Hallo zusammen
Ich hoffe ich bin hier beim richtigen Thema gelandet.
Im Dezember 2012 ist meine Grossmutter aus ihrem Haus ins Altersheim umgezogen. Ich habe de Chance bekommen ihr Haus zu renovieren und zu beziehen. Beim Umbau habe ich die Fenster zum Sitzplatz vergrössert, diese müssen nun von der Gemeinde noch abgenommen werden. So weit alles gut. Aber, mein vor 20 Jahren verstorbener Grossvater hat vor ca. 25 bis 30 Jahren den Sitzplatz überdacht sowie ein Geräteschuppen (ca. 2 Meter hoch) gebaut. Ich könnte mir vorstellen dass dies noch zu Diskussionen führen könnte bei der Bauabnahme.
Deshalb meine Frage, gibt es irgend ein Gewohnheitsrecht oder ähnliches welches mir erlaubt diese Objekte zu "legalisieren" oder könnte die Gemeinde nun verlangen dass ich die Dinger abreissen muss?
Vielleicht hat ja jemand von Euch dies betreffend schon Erfahrungen oder kennt sich mit der rechtlichen Grundlage aus.
Vielen Dank und Grüsse,
Chrigi
Ich hoffe ich bin hier beim richtigen Thema gelandet.
Im Dezember 2012 ist meine Grossmutter aus ihrem Haus ins Altersheim umgezogen. Ich habe de Chance bekommen ihr Haus zu renovieren und zu beziehen. Beim Umbau habe ich die Fenster zum Sitzplatz vergrössert, diese müssen nun von der Gemeinde noch abgenommen werden. So weit alles gut. Aber, mein vor 20 Jahren verstorbener Grossvater hat vor ca. 25 bis 30 Jahren den Sitzplatz überdacht sowie ein Geräteschuppen (ca. 2 Meter hoch) gebaut. Ich könnte mir vorstellen dass dies noch zu Diskussionen führen könnte bei der Bauabnahme.
Deshalb meine Frage, gibt es irgend ein Gewohnheitsrecht oder ähnliches welches mir erlaubt diese Objekte zu "legalisieren" oder könnte die Gemeinde nun verlangen dass ich die Dinger abreissen muss?
Vielleicht hat ja jemand von Euch dies betreffend schon Erfahrungen oder kennt sich mit der rechtlichen Grundlage aus.
Vielen Dank und Grüsse,
Chrigi