Bezug Freizügigkeitsgelder

Lefthander

Donator
16. Apr. 2008
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Hallo zusammen

Angenommen, meine Frau gibt wegen der Familie ihren Job vorübergehend auf, dann werden die angesparten Pensionskassengelder ja an ein Freizügigkeitskonto unserer Wahl ausbezahlt.

Frage I: Dürfen wir dieses Geld zu irgend einem Zeitpunkt für den Umbau / Ausbau unseres selbstbewohnten Eigenheims beziehen?

Frage II: Spricht etwas gegen diesen Kapitalbezug, ausser dass das Vorsorgekapital zum Zeitpunkt des Wiedereintritts (und die damit verbundenen versicherten Leistungen) gleich Null ist?

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die versicherten Risikoleistungen, welche entfallen, anderweitig versichern lassen.

Besten Dank für eine gelegentliche Antwort!

Gruss, Lefthander

 
Ich bin mir nicht 100% sicher. Meine aber, dass das BVG "Kapital" nur für den Erwerb des Eigenheims verwendet werden darf nicht aber für Umbauten.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

 
Ich bin mir nicht 100% sicher. Meine aber, dass das BVG "Kapital" nur für den Erwerb des Eigenheims verwendet werden darf nicht aber für Umbauten.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Stimmt so nicht wirklich

Geld gibt es auch für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Fassadenisolation oder Umbau (aber nicht für allgemeinen Unterhalt) sowie für die Reduktion von bestehenden Hypotheken.

Pro Bezug sind es mindestens 20'000.-- franken, genau so wie bei einer Rückzahlung.

Vorbezüge können maximal alle 5 Jahre getätigt werden.

 
Stimmt so nicht wirklich

Geld gibt es auch für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Fassadenisolation oder Umbau (aber nicht für allgemeinen Unterhalt) sowie für die Reduktion von bestehenden Hypotheken.

Pro Bezug sind es mindestens 20'000.-- franken, genau so wie bei einer Rückzahlung.

Vorbezüge können maximal alle 5 Jahre getätigt werden.
Und es spielt keine Rolle, ob das Geld von der Pensionskasse kommt, oder eben aus einem Freizügigkeitskonto? Oder gelten für Freizügigkeitskonten strengere Regeln?

 
Und es spielt keine Rolle, ob das Geld von der Pensionskasse kommt, oder eben aus einem Freizügigkeitskonto? Oder gelten für Freizügigkeitskonten strengere Regeln?
Das macht keinen Unterschied da es sich in beiden Fällen um PK Gelder handelt und demzufolge gleich zu behandeln sind.

 

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