Hallo zusammen
Angenommen, meine Frau gibt wegen der Familie ihren Job vorübergehend auf, dann werden die angesparten Pensionskassengelder ja an ein Freizügigkeitskonto unserer Wahl ausbezahlt.
Frage I: Dürfen wir dieses Geld zu irgend einem Zeitpunkt für den Umbau / Ausbau unseres selbstbewohnten Eigenheims beziehen?
Frage II: Spricht etwas gegen diesen Kapitalbezug, ausser dass das Vorsorgekapital zum Zeitpunkt des Wiedereintritts (und die damit verbundenen versicherten Leistungen) gleich Null ist?
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die versicherten Risikoleistungen, welche entfallen, anderweitig versichern lassen.
Besten Dank für eine gelegentliche Antwort!
Gruss, Lefthander
Angenommen, meine Frau gibt wegen der Familie ihren Job vorübergehend auf, dann werden die angesparten Pensionskassengelder ja an ein Freizügigkeitskonto unserer Wahl ausbezahlt.
Frage I: Dürfen wir dieses Geld zu irgend einem Zeitpunkt für den Umbau / Ausbau unseres selbstbewohnten Eigenheims beziehen?
Frage II: Spricht etwas gegen diesen Kapitalbezug, ausser dass das Vorsorgekapital zum Zeitpunkt des Wiedereintritts (und die damit verbundenen versicherten Leistungen) gleich Null ist?
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die versicherten Risikoleistungen, welche entfallen, anderweitig versichern lassen.
Besten Dank für eine gelegentliche Antwort!
Gruss, Lefthander