Bezug Pensionkasse

pulsedriver

Mitglied
03. Juli 2009
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Hallo zusammen,

wann ist eigentlich der Bezug der Pensionkasse möglich? Nur wenn man etwas neu erwirbt? Oder auch später, nach ein paar Jahren, einfach um die Hypo zu senken? Ich weiss, dass man normalerweise den Bezug meiden soll, statt dessen verpfändet.

Hintergrund der Frage: Wir bauen demnächst. Ich bin seit 8 Jahren bei der gleichen Firma, mit hervorragnder Pensionskasse. Ich hab zwar überhaupt nicht vor, die Stelle zuwechseln. Aber wer weiss schon, was in 3 oder gar 10 Jahren ist? Wenn ich wechsle, geht meine Pensionskasse ja auch rüber. Je nach PK hätte ich aber bei anderen Firmen erst viel weniger in der PK, das könnte sich fast halbieren! Nennt mich unsolidarisch, aber ich will mit dem, was mir jetzt über die Jahre abgezogen wurde, nicht die Unterdeckung einer anderen Kasse mitauffüllen, es reicht, wenn man das nach Wechsel der Stelle dann über erhöhte Beiträge mit auffüllen muss. Die Frage geht also auch dahin: Was passiert, wenn ich die PK wechsle und der Freizügigkeitsbetrag meiner alten PK deutlich höher ist, als was ich bei der neuen PK haben müsste?

Ist es sinnvoll, vor dem Stellenwechsel die PK zu beziehn und damit die Hypo zu verringern (oder ggf, wenn das nur beim kauf geht, also jetzt das mzu machen)? Und dann die PK erst wieder aufzufüllen, wenn der Wechsel gemacht ist und somit bei der neuen PK weniger aufzufüllen wäre, um wieder ohne Deckungslücke da zu stehn?

Oder ist da irgendwie in diesem Sinne vorgesorgt: Von meinem PK Kapital wird bei einem Wechsel das, was ich bei der neuen PK gespart haben müsste, in den regulären, allgemeinen obligatorischen Topf getan. Und das, was in meiner PK mehr ist, kommt in einen speparaten, überobligatorischen Topf, der nur mir gehört?

Dann wäre ja alles OK, und der Bezug würde keinen Sinn machen.

Irgendwie ist mir das alles nicht so klar. Wer weiss mehr?

 
Kann Dir die Entscheidung nicht abnehmen, aber die Rahmenbedingungen sind u.a. wie folgt:

Ein Bezug ist nur alle fünf Jahre möglich und die zu entrichtende Steuer erhöht sich mit fortschreitendem Alter. Ab 50 kann nur noch die halbe PK "geholt" werden.

 
... und die zu entrichtende Steuer erhöht sich mit fortschreitendem Alter. Ab 50 kann nur noch die halbe PK "geholt" werden.
Ist das in BL so? Dass sich die Steuer je nach Alter erhöht habe ich also noch nie gehört! Auch das mit der halben PK ist mir neu.

BVG-Bundesgesetz:

"Art. 30c Vorbezug

1 Der Versicherte kann bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen von seiner Vorsorgeeinrichtung einen Betrag für Wohneigentum zum eigenen Bedarf geltend machen.

2 Versicherte dürfen bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen."

 
hallo pulsedriver

am besten erkundigst du dich mal bei der pensionskasse.

bei meiner pk ist es im moment so, dass zur sanierung nur bezüge für neubauten gewährt werden. für rückzahlungen von hypotheken gibts also nichts.

bei einem wechsel der pk nimmst du das freizügigkeits kapital mit. dies wird an die neue pk überwiesen und bildet dort dein neues kapital. wenn du nun eine sehr gute pk hattest, kann es sogar sein, dass du mehr kapital mitnehmen kannst, als die neue pk für einen einkauf zulässt. dann wird dieser höhere anteil auf ein sperrkonto deponiert.

wieviel, wie, wann usw. sagt dir aber deine heutige pk schon.

wichtig ist für dich vor allem: dein kapital gehört dir. bei einem wechsel geht das nicht verloren. sanierungen einer anderen kasse können nur mithilfe der zukünftigen einzahlungen gemacht werden. und später mit dem umwandlungssatz für die rente.

rollwett

 
Auch nicht zu vernachlässigen ist der Fakt, dass dein PK-Geld an die Versicherungsleistungen gekoppelt ist.

D.h. wenn nix drin ist, kriegst du bei Unfall, Krankheit oder Tod (deine Familie dann) nix.

Es wird damit zwingend nebenher eine erneute Versicherung abzuschliessen...

so jedenfalls wurde ich informiert und lasse deswegen meine PK unberührt und verpfände sie nur zur Sicherheit für die Bank...

 
Auch nicht zu vernachlässigen ist der Fakt, dass dein PK-Geld an die Versicherungsleistungen gekoppelt ist.

D.h. wenn nix drin ist, kriegst du bei Unfall, Krankheit oder Tod (deine Familie dann) nix.

Es wird damit zwingend nebenher eine erneute Versicherung abzuschliessen...

so jedenfalls wurde ich informiert und lasse deswegen meine PK unberührt und verpfände sie nur zur Sicherheit für die Bank...
Das ist öfters so - aber bei weitem nicht immer. Direkt mit der PK klären. Teilweise bestehen die Leistungen trotz Vorbezug - oder eben dann nicht. Entstehende Lücken mit Versicherung abdecken.

 
Auch nicht zu vernachlässigen ist der Fakt, dass dein PK-Geld an die Versicherungsleistungen gekoppelt ist.

D.h. wenn nix drin ist, kriegst du bei Unfall, Krankheit oder Tod (deine Familie dann) nix.

Es wird damit zwingend nebenher eine erneute Versicherung abzuschliessen...

so jedenfalls wurde ich informiert und lasse deswegen meine PK unberührt und verpfände sie nur zur Sicherheit für die Bank...
So hab ich das auch gelernt.

Da offenbar, wie nun hier geschrieben, bei einem Wechsel in eine andere Kasse ein eventueller Überschuss immer noch mir gehören würde, entfällt auch der Grund für einen Vorbezug. Ich wollte nur verhindern, dass das System bei einem Wechsel so einen Überschuss "aufsaugt". Denn immerhin hab ich (und mein Arbeitgeber) das ja mal alles eingezahlt.

 
s.... lasse deswegen meine PK unberührt und verpfände sie nur zur Sicherheit für die Bank...
Aber - ev. je nach Bank - gilt das verpfändete PK-Vermögen nicht als Eigenkapital. Also wenn man EK benötigt, kommt man möglicherweise nicht um einen Bezug.

 
Aber - ev. je nach Bank - gilt das verpfändete PK-Vermögen nicht als Eigenkapital. Also wenn man EK benötigt, kommt man möglicherweise nicht um einen Bezug.
Die Bank, mit der ich verhandle, akzeptiert es. Wenn nicht, wäre mein Vorgehen dann so: Erstmal bei vielen Banken anfragen. Wer's nicht akzeptiert, fällt in der erste Runde raus. Eine zweite Runde gibt es nur, wenn in der ersten keine Bank übrig blieb.

Da die Eingangsfrage geklärt ist, ist Bezug nur noch Plan C. Ich hoffe, aber, das sich bei Plan A bleiben kann.

 
Hallo pulsedriver

Wir haben bei den Verhandlungen mit den verschiedenen Banken festgestellt, dass eine Verpfändung immer möglich war... allerdings musste ein höherer Betrag verpfändet werden als als EK noch nötig gewesen wäre. Zudem war der zu verpfändende Betrag nicht überall gleich hoch. Teilweise hatten wir den Eindruck, dass da auch die Höhe des aktuellen Lohnes mit eine Rolle spielt (ob EK cash oder verpfändet) und es auch Auswirkungen auf den zugestandenen Hypozins hatte... Wir haben danach die ganze Sache durchgerechnet und trotzdem einen (kleinen) Teil vorbezogen. Was man auch nicht ausser Acht lassen sollte (da machen wir im Moment gerade eine etwas mühselige Erfahrung): einige Pensionskassen lassen sich mit dem Auszahlen Zeit (in unserem Fall bis zu 6 Monaten /emoticons/default_mad.png schliesslich kann man sich die PK nicht aussuchen!!), worauf natürlich die Hypozinsen entsprechend auflaufen. Ist echt mühselig.

Gruss

Maison de r?ve

 
Im Reglement unserer Pensionskasse steht unter anderem, dass das Pensionskassenguthaben zur Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum bezogen werden kann. Leider steht etwas später, dass das Wohneigentum zum Zeitpunkt der Auszahlung bewohnt sein muss /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_additional/209.gif/emoticons/default_additional/167.gif Wie bitte sollen wir mit unserem Geld etwas erstellen können, wenn wir es bereits bewohnen müssen? /emoticons/default_additional/90.gif Wir sind ratlos.....

 
Wir haben bei den Verhandlungen mit den verschiedenen Banken festgestellt, dass eine Verpfändung immer möglich war... allerdings musste ein höherer Betrag verpfändet werden als als EK noch nötig gewesen wäre.
Verpfändete Guthaben werden meist 85-90% angerechnet, der Rest wären die ganzen Kosten der Verwertung und des Pfandbezuges, also Worstcase sozusagen. Verpfändest Du der Bank 100'000 sind ihre Kosten rund 10-15'000 Franken um an das Geld zu kommen später.

 
Leider steht etwas später, dass das Wohneigentum zum Zeitpunkt der Auszahlung bewohnt sein muss.
Ist wohl unglücklich formuliert, gemeint ist sicher dass ein Vorbezug nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden darf, nicht etwa für Ferien-/Zweitwohnungen oder etwas was Du weitervermietest.

 
dass das Wohneigentum zum Zeitpunkt der Auszahlung bewohnt sein muss /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_additional/209.gif/emoticons/default_additional/167.gif Wie bitte sollen wir mit unserem Geld etwas erstellen können, wenn wir es bereits bewohnen müssen? /emoticons/default_additional/90.gif Wir sind ratlos.....
Die letzte grössere Zahlung des Gesamtprojektes/Anlagekosten wirst du nach Einzug machen müssen. Da wären die ganzen Anschlusskosten (bei mir rund 40 bis 50T und noch die Schlussabrechnung). Wenn du z.B. zwei von drei Hypotranchen fest abschliesst und die dritte variabel hältst, bis alles bezahlt ist, kann diese "Formulierung" ev. schon stimmen...

 
Hallo Sheerkhan

Auch nicht zu vernachlässigen ist der Fakt, dass dein PK-Geld an die Versicherungsleistungen gekoppelt ist.

D.h. wenn nix drin ist, kriegst du bei Unfall, Krankheit oder Tod (deine Familie dann) nix.

Es wird damit zwingend nebenher eine erneute Versicherung abzuschliessen...

so jedenfalls wurde ich informiert und lasse deswegen meine PK unberührt und verpfände sie nur zur Sicherheit für die Bank...

Beitrags- oder Leistungsprimat? Das ist hier die Frage. Je nach Reglement ist es so, aber je nach Reglement hat das angesparte Kapital gar keinen Einfluss auf die Risiko- bzw. Leistungsseite der Versicherung. Bei Risiken oder Nebenwirkungen lesen das Reglement oder fragen Sie den Sachbearbeiter Ihres Vertrauens (bzw. Deiner PK!).

Darum mein Motto:

Bei PK Fragen, am besten die PK fragen /emoticons/default_biggrin.png

Mit versicherungsfreundlichen Grüssen

Buddy

 

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