Bezugstermin ist nicht eingehalten

Ervan

Mitglied
27. Okt. 2011
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Guten Tag Liebe Forum-Mitglieder,

Wir bauen mit einem GU unser erstes Haus. Der Bau ist fast fertig und der Bezug ist in zwei Wochen.

Leider könnte unsere GU die Bauzeit nicht einhalten. Es gibt fast 14 (!) Wochen Verspätung und diese ist weil die Firma mehrere Häuser gleichzeitig baut.

Wir haben einen Bauvertrag mit dem GU wo steht dass "Die Unternehmerin garantiert die Bauzeit (Baubeginn bis Bezugsbereitschaft) von 6 Monaten einzuhalten." Aber es steht nichts was passiert wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird.

Kann man in dieser Situation etwas machen (z.B. Entschädigung verlangen)?

Bin gespannt auf euer Feedback. Danke schon mal für die Mühe!

Ervan

 
Es gibt dazu auch schon einen Thread hier. Ich habe genau diese Situation erlebt. Und da kommen so einige Kosten auf euch zu:

- Mehrkosten weil längere Miete

- Evtl. Mehrkosten weil ausserterminlich gekündigt wird.

- Wenn nicht länger in der Wohnung verblieben kann, dann

- Kosten für Möbeleinstellungen

- Hotelkosten

- Umtriebskosten

- Verschiebungen von schon reservierten Unternehmungen oder bestellen Möbeln.

- Spätere Bindung der Hypothekar (Evtl. habt ihr einen Baukredit der dann in ein Hypo gewandelt wird).

Das Problem an Verträgen ist, was ist wenn......

Ist denn definiert was Baubeginn ist und was Einzugsbereitschaft bedeutet?

Ich habe einfach einen Brief geschrieben und evtl. Kosten aufmerksam gemacht. Da haben wir uns auf folgendes geeignigt:

- Wir bleiben länger in der Mietwohnung

- Die Kosten für die Suche nach einem ausserterminlichen Mieter übernimmt der GU (Inserate)

- Die Mehrkosten für die zusätzliche Miete haben wir auf uns genommen (Ich hatte keine Lust auf einen langen Juristischen prozess)

- Uns wurde ein Nachtessen in einem sehr schönen Restaurant bezahlt.

Fazit:

Ja klar kann man was verlangen, er hat den Vertrga nicht eingehalten. Somit können Forderunegn gestellt werden. persönlich würde ich hier aber nicht versuchen möglichst alles zu erhalten, sondern Kosten die wirklich weh tun.

Sicher den GU schriftlich und eingeschrieben auf den Umstand aufmerksam machen und Vorschläge verlangen.

 
Wir haben einen Bauvertrag mit dem GU wo steht dass "Die Unternehmerin garantiert die Bauzeit (Baubeginn bis Bezugsbereitschaft) von 6 Monaten einzuhalten."
Na ja, da ist doch schon mal etwas Fleisch am Knochen. WENN das explizit so steht. Wenns im GU-Prospekt steht, aber nicht im Vertrag, ist gar nichts klar.Vermutlich ist der GU schadenersatzpflichtig, aber der Schaden ist nachzuweisen, z.B. Miete parallel zu längerer Laufzeit des Baukredits usw., und er ist durch eigenes zumutbares Verhalten zu minimieren. D.h. ihr müsst nicht unter die Brücke zelten gehen, aber Luxushotel auf Kosten GU gibts auch nicht.

Wenn der GU sonst gut gearbeitet hat, ist es für beide Parteien das Beste, sich irgendwie zu einigen, z.B. so wie von Automation gesagt.

 
Automation und Emil17, besten Dank für Ihre Ausführungen.

Unsere Hauptproblem ist die Miete für 3 zusätzlichen Monaten. Klar, werden wir unsere mehr Kosten aufmerksam machen und probieren uns mit unserem GU zu einigen. Aber wenn es nicht klappt uns zu einigen, was für Möglichkeiten (z.B. SIA) haben wir um einen Druck zu machen?

 
Aber wenn es nicht klappt uns zu einigen, was für Möglichkeiten (z.B. SIA) haben wir um einen Druck zu machen?
Mit SIA hat das wohl nix mehr zu tun.Wie immer in solchen Fällen:

Drohen mit juristischem Weg.

 

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