Hallo Suti,
ich finde es ebenfalls bemerkens- und lobenswert, dass Du Dir dies zutraust und die Ausschreibung mit Kostenplanung für Dein Bauvorhaben selbst erstellen möchtest.
Wobei man in der Schweiz, wie auch in Deutschland, doch unterscheiden muss, ob es sich nur um eine Angbebotseinholung oder eine offizielle Ausschreibung handelt! Da liegen leider Welten dazwischen!
Ich kenne ja nur die deutsche Variante, Ausschreibung nach VOB, aber auch hier ist dies ein mächtiges Papier- und Vertragswerk, das zu allem Übel, auch noch ständig auf dem neuesten Stand zu halten ist!
Jede Änderung in Normen und Handwerksregeln müssen auch in die Ausschreibungsunterlagen übernommen werden, da sie ansonsten falsch und anfechtbar sind!
Hier nicht den Überblick zu verlieren, fällt schon Fachleuten sehr schwer, aber als Laie ist dies (eigentlich) unmöglich.
Je nach Gewerk sind bei unseren Formularen oft nur 1-2 Seiten Mengen/Preisvorgaben, aber 5-6 Seiten technische Vorbedinugungen die auf alle Normen, Ausführungen, Sicherheitsbedingungen und mögliche Abweichungen, zu der nachstehenden Angebotskalkulation verweisen.
Bist Du hier nicht im "Bilde", machst Du höchstwahrscheinlich gravierende Fehler!
Käme es bei der späteren Ausführung zu Fehlern/Baumängel also "Streitigkeiten", dann würde eine von Dir erstellte, falsche Ausschreibung nur Dein Nachteil sein!
Hier wäre der eingesparte Betrag (dafür anteiliges Honorar) relativ schnell wieder ausgegeben, wenn es sich nur um Kleinigkeiten handeln würde.
Der betreffende Handwerker kann sich ja auf den Ausschreibungstext von Dir berufen und wenn der falsch war, dann liegt das Problem bei Dir.
Sicherlich gäbe es auch Handwerker die Dich evtl. auf Fehler und Misstände hinweisen würden, aber wenn nicht, lässt er Dich ggf. einfach auflaufen!
Wie Budweiser auch schon erklärt hat, ergeben sich die meisten Details auch erst nach Erstellung der Werk- und Detailpläne bzw. nach Erstellung der statischen Berechnungen. Bevor diese nicht geklärt sind und vorliegen (oft gehen ja diese auch als "Anlage" mit der Ausschreibung zum Handwerker), gibt eine Ausschreibung, zumindest in dieser angedachten Form, auch keinen Sinn.
Für die restliche Vorgehensweise würde ich Budweisers Hinweis ebenfalls befürworten.
Stelle Deine Ideen ein und profitiere vom Wissen anderer Teilnehmer. Wer weiß, welche Möglichkeiten sich dadurch ergeben!
Gruß vom Pfälzer