Bodenbelag Autounterstand

Trinchen

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19. Apr. 2017
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Hallo zusammen

Wir beabsichtigen einen Autounterstand zu bauen, mit einem betonierten Fundament (Hartbelag). Nun verlangt man von uns, dass dieser Hartbelag in die ARA entwässert wird, obwohl dieser komplett überdacht ist und kein Regenwasser (wenn überhaupt, dann Tropfwasser) hinkommen kann. Hingegen, wenn wir Pflastersteine Auslegen würden, wäre dies kein Problem und es würde keine Anbindung an die ARA benötigen. Wir beabsichtigen in diesem Autounterstand weder die Autos zu waschen, noch irgendwelche gefährlichen Stoffe zu lagern. Kann uns hier jemand weiterhelfen?

Besten Dank für Eure Rückmeldung.

 
Gibt es denn schon eine Baubewilligung für den Carport? Wo geht denn dessen Dachentwässung hin? Geht die in eine Regenwasserkanal, oder in eine Sickermulde?

Die Fläche wird dann ja auch in irgend einer Form von der Gemeinde bewertet.

Bei geschlossenen, oder nicht sickerfähigen Belägen werden die Flächen entweder an den Kanal angeschlossen, oder Du musst die Fläche so planen, dass sie ggf. seitlich "in das Grundstück" entwässert, was einem Belag mit Sickerfläche gleich käme.

Am besten Du sprichst das nochmals direkt mit dem Bauamt der Gemeinde ab.

In der Regel ist es so, dass die Fläche nicht auf Gemeindestrassen entwässert werden dürfen. Bei Gefälle zur Strasse hin, bei geschlossenen Belägen, müsste dann eine Rinne vorgesehen werden. Diese geht dann entweder an den Kanal (Gebühren werden fällig), oder auch seitlich ins Grundstück, bzw. eine Rigole/Sickermulde.

Also was genau hast Du denn nun geplant/vorgesehen?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Baubewilligung haben wir bereits erhalten. Das Dachwasser wollen wir hinter dem Carport abfliessen und natürlich versickern lassen. Auch in der Baubewilligung steht dies so geschrieben. Uns ist klar, das wir das nötige treffen müssen um die Nachbargrundstücke vor zu viel Wasser und auch das Grundwasser zu schützen. Was wir jedoch nicht verstehen ist, dass anfallendes "Tropfwasser" von dieser überdachten Bodenplatte in  die ARA gepumpt werden soll, wenn aber das ganze anstelle einer Bodenplatte mit Verbundsteinen erstellt wird, das gleiche Wasser einfach versickert. Wir werden diesbezüglich mit der Gemeinde schauen, dann haben wir Klarheit darüber. Besten Dank für Deine Hilfe Pfälzer!

 
Also wenn das mit dem Dachwasser klar ist, ist ja die gleiche Fläche wie beim Boden darunter, dann verstehe ich die Vorgaben auch nicht wirklich.

Klar wäre, dass die eigentliche Zufahrt zum Carport auch entspr. ausgebildet sein müsste, also z.b. mit Sickerpflaster.... ich würde hier wirklich nochmals ein ausführliches Gespräch mit der Gemeinde führen. Es macht, wenn das Wasser ja rund um die Betonbodenplatte umterm Carport über all auf sickerfähige Flächen trifft, keinen Sinn dies so unterschiedlich zu sehen. Das gleiche Problem mit dem Tropfwasser hast Du ja auch in einer geschlossenen Garage...und da muss auch nicht zwingend ein Ablauf vorhanden sein.

Das passt irgendwie nicht zusammen, was man hier verlangen würde.

 

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