Bodenfeuchtigkeit - Trocknungsarbeiten verrechnet

Seastone

Mitglied
29. Aug. 2007
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Unsere GU will uns die Kosten für die Tocknungsarbeiten für Parkettboden Verlegung verrechnen. /emoticons/default_eek.png :eek: /emoticons/default_eek.png

Wir haben uns diese Woche beim Parkettleger erkündigten, ob der Boden trocken genug ist um den Parkett zu verlegen hat er uns gesagt, dass diese noch 3% Feuchtigkeit enthelt, es durfetn aber nur 1.5 % sein. Mögliche weisse bedeutet das, dass Parkett nur dann Termingerecht fertig verlegt werden kann, wenn man ein spezielles Materall verwenden der verhindert, dass die Feuchtigkeit ins Parket eindringt, Kosten 35.- Fr./m2. Die Schlusselubergabe-Termin ist am 24. Juli 08.

Wir sehen das so:

Die GU hätte der Bodenheizung viel früher reinmachen mussen, damit der Boden bis zur Übergabe trocknent könnte, aber irgenwie habe die das total verschlafen und zuerst bei anderen drei Heuser den Bodenheizungrohren verlegt und zugemacht, (die anderen haben aber kein Parkett sonder nur Plattli) also sollten sie zuerst unseres Haus in betracht ziehen, da wir die einzigen sind mit Parkettboden.

Erst als wir sie auf das aufmekrsam machten, habe sie erst dann, den Dach dicht gemacht und alles für ein Bodenheizung Verlegung vorbereitet. Als sie dann die Bodenheizung verlegt haben war gerade Pfingsten also stand unsere Haus uber den Pfingsten mit öffen verlegten Heizugsrohren für alle öffen . Wir haben sofort eine Beschwerde Brief an GU geschrieben. Die haben uns nicht geantwortet. Heute haben wir GU ernuet geschrieben, dass wir für die Trochnungskosten nicht ubernehmen werden, weil die Fehrler nicht bei uns liegt und wir haben GU immer auf alles auferksam gemacht.

Hat jemand Ratschläge oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich were sehr dankbar.

 
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Hallo Seastone,

wenn Du einen vertraglich fest zugesagten Einzugs- bzw. Übergabetermin hast, dann ist es wohl ausschließlich die Angelegenheit des GUs diesen Termin, in seinem Interesse, einzuhalten. Ansonsten blüht ihm ja eine Vertragsstrafe oder sonstige, damit verbundene Kosten.

Wie und mit welchen Mitteln (Trocknungsgeräte/Unterlagen/....) er dies anstellt ist alleine ihm überlassen. Schafft er es nicht in normaler Zeit, dann liegt es an ihm die geeigneten Maßnahmen, zu seinen Lasten, zu treffen.

Gruß vom Pfälzer

 
Danke Pflanzer

in unserem Werkvertrag steht, dass der genuau Zeitpunkt der Bauabnahme 30 Tage im Voraus agezeigt wird. In diesem Schreiben war dann 24. Juli 2008 angebeben. Aber in unsere Werkvertrag steht auch, dass beim Freigstellung von Parkettboden im Sommer kann es vorkommen, dass die notwendigen Vorgaben nicht fristgerecht erreicht werden bzw. es werden zusätzliche Aufwnde für speziele Trocknungsarbeten verrechnet. fur allfllige Verzögeungen haftet die Erstellerin nicht.

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Hallo Seastone,

mit dieser Klausel hat sich Dein GU leider die berühmte "vertragliche Hintertür" eröffnet. Somit ist er bei der Endfertigstellung nicht an Termine und Kosten gebunden, wenn es sich so wie bei Dir verhält, dass ein Parkettboden vorgesehen ist.

Moralisch bedenklich, aber wohl leider Fakt! Da wird es vermutlich auch nicht helfen, auf seine Kulanz zu hoffen.

Solche Klauseln sollte man als Kunde eigentlich mit mehr Sorgfalt lesen und ggf. hinterfragen und wenn möglich, streichen. Was Dir nun aber leider nichts mehr nützt.

Ich sehe hier im Augenblick keine Lösung wie Du die Mehrkosten vermeiden könntest. Aber evtl. kommt noch ein Schweizer mit passender Erfahrung und weiß hier mehr als ich.

Gruß vom Pfälzer

 
Ja Pflanzer,

diese GU hat aus Fehlern gehlernt und so ein Werkwetrag erstellt, das man nur dann keine Risiko eingeht, wenn man das Bauprojekt genau so baut, wie die GU es vorgesehen hat. Ich habe wirklich nicht erwartet, dass sie uns ein Abgabetermin zuschicken obwohl sie sehr werscheinlich wussten, dass der Boden bis dann gar nicht trocknet sein kann und dabei die Kostenaufwand für uns entsteht.

 
Eventuell würde es ja helfen (sofern für Euch diese Möglichkeit besteht), den Bezugstermin zu verschieben. Dann könnte der Boden austrocknen und es entstehen dadurch keine Zusatzkosten.

In der Zusatzklausel steht ja auch, dass es Verzögerungen geben kann. Ergo soll der GU diese mal in Tagen nennen!

Grüssle

 
Ich denke das wichtigste wäre nun die Heizung in Betrieb zu nehmen, denn der Unterlagsboden kann relativ schnell trocknen, bei uns dauerte es insgesamt 5 Wochen, danach war der Boden so trocken dass Parkett verlegt werden konnte.

Bei nur noch 3% Feuchtigkeit wird es wohl nur eine Woche dauern und es ist trocken genug, die Heizkosten dafür sind vernachlässigbar, ausserdem wisst ihr dass die Heizung auch geht...

 

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