Eine Bodenprobe muss an vielen Stellen genommen werden, da eine Verseuchung auch nur sehr lokal sein kann. Und dafür, dass man erst teuer entsorgen muss, reicht viel weniger als eine Sondermülldeponie. Alte Ziegel gelten als Sondermüll. Wo ein Weinberg stand, müssen 50cm abgetragen und speziell entsorgt werden. Nur mal zwei Beispiele.
Wir lassen uns deshalb vom Verkäufer im endgültigen Vertrag zusichern, dass er ggf. für Altlasten aufkommt (sein Makler hat zugesagt, dass er das in den Vertrag aufnehmen will). Das ist gar nicht so unüblich. Wir haben erst einen Vorvertrag (Reservation), aber sollte der Verkäufer (der das Grundstück schon lange hat) dem nicht zustimmen, wird meine nächste Frage sein, was er denn da vermutet....
Darüber kann man natürlich auch schon untersuchen lassen, ob Probleme beim Kellerbau zu befürchten sind, wie drückendes Wasser. Das werden wir aber nicht machen lassen, diesen Teil des Risikos werden wir selber tragen müssen. Unsere AZ ist eh nicht hoch genug, um die notwendigen 40qm Kellerersatzräume plus das eine Arbeitszimmer, das auch immer Keller ist, noch nach oben zu bringen.