Hallo zusammen
ich hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
Wir planen den Umbau unseres EFHs die Baubewilligung haben wir nun erhalten. Wir sanieren unser Dach (Zwischensparendämmung, Unterdach 8cm, Konterlattung, Dachlattung einfach belüftet mit neuen Tonziegeln).
Es war auch ein Schreiben des Brandschutzbeauftragten enthalten und in diesem steht vewendung brennbarer Baustoffe - Die oberste Schicht von Bedachungen muss nicht brennbar (BKZ 6) sein. Ausnahmen richten sich nach Bauart und Grösse der Dachflächen.
Was heisst das genau? Um welche Lage handelt es sich Hier? Die oberste wäre ja die Tonflächenziegel oder liege ich da falsch?
Besten Dank für Eure Antworten.
ich hoffe Ihr könnt mir behilflich sein.
Wir planen den Umbau unseres EFHs die Baubewilligung haben wir nun erhalten. Wir sanieren unser Dach (Zwischensparendämmung, Unterdach 8cm, Konterlattung, Dachlattung einfach belüftet mit neuen Tonziegeln).
Es war auch ein Schreiben des Brandschutzbeauftragten enthalten und in diesem steht vewendung brennbarer Baustoffe - Die oberste Schicht von Bedachungen muss nicht brennbar (BKZ 6) sein. Ausnahmen richten sich nach Bauart und Grösse der Dachflächen.
Was heisst das genau? Um welche Lage handelt es sich Hier? Die oberste wäre ja die Tonflächenziegel oder liege ich da falsch?
Besten Dank für Eure Antworten.