Brandschutz Türen

irgendwann

Mitglied
26. Juni 2009
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Hallo zusammen

Auch wir sind zurzeit neu am bauen (d.h. momentan ruht es wegen der Minus-Temperaturen) und ich schlag mich momentan mit der Auswahl der Türen rum.

Nachdem wir die Eingangstüre schon ausgesucht und bestätigt haben, ist mir in den Sinn gekommen, dass diese gemäss Brandschutz EI30 sein muss, was nun natürlich nicht möglich sein wird, da es sich um eine Kunststoff-Glas-Türe gehandelt hätte.

Wenn ich nun die Vorschriften bez. Brandschutz anschaue, stellt sich mir die Frage, ob das wirklich mit rechten Dingen vor sich geht, denn wir brauchen 6 Brandschutz-Türen, davon eine die erwähnte Hauseingangstüre. Kann das sein? Ist das bei Euch auch so?

Zur Info:

Im UG ist ein offener Autounterstand, welcher auch der Zugang zum Haus ist. 1.Brandschutztüre ist die Haustüre. Danach steht man im Hauseingangsbereich wo eine Türe zum Büro führt und 1 Türe zur Waschküche. Beide müssen Brandschutztüren sein. Von der Waschküche führt eine weitere Türe in den Technikraum = 4. Brandschutztüre.

Vom Eingangsbereich führt eine Treppe nach oben, wo wir links in unseren Wohnbereich gelangen und rechts in die Einlegewohnung => Brandschutztüre Nummer 5+6.

Kennt sich da jemand ein bisschen aus? Ist das wirklich notwendig?

 
Hallo irgendwann

woher hast du diese Auflage, resp. Information ?

kenne mich zwar nicht aus, was das die Behörde wirklich vorschreibt, aber ich kann es mir nicht vorstellen.

Die Türe vom Autounterstand zum Haus .. ok .. das sehe ich auch so .. aber die anderen sind meiner Meinung nach völlig überflüssig.

In den Heizungs-/Technikraum wäre es mit noch verständlich wenn du dort einen Brenner hast, nicht aber bei einer Wärmepumpe.

Ich habe bei meinem Bauvorhaben den zuständigen Feuerschauer angerufen und mit ihm die Situation und die Pläne besprochen. -> Nur eine Brandschutztüre, der Zugang von der Garage ins Haus.

Gruss

Flat E.

 
Hallo Flat E.

Danke für Deine Antwort. Die Auflage betreffend Brandschutztüren haben wir mit der Baubewilligung erhalten.

Nun bin ich aber schon einen Schritt weiter. Anscheinend gilt folgendes:

-Sobald in einem Haus mehrere Wohnungen sind und das Treppenhaus als Fluchtweg gilt, sind sämtliche Türen die ans Treppenhaus angrenzen als Brandschutztüren zu erstellen.

Das wurde anscheinend in unserem Fall (EFH mit Einlegerwohnung) auch so ausgelegt. Nur dass bei uns das Treppenhaus kein Fluchtweg ist. Beide Wohnungen werden im Brandfall auf anderem Weg verlassen. Werde da wohl nochmals mit der Gemeinde Rücksprache nehmen müssen...

-Die Türe vom Autounterstand ins Haus muss ebenfalls EI30 sein, ausser der Autounterstand ist mindestens auf 2 Seiten vollständig offen.

-Technikraum ist klar, wenn Brenner vorhanden.

Mal schauen, ob wir da noch ein paar teure Türen einsparen können.

Gruss

irgendwann

 
Hallo zusammen

Wir haben auch die Auflage zum Einbau einer Brandschutztüre. Dazu habe ich einige Fragen:

* wieviel kostet eine EI30 konforme Brandschutztüre (Standard 80 x 200 cm)?

* besteht die Türe aus Rahmen (Zarge) und Türe oder kann bloss in einen bestehenden Rahmen eine Brandschutztüre eingesetzt werden?

* kennt Ihr empfehlenswerte Anbieter im Raum Bern?

Danke für Euer Feedback.

 
Eine Brandschutztüre kann man nicht in einen bestehenden Rahmen einbauen. Tür & Rahmen haben zusammen gesehen erst die Zulassung als Brandschutztüre! Alles andere ist techn. vom Anschlag her auch gar nicht möglich..zudem wäre es sträflich solches zu tun.

Zudem muss bei der Zarge, speziell der Z-Zarge auch die Einbauvorschrift beachtet werden, damit die Türe als solche, auch die Vorgaben erfüllt.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, bietet sowohl OBI in Schönbühl und Bauhaus in Niederwangen die Lieferung wie auch die Handwerkerleistung dazu an. Schönbühl ist ja bei Dir gerade vor der Haustüre.. also evtl. mal nachfragen.

Ansonsten macht dies auch jeder Schlosser/Metallbauer...oder ggf. Baumeister.

 
Hallo miteinander, hallo irgendwann.

Die Türe zu deinem Büro nach dem Hauseingang ist mir doch auch sehr suspekt, das hängt aber auch vom Schnitt und somit den Brandmauern deines Hauses ab und sogar der Dachhöhe des Hauseinganges, wenn dies bspw. tiefergesetzt ist. Also es ist leider tatsächlich möglich das auch diese Türe den Forderungen entsprechen muss.

Hier die klausel der vereinigung kantonaler Feuerversicherungen:

In Brandabschnitte abzutrennen sind insbesondere:

a aneinandergebaute und ausgedehnte Bauten und Anlagen;

b einzelne Geschosse;

c Korridore und Treppenanlagen, die als Flucht- und Rettungswege dienen;

d Vertikalverbindungen wie Aufzugs-, Lüftungs-, Installations- und Abwurfschächte;

e technische Räume;

f Räume unterschiedlicher Nutzung, insbesondere bei unterschiedlicher Brandgefahr

Alles Wissenswerte findest du unter diesem Link:

Schutzabstnde

Also schon die Türe zum Büro ist auf jeden Fall die Nachfrage Wert.

Da leider nur die kantonale Feuerpolizei wirklich "offiziel" weiss was getan werden muss, würde ich dort den Kontakt suchen.

Die sagen was Sache ist und was getan werden muss. So gibt es auch ein offizielels Protokoll und die Versicherung kann Dir im Brandfall nichts vorwerfen, auch wenn ich Dir ganz fest wünsche das es niemals soweit kommt.

Ich hoffe ich konnte doch noch helfen.

Viel Erfolg!

B.Nimanaij

BLENDWOOD

 
Lass Dir von der Behörde zu jeder geforderten Brandschutztüren die rechtliche Grundlage geben. Mal schauen was sie dann noch fordern.

Oft sind solche Auflagen willkürliche Forderungen, die sich gesetztlich nicht belegen lassen und somit nicht nötig sind.

 

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