Brauchen dringend rechtlichen Rat

rutschmann

Mitglied
19. Mai 2009
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Mein Mann und ich haben übereien Makler ein Haus in aussicht zukaufen! Wir kaufen es je zur hälfte!

Nun mein Problem der jetige Besitzer, der Markler und mein Mann haben in meiner Abwesenheit einige dinge Besprochen!

Wie z.B fragte der jetige Besitzer meinen Mann ob wir die ganzen Überschreibungskosten übernehmen würden! Mein Mann sagte dazu naja da könne man drüber reden.

Nun ohne noch mals darüber zusprechen steht das jetzt im Vertrag und ich wusste nichts davon! Der Markler meinte da könne man jetzt nichts mehr machen! Das sei so!!!

Ist das jetzt rechtskräftig wenn ich nicht bei der Besprechung dabei gewesen bin! Ich habe das ja nicht mal gewusst und bin auch nicht mit einverstanden!

Bitte um Hilfe!!!!

 
Verstehe ich das richtig, ihr habt einen Vertrgsentwurf bekommen? Darin hat der Verkäufer seinen Vorschlag dargelegt. Bei der letzten Besprechung lag der Vertragsentwurf noch nicht vor. Also kann man alles und jedes noch diskutieren da der Vertrag erst jetzt vorliegt.

 
Hallo

Lasst Euch nicht unter Druck setzten. Rechstkräftig ist so ein Vertrag erst, wenn er unterschrieben wurde. Der Makler blufft nur!!! Er wird sich wahrscheinlich auf einen mündlichen Vertrag berufen, den er und Dein Mann angeblich "abgeschlossen" haben. Das ist aber nur Taktik.

Es lässt sich jederzeit etwas machen, die Frage ist nur, ob man das auch der Wille dazu da ist. Da der Makler das gleiche Interesse an einem Verkauf hat wie Ihr (oder sogar mehr), würde ich mich einfach mal weigern, bis er Dir was anbietet. Jemandem der mir so dumm käme, würde ich allerdings niemals vertrauen, geschweigen denn ein Haus abkaufen.

Gruss Banjo

 
Solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist, kannst Du einzelne Passagen aus dem Vertrag von Hand durchstreichen... Die Gegenpartei kann es akzeptieren oder nicht... Was mich mehr irritiert ist, dass Du schreibst "mein Mann", d.h. ihr seid verheiratet. Wie wollt ihr "je zur Hälfte" das Haus zahlen? Habt ihr getrennte Konten + Ehevertrag?

 
Damit das Haus beiden gehört! So stehts auch auf den ganzen Bank Formularen! Eine Sicherheit für beide.

 
Es ist üblich, dass die Kosten für das Notariat und Anmeldung Grundbuch je hälftlig übernommen werden. Je nach Kanton fallen noch sog. Handänderungssteuern an, diese sind geregelt wer diese bezahlt, eben von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Jedoch ganz wichtig: Die Grundstückgewinnsteuer... Diese muss der Verkäufer bezahlen und die Summe sollte im Zahlungsfluss vom Kaufvertrag dann direkt an das Steueramt gehen. Vorsicht: Käufer und Verkäufer haften oft solidarisch (je nach Kanton). Ein Kaufvertrag ist immer erst mit der notariellen Beurkundung rechtsgültig. Als sich auch vom Makler nicht unter Druck setzen lassen.

Gruss

Bauexperte.

 
Ein Kaufvertrag ist immer erst mit der notariellen Beurkundung rechtsgültig.
Das bedeutet, dass ohne Notar kein Grundstück/Haus verkauft werden kann?

Bin gerade dabei, ein Haus zu kaufen und der will es ohne Notar machen...

Und das mit der Grundstückgewinnsteuer habe ich auch nicht gewusst.

Werd hier wohl noch viel lesen müssen....

Gruss Richard

01.07.09: Mündliche Zusage zum Hauskauf durch Eigentümer

03.06.09: Grundsätzliches OK durch die Bank

11.05.09: Erfahren das Haus zu Kaufen ist

 
Es gibt sog. Baubetrüger die "verkaufen" Parzellen einfach so, obwohl sie dafür weder einen Maklervertrag noch sonst eine Vereinbarung haben. Einer der ganz bekannten Baubetrüger, hatte im Limmattal auf einer Parzelle sogar Baugespanne aufgestellt und die Parzellen dann so "verkauft" und sehr viele Anzahlunge eingenommen. Die tatsächlichen Grundbesitzer lebten im Ausland. Das ganze flog auf, als er schon einige Hundertausendfranken kassiert hatte...

Also nochmals VORSICHT...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo

Erst mit Eintrag im Grundbuch mit notarieller Beglaubigung des Kaufvertrages wird der Deal rechtskräftig.

Im Kt. SO ist es so dass der Verkäufer die Grundstücksgewinnsteuern bezahlen muss. Bezahlt er sie nicht hat der Kanton das Recht diese vom Käufer einzufordern als Pfand im Grundbuch eingetragen ! Also da unbedingt aufpassen.

Wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt diese Steuern abschätzen lassen und vom Kaufpreis abziehen. Dann bezahlt ihr diese Steuern und überweist dem Verkäufer einen allfälligen Restbetrag.

Gruss

booker

 
Das bedeutet, dass ohne Notar kein Grundstück/Haus verkauft werden kann?

Bin gerade dabei, ein Haus zu kaufen und der will es ohne Notar machen...

Und das mit der Grundstückgewinnsteuer habe ich auch nicht gewusst.
Ohne Notar geht nicht. Was sagt deine Bank dazu? Die will sicher einen Schuldbrief und zahlt normalerweise erst wenn der Kauf zumindest im Journal des Grundbuchamts erfasst ist. Also Vorsicht!
 
Hallo Swissboy68

Grundsätzlich kann ich nur zustimmen zu den Aussagen betreffend die Grundstückgewinnsteuer.

Im Kanton AG, wo Du ja wohnst, ist die Sache für den Käufer aber nur halb so wild:

- nicht jeder Verkauf einer Immobilie unterliegt der Grundstückgewinnsteuer (hängt vom Verkäufer ab)

- Im Kanton AG gibt es keine Solidarhaftung zwischen Verkäufer und Käufer für die Grundstückgewinnsteuer (eine Solidarhaftung besteht jedoch, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück verkaufen - allerdings auch da NICHT für den Käufer)

- Im weiteren gibt es für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton AG auch kein gesetzliches Pfandrecht

Gruss

Patrick73

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück zum Vertrag:

Normalerweise läuft das so:

Vorvertrag, verbindliche Finanzierungszusage der Bank (entfällt, wenn Ihr das alles aus Eigenmitteln bezahlen könnt, dann je nach Misstrauen des Verkäufers Überweisung der vorvertraglichen Kaufsumme an den Notar), Vertragsunterzeichnung beim Notar, Eigentumsübertragung im Grundbuch, Verkäufer bekommt Geld.

Der Verkäufer kann natürlich davon ausgehen, dass die Käufer, sollten es mehrere sein, unter sich einig sind.

Wer die Notarkosten übernimmt, ist je nach Kanton verschieden. In VS ist es z.B. üblich, dass diese zu Lasten des Käufers gehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde - dafür darf der Verkäufer den Notar wählen (der Euch dann auch über die Sicherstellung einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer beraten kann, diese haben aber mit dem Kauf und der Handänderung an sich nichts zu tun). Er weiss auch, was im Liegenschaftskanton üblich ist und wovon der Verkäufer ausgehen durfte.

Da ihr wohl den Vertrag beide gemeinsam am gleichen Tisch in Anwesenheit des Verkäufers unterzeichnen werdet, bleibt Euch nur, vorher eine weitere Verhandlungsrunde zu machen. Hat der Verkäufer inzwischen einen anderen gefunden, der beim gleichen Kaufpreis die Handänderung selber ganz übernimmt - Pech für Euch.

 

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