Mir ist erst neulich aufgefallen, als ich mich über den Staub und Schmitz auf der Brüstungs-Krone im Treppenaufgang
ärgerte, dass im Werkvertrag von einer Krone mit Glattputz deckend gestrichen die Rede ist. Ganz nebenbei ist der
Abschluss gar schief aufgeführt.......
Bei der Hausabnahme mit der BAUTEC AG im September 2012 ist mir angesichts der zahlreichen Baumängel dieses Detail gar
nicht aufgefallen. Ist das nun ein Baumangel oder eine geschuldete Werkvertragsleistung ?
Kann ich das noch Rügen oder muss ich anders vorgehen ? Das Problem mit dem Staub habe ich auch auf dem Sims des
Treppenhaus Fensters. Leider ist dazu im Werkvertrag nichts festgelegt.
Leider hat der GU bis Dato kaum einer der gerügten Mängel oder geschuldeten Werkvertrags Leistungen anerkannt bzw. bestreitet diese.
LG
ikarus68
ärgerte, dass im Werkvertrag von einer Krone mit Glattputz deckend gestrichen die Rede ist. Ganz nebenbei ist der
Abschluss gar schief aufgeführt.......
Bei der Hausabnahme mit der BAUTEC AG im September 2012 ist mir angesichts der zahlreichen Baumängel dieses Detail gar
nicht aufgefallen. Ist das nun ein Baumangel oder eine geschuldete Werkvertragsleistung ?
Kann ich das noch Rügen oder muss ich anders vorgehen ? Das Problem mit dem Staub habe ich auch auf dem Sims des
Treppenhaus Fensters. Leider ist dazu im Werkvertrag nichts festgelegt.
Leider hat der GU bis Dato kaum einer der gerügten Mängel oder geschuldeten Werkvertrags Leistungen anerkannt bzw. bestreitet diese.
LG
ikarus68