Budgetposition streichen!

Arcuos

Mitglied
13. Juni 2007
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Hallo Häuslebauer,

wir haben folgendes Problem: Bei unserer ETW ist für die Küche ein Budget von Fr. 20'000.- eingesetzt. Für uns war sowieso klar, dass dies überhaupt nicht hinreicht...

Da wir aber mit dem Küchenbauer vom GU persönlich und preislich überhaupt nicht "warm" werden, wollen wir diese Position streichen. Der GU meint jetzt, er könne uns max. 50% (=10'000.-) dafür "gutschreiben" - was mir überhaupt nicht schmeckt!/emoticons/default_mad.png

Mir ist schon klar, dass er vermutlich Verträge am laufen hat, wo er total xx Küchen bezieht für die ganze Überbauung und von daher die Rechnungn - für ihn! - nicht mehr aufgeht... (jedenfalls ist dies seine "Begründung")../emoticons/default_confused.png

Wenn ich aber z.B. eine günstigere Badewanne als budgetiert auswähle, dann bekomme ich die Differenz ja auch gutgeschrieben...

Daher meine Frage: Wie verhält es sich rechtlich, wenn der GU bei Nichtbezug einer Leistung (in diesem Fall die komplette Küche) nur 50% 'rausrückt?

So oder so haben wir Offerten da, wo mich die ganze Küche 20'000-30'000 günstiger kommt als mit dem Küchenbauer vom GU! Ich finde dies einfach eine Frechheit und bin stocksauer, wie man da "über den Tisch gezogen" wird! Wenn ich für die gleiche Leistung 5'000.- mehr zahlen würde, dann könnte man es verschmerzen - bei solch hohen Differenzen hört bei mir der Spass aber auf!/emoticons/default_mad.png

Ich meine, unsere ETW kostet sowieso überall Aufpreis, wo der GU noch seine 15% "absahnt" - er verdient also an uns eh schon mehr als bei den meisten anderen 0815-Lösungen in dieser Überbauung...

Im Vertrag ist nichts darüber geschrieben - wer kennt sich da aus?

Danke & Grüssle

 
...wenn da niemand Bescheid weiss, dann kann ich selbst noch mit ein paar Details aus unserem Vertrag dienen...(vermutlich sind jetzt alle mit dem Umzug beschäftigt und haben - verständlicherweise - keine Zeit sich diesbezüglich zu äussern.../emoticons/default_biggrin.png)

Also im Vertrag steht, dass wenn man etwas budgetiertes streicht oder sonst Minderkosten entstehen, welche mehr als 10% des Budgetbetrages ausmachen, der GU 15% "einstreichen" darf.

Dies heisst für mich, dass uns somit 17'000.- zustehen und mit anderen Mehrkosten verrechnet werden können - oder?

Bin auf Eure Bemerkungen dazu gespannt!

Grüssle

 
ist bei uns genau gleich, mit der abweichung, dass bei uns von mehrkosten sogar 20 % für architekt, gu etc draufgehen. d. h., wenn wir z. b. eine teurere waschmaschine nehmen, kassieren diese leute 20 %, die wir bezahlen, dabei haben die keinen zusätzlichen planungsaufwand etc, geschenktes geld. und da kann man wohl nur die faust im sack machen (oder wenn mögllich nach bezug machen ...)/emoticons/default_sad.png

 
Ich weiss nicht mit wem ihr beiden baut, aber die meisten GU's haben das so in ihren Verträgen stehen, da kannst du nichts machen. Wir hätten bei der GU mit der wir damals in Verhandlungen waren eine Küche von einem bestimmten Hersteller nehmen sollen und haben genau das Thema damals diskutiert; wieviel wir bekommen wenn wir den Posten rausstreichen und selber für die Küche schauen.

Wir haben's dann ganz gelassen mit der GU und haben mit einem Architekten gebaut, da ergaben sich solche Fragen gar nicht.

 
Ja, ich habe das auch von Anfang an gewusst, aber ärgern kann man sich ja dennoch, auch wenn's nix nützt.

 
die 20'000.00 müssen meiner Ansicht nach voll zurückbezahlt werden - aber dafür müsst ihr 15 % Eurer Küche an ihn bezahlen - Annahme: Die Küche kostet 40'000.00 - dann müsst ihr ihm 6'000.00 bezahlen, bekommt aber 20'000.00 zurück (unter dem Strich also 14'000.00 und nicht 10'000.00). Aber das kommt natürlich auf den Küchenpreis an.

Grundsätzlich: Solche Knebelverträge sind leider üblich und rechtlich verbindlich, aber moralisch verwerflich.

Die GUs sollten hier wirklich ehrlicher und fairer sein und nicht auch noch hier absahnen.

 
Wir hatten im Rahmen der Bemusterung ebenfalls eine solche vertragliche Klausel drin: 10% Honorar auf planungsrelevante Aenderungen und 5% auf Mehr-/und Minderpreise. Nach der Bemusterung (wo es dann doch auf 36k plus und 20k minus rauslief) und nach einmaligem Insistieren meinerseits mussten wir noch insgesamt 750CHF GU-Risiko bezahlen. Also weitaus unter allen vertraglichen Richtwerten.

Wir haben halt schon einen guten GU gewählt /emoticons/default_wink.png

 
Offenbar hatten wir mit unserem GU da mehr Glück. Wir haben auch einen Budgetbetrag für die Küche. ABER freie Wahl des Liferanten. Die Küche kommt jetz teurer, aber ich bezahl einzig die reine Nettopreisdifferenz.

 
Hallo Zusammen,

auch wir haben den gesamtpreis des gu rausgenommen, und unsere küche anderweitig vergeben.

Alles andere ist eine schw...rei.

 
Wir hatten denselben Vertrag. Wir haben uns dann verschiedene Offerten eingeholt und festgestellt, dass die Küche niemals sooo viel billiger gekommen wäre, dass es sich gelohnt hätte. Ausserdem gehst du vielen Problemen aus dem Weg, wenn du den Lieferanten des GU nimmst. Allerdings handelten wir die Preise für die Geräte runter, da er uns nur ca. 15% geben wollte und wir dann Offerten vorlegten mit 43%. Da liess er dann mit sich reden.

Übrigens sagte er uns, dass wenn wir die Küche woanders beziehen würden, wir diese erst nach Bauabnahme einbauen dürften.../emoticons/default_eek.png Das wollten wir definitiv nicht.

Na ja, beim zweiten Haus sind wir schlauer /emoticons/default_wink.png/emoticons/default_tongue.png

 
Wir hatten denselben Vertrag. Wir haben uns dann verschiedene Offerten eingeholt und festgestellt, dass die Küche niemals sooo viel billiger gekommen wäre, dass es sich gelohnt hätte. Ausserdem gehst du vielen Problemen aus dem Weg, wenn du den Lieferanten des GU nimmst. Allerdings handelten wir die Preise für die Geräte runter, da er uns nur ca. 15% geben wollte und wir dann Offerten vorlegten mit 43%. Da liess er dann mit sich reden.

Übrigens sagte er uns, dass wenn wir die Küche woanders beziehen würden, wir diese erst nach Bauabnahme einbauen dürften.../emoticons/default_eek.png Das wollten wir definitiv nicht.

Na ja, beim zweiten Haus sind wir schlauer /emoticons/default_wink.png/emoticons/default_tongue.png
Hallo,
bei uns liegts etwas anders; in der GU-Offerte kommt unsere Wunschküche auf 60'000.-.../emoticons/default_eek.png Bis jetzt habe ich bereits drei Offerten welche (für mind. gleichwertige - bei einem sogar die exakt gleiche Küche/Marke!) um mehr als 20'000.- günstiger als der GU-Küchenbauer sind! Da hört bei mir echt der "Spass" auf - da finde ich mich "über den Tisch gezogen" /emoticons/default_mad.png!

Ich habe dem GU sogar das "Türchen offen gelassen" und von anfang an gesagt, dass ich Konkurenzofferten einholen werde und für mich das Gesamtpaket zählt... wenn er dann etwa 5'000 teurer gewesen wäre, dann würden wir den GU-Küchenbauer nehmen - aber bei dem Unterschied wohl kaum!

Uns ist es momentan egal, wenn die Küche erst nach Bauabnahme eingebaut wird, da wir sowieso die momentane Whg. ca. 1 Monat parallel haben werden... In dieser Zeit kommt auch der Schreiner und macht unsere Einbauschränke, der Glaser unsere Duschtüren.../emoticons/default_wink.png Eigentlich wollten wir auch alles picobello zum Einzugstermin fertig haben und hätten auch die Schränke und Glasarbeiten vom GU offerieren lassen... nach der Küchenofferte werden wir aber davon absehen, da wir so genervt sind und dem GU nicht noch weitere Prozente in den A.... schieben wollen!/emoticons/default_additional/210.gif

Doch zurück zum Thema: Wer hat noch Erfahrungen beim "Streichen & Gutschreiben" grosser Budgetpositionen? Wir wollen ja nicht jetzt schon mit Anwalt ins Feld gehen und möchten einfach wissen was uns davon zusteht und was nicht.../emoticons/default_ohmy.png

Danke & Grüssle

 
Bei uns wird auch für die Mehrkosten 10% aufgeschlagen. Kann ja auch nichts dafür wenn die Küche und die Badezimmermöbel mit Sanität mehr kosten als Budget. Es ist eine Frechheit. Sie kassieren das Geld ein obwohl sie keine mehr Arbeit verrichten. Ich finde es unfair. Ist wohl eine Masche des GU.

 
Hallo

möchten einfach wissen was uns davon zusteht und was nicht...
da gibt es eine rechtlich einwandfreie Antwort: es gilt, was ihr im Vertrag unterzeichnet habt. Ich bin immer wieder erstaunt, dass im Nachhinein viel Unmut entsteht, was im VORAUS nicht richtig verhandelt wird. Du bist Kunde und alleine du hast das Sagen und das Geld, danach hat sich noch so kleingedrucktes vom GU zu richten. Es gibt keine Vertragszeile, die du akzeptieren MUSST, alles ist verhandel- und damit abänderbar, einzig, es müssen dies beide Vertragsparteien wollen.

Gruss

Till

 

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