Hallo Häuslebauer,
wir haben folgendes Problem: Bei unserer ETW ist für die Küche ein Budget von Fr. 20'000.- eingesetzt. Für uns war sowieso klar, dass dies überhaupt nicht hinreicht...
Da wir aber mit dem Küchenbauer vom GU persönlich und preislich überhaupt nicht "warm" werden, wollen wir diese Position streichen. Der GU meint jetzt, er könne uns max. 50% (=10'000.-) dafür "gutschreiben" - was mir überhaupt nicht schmeckt!/emoticons/default_mad.png
Mir ist schon klar, dass er vermutlich Verträge am laufen hat, wo er total xx Küchen bezieht für die ganze Überbauung und von daher die Rechnungn - für ihn! - nicht mehr aufgeht... (jedenfalls ist dies seine "Begründung")../emoticons/default_confused.png
Wenn ich aber z.B. eine günstigere Badewanne als budgetiert auswähle, dann bekomme ich die Differenz ja auch gutgeschrieben...
Daher meine Frage: Wie verhält es sich rechtlich, wenn der GU bei Nichtbezug einer Leistung (in diesem Fall die komplette Küche) nur 50% 'rausrückt?
So oder so haben wir Offerten da, wo mich die ganze Küche 20'000-30'000 günstiger kommt als mit dem Küchenbauer vom GU! Ich finde dies einfach eine Frechheit und bin stocksauer, wie man da "über den Tisch gezogen" wird! Wenn ich für die gleiche Leistung 5'000.- mehr zahlen würde, dann könnte man es verschmerzen - bei solch hohen Differenzen hört bei mir der Spass aber auf!/emoticons/default_mad.png
Ich meine, unsere ETW kostet sowieso überall Aufpreis, wo der GU noch seine 15% "absahnt" - er verdient also an uns eh schon mehr als bei den meisten anderen 0815-Lösungen in dieser Überbauung...
Im Vertrag ist nichts darüber geschrieben - wer kennt sich da aus?
Danke & Grüssle
wir haben folgendes Problem: Bei unserer ETW ist für die Küche ein Budget von Fr. 20'000.- eingesetzt. Für uns war sowieso klar, dass dies überhaupt nicht hinreicht...
Da wir aber mit dem Küchenbauer vom GU persönlich und preislich überhaupt nicht "warm" werden, wollen wir diese Position streichen. Der GU meint jetzt, er könne uns max. 50% (=10'000.-) dafür "gutschreiben" - was mir überhaupt nicht schmeckt!/emoticons/default_mad.png
Mir ist schon klar, dass er vermutlich Verträge am laufen hat, wo er total xx Küchen bezieht für die ganze Überbauung und von daher die Rechnungn - für ihn! - nicht mehr aufgeht... (jedenfalls ist dies seine "Begründung")../emoticons/default_confused.png
Wenn ich aber z.B. eine günstigere Badewanne als budgetiert auswähle, dann bekomme ich die Differenz ja auch gutgeschrieben...
Daher meine Frage: Wie verhält es sich rechtlich, wenn der GU bei Nichtbezug einer Leistung (in diesem Fall die komplette Küche) nur 50% 'rausrückt?
So oder so haben wir Offerten da, wo mich die ganze Küche 20'000-30'000 günstiger kommt als mit dem Küchenbauer vom GU! Ich finde dies einfach eine Frechheit und bin stocksauer, wie man da "über den Tisch gezogen" wird! Wenn ich für die gleiche Leistung 5'000.- mehr zahlen würde, dann könnte man es verschmerzen - bei solch hohen Differenzen hört bei mir der Spass aber auf!/emoticons/default_mad.png
Ich meine, unsere ETW kostet sowieso überall Aufpreis, wo der GU noch seine 15% "absahnt" - er verdient also an uns eh schon mehr als bei den meisten anderen 0815-Lösungen in dieser Überbauung...
Im Vertrag ist nichts darüber geschrieben - wer kennt sich da aus?
Danke & Grüssle