Hallo Zusammen
Wir bauen mit einem GU der uns in der Plattenwahl freie Hand lässt. Das Budget beträgt 120.00 Franken inkl. aller Nebenarbeiten und Fussleiste.
Schnell schon merkten wir, dass es fast unmöglich ist eine Platte zu finden die passt da der Plattenhändler nicht mit den Nettopreisen herausrückt. Mit etwas unbequem sein ist es mir doch gelungen und wir haben uns eine Bodenplatte geleistet die Netto 47.00 Franken kostet.
Um sicher zu sein, dass wir innerhalb der 120.00 Franken liegen, liessen wir uns die Wohnung durch Plattenleger offerieren. Keiner der Offerten lag über den 120.00 Franken, daher wähnten wir uns auf der sicheren Seite.
Das erwachen war gross als wir die Richtofferte unseres Plattenlegers bekamen. 38.00 Fr. Pro m2 lagen wir darüber. Als ich eine detaillierte Offerte verlangte verweigerte er diese da es Posten darauf habe die mich nichts angiengen. Er habe sowieso die Order des Architekten 90.00 Fr. Guthaben pro m2 und nicht 120.00 wie im Baubeschrieb zu rechnen.
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Kann der GU verlangen was er will, obwohl ich das ganze (ohne Überbauungsrabatt) günstiger machen könnte? Was darf er alles pro m2 einrechnen? Darf er auch die Abschleifung des Unterlagsbodens in diese 120.00 Fr. einrechnen? Meiner Meinung nach gehört doch dies in das Budget des Unterlagbodens!?
Kann es sein, dass Geld von diesem Budget zurück an den Architekten und an den GU fliessen wie mir das der Plattenleger angedeutet hat?
Und zu guter letzt...... habe ich das Recht eine detailierte Kostenoffenlegung zu verlangen, damit ich sehen kann was in meinem Fall mit den 120.00 Fr plus Mehrkosten passiert?
Vielen Dank für eure Ausführungen.
LG conivo
Wir bauen mit einem GU der uns in der Plattenwahl freie Hand lässt. Das Budget beträgt 120.00 Franken inkl. aller Nebenarbeiten und Fussleiste.
Schnell schon merkten wir, dass es fast unmöglich ist eine Platte zu finden die passt da der Plattenhändler nicht mit den Nettopreisen herausrückt. Mit etwas unbequem sein ist es mir doch gelungen und wir haben uns eine Bodenplatte geleistet die Netto 47.00 Franken kostet.
Um sicher zu sein, dass wir innerhalb der 120.00 Franken liegen, liessen wir uns die Wohnung durch Plattenleger offerieren. Keiner der Offerten lag über den 120.00 Franken, daher wähnten wir uns auf der sicheren Seite.
Das erwachen war gross als wir die Richtofferte unseres Plattenlegers bekamen. 38.00 Fr. Pro m2 lagen wir darüber. Als ich eine detaillierte Offerte verlangte verweigerte er diese da es Posten darauf habe die mich nichts angiengen. Er habe sowieso die Order des Architekten 90.00 Fr. Guthaben pro m2 und nicht 120.00 wie im Baubeschrieb zu rechnen.
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Kann der GU verlangen was er will, obwohl ich das ganze (ohne Überbauungsrabatt) günstiger machen könnte? Was darf er alles pro m2 einrechnen? Darf er auch die Abschleifung des Unterlagsbodens in diese 120.00 Fr. einrechnen? Meiner Meinung nach gehört doch dies in das Budget des Unterlagbodens!?
Kann es sein, dass Geld von diesem Budget zurück an den Architekten und an den GU fliessen wie mir das der Plattenleger angedeutet hat?
Und zu guter letzt...... habe ich das Recht eine detailierte Kostenoffenlegung zu verlangen, damit ich sehen kann was in meinem Fall mit den 120.00 Fr plus Mehrkosten passiert?
Vielen Dank für eure Ausführungen.
LG conivo