/emoticons/default_smile.png Hallo erstmal zusammen habe dieses Forum durch Google gefunden da ich Rat über die Bewilligungspflicht von Autoabdeckungen suche.....
Der Fall liegt so....im Moment wohne ich noch zur Miete und mein schöner Oldtimer steht halb unter dem Balkon von meinen Nachbarn....aber die vordere Haube ist der Witterung ausgesetzt...Nun habe ich einen Holzrahmen auf Rollen gesetzt ...genau passend zu den Automassen...und mit Holz verkleidet......und nun kann ich quasi diesen Wetterschutz über die vordere Haube schieben....Jetzt ist der Hauswart zu mir gekommen und sagt dass sei verboten....er hätte auch schon mal einen Carport haben wollen was von der Stadt ( der Vermieter) nicht erlaubt wurde. Weis jemand von euch ob eine Holzrahmenkonstruktion mit einer Länge von 2,35cm , Breite 2,35cm und einer vorderen Höhe von 65cm und hinteren Höhe von 1,25cm das alles auf vier Rollen stehend bewilligungspflichtig ist im Raum Zürich???
Da ich ein Eigenheim im Kanton Luzern gekauft habe würde mich natürlich auch deren gesetzlichen Bestimmungen interessieren....da ich diese Selbstgebastelte Holzhülle auf Rädern für meinen Wagen auch gerne da noch nutzen würde.
So,... vieleicht findet jemand von euch ja die Lust und Zeit mir darauf zurückzuschreiben...vielen Dank schon mal im Vorfeld....herzliche Grüsse
die holde madigkeit.....ps: wie bekommt man denn diese smileys in den Text???
Der Fall liegt so....im Moment wohne ich noch zur Miete und mein schöner Oldtimer steht halb unter dem Balkon von meinen Nachbarn....aber die vordere Haube ist der Witterung ausgesetzt...Nun habe ich einen Holzrahmen auf Rollen gesetzt ...genau passend zu den Automassen...und mit Holz verkleidet......und nun kann ich quasi diesen Wetterschutz über die vordere Haube schieben....Jetzt ist der Hauswart zu mir gekommen und sagt dass sei verboten....er hätte auch schon mal einen Carport haben wollen was von der Stadt ( der Vermieter) nicht erlaubt wurde. Weis jemand von euch ob eine Holzrahmenkonstruktion mit einer Länge von 2,35cm , Breite 2,35cm und einer vorderen Höhe von 65cm und hinteren Höhe von 1,25cm das alles auf vier Rollen stehend bewilligungspflichtig ist im Raum Zürich???
Da ich ein Eigenheim im Kanton Luzern gekauft habe würde mich natürlich auch deren gesetzlichen Bestimmungen interessieren....da ich diese Selbstgebastelte Holzhülle auf Rädern für meinen Wagen auch gerne da noch nutzen würde.
So,... vieleicht findet jemand von euch ja die Lust und Zeit mir darauf zurückzuschreiben...vielen Dank schon mal im Vorfeld....herzliche Grüsse
die holde madigkeit.....ps: wie bekommt man denn diese smileys in den Text???