Carportbauer will mehr Geld als pauschal vereinbart wurde !

Moudi

SuperFan
27. Mai 2007
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Hallo zusammen

bevor ich auf unseren Carportbauer losgehe wollte ich mal in die Runde Fragen, ob ich mit meinen Überlegungen alleine bin /emoticons/default_confused.png

Situation:

1. Carportbauer hat Bauplatz 2x besichtigt

Vor Offerterstellung und vor Auftragsvergabe

2. Beim Aufbau haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verstrebung über einem Gullideckel verläuft. -> keine Reaktion

3. Bei der Abnahme hat die Gemeinde auf eine Zugänglichkeit des Gullis bestanden

4. Holzbauer musste den Balken entfernen und hat ihn durch ein herausnehmbares stabiles U-Blech ersetzt.

5. Nun sollen wir 150chf für die Montage (Arbeitszeit) und 150chf fürs Material bezahlen.

Meine Meinung:

Ich zahle die vereinbarte Pauschale...fertig.

Der Holzbauer hätte von Anfang an die Konstruktion den Gegebenheiten anpassen müssen.

Ich weiss, es geht nicht um viel Geld. Ich finde nur, so geht man nicht mit Kunden um !

Zumal ich dem Holzbauer klar gesagt habe, dass ich die Änderungen nicht bezahlen werde.

Dass der Carport über der Grenze steht ist ein anderes Thema /emoticons/default_mad.png

Gruss moudi

 
Hallo!

So kann es gehen, wenn man baut...

Dies fängt meistens schon bei der Offerte an; es wird sehr global gerechnet.

Bei mir ähnlich, Fliesen wurden Beginn Dezember bestellt und jetzt geliefert; MWST wurde aber bereits mit 8% berechnet... (Bekanntlich erfolgt die Erhöhung ab 1.1.11)

Ich an Deiner Stelle würde dies mit dem Holzbauer nicht per Telefon, sondern vor Ort bereden; sodass du ihm in die Augen schauen kannst.

(Auch wenn du am Ende den Betrag zahlst; er soll es wissen!!!)

Vielleicht auch ein wenig 'Taktik'; ist ja auf die Gesamtsumme ein kleiner Betrag; der wird das schon bezahlen...

Grz

 
Denke das Hauptproblem wird sein, dass du belegen kannst, dass er es wissen sollte. Ausser er ist so ehrlich (gibs auch), aber dann sollte der Betrag sowieso hinfällig sein.

 
Situation:

1. Carportbauer hat Bauplatz 2x besichtigt

Vor Offerterstellung und vor Auftragsvergabe

2. Beim Aufbau haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verstrebung über einem Gullideckel verläuft. -> keine Reaktion

.

Dass der Carport über der Grenze steht ist ein anderes Thema /emoticons/default_mad.png

Gruss moudi
Hallo Moudi

Da dem so war, hast Du Recht. Die Mehrkosten gehen auf Kappe Hölzigem.. oder Carportunternehmer. Wenn er zu dumm ist dies beim Aufmass zu sehen, wenn er zu blöd ist auf Deinen Hinweis zu reagieren (zumindest dann!), dann wird er dies daraus hoffentlich lernen und spätere Bauherren vor solchen Dingen bewahren.

Beim anstehenden Gespräch solltest Du dann auch gleich den von Dir notierten, zweiten Teil, ansprechen und klären!

 
Solche Handwerker liebe ich ....

Pfusch machen und dann auch noch mehr Geld wollen. Der könnte mich kreuzweise... Da würde ich keine Sekunde darüber nachdenken und ihm klipp und klar sagen, was Sache ist.

 
1. Carportbauer hat Bauplatz 2x besichtigt

Vor Offerterstellung und vor Auftragsvergabe

2. Beim Aufbau haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verstrebung über einem Gullideckel verläuft. -> keine Reaktion

3. Bei der Abnahme hat die Gemeinde auf eine Zugänglichkeit des Gullis bestanden

4. Holzbauer musste den Balken entfernen und hat ihn durch ein herausnehmbares stabiles U-Blech ersetzt.

5. Nun sollen wir 150chf für die Montage (Arbeitszeit) und 150chf fürs Material bezahlen.
Ich sehe das so: Die Tatsache, dass die Konstruktion wegen dem Gulli anders ausgeführt werden muss, bedingt Mehrkosten. Das war zum Zeitpunkt der Offerte nicht bekannt, also kommt das zum Offertpreis dazu. Weil er es aber beim Aufbau, wo es bekannt gemacht wurde, ignoriert hat, muss er die Kosten selber tragen, die er durch die unnötige Montage und nachher erforderlich Demontage der nicht passenden Konstruktion zusätzlich erzeugt hat. Ob das per Saldo die 150 ausmacht, kann man von hier aus nicht sagen.

 
Hallo zusammen

nun geht es in die Zweite Runde. Bei der Endvermessung durch den Geometer ist rausgekommen, dass der Carport ÜBER die Grundstücksgrenze steht.

Da das Nachbargrundstück noch nicht vom Geometer eingemessen wurde, können wir hier

noch kostengünstig eine Mutation vornehmen. Abklärungen zwischen Geometer, Eigentümer und Notar laufen.

Da auch die Rechnung fällig ist, habe ich dem Carportbauer gesagt, dass wir uns erlauben 2000chf zurück zu behalten, bis alles geklärt ist.

Ihm ist das egal, er will den vollen Betrag, sonst leitet er rechtliche Schritte ein.

Ich bleibe dabei: Er bekommt sein Geld abzüglich der 2kchf.

Wenn feststeht, was die Änderungen kosten, erhält er den Rest und ich werde danach seinen Namen hier posten !

So geht man nicht mit Kunden um /emoticons/default_additional/178.gif

Gruss moudi

Anmerkung: Das ist jetzt schon der dritte Handwerker aus der Region, mit dem wir Probleme haben. Soll sich keiner wundern, wenn die Bauherren über den Tellerrand schauen !

 
Ich würde in dem Fall auch nicht alles bezahlen. Soll er doch rechtliche Schritte einleiten.... betreiben kann er dich schon. Dann erhebst du Rechtsvorschlag. Und von da an wird er nichts mehr unternehmen....

 
Das mit der Offerte und den Mehrkosten ist gesetzlich eigentlich ganz einfach:

Wenn du eine genaue Offerte erhalten hast, dann hat er dir das Werk zu genau dem Preis zu erstellen. Wenn nachträglich Dinge bemerkt werden (wie der Gullideckel), die das Werk verteuern, muss er die Kosten selbst tragen und darf sie nicht auf dich abwälzen! Selbst wenn du ihn nicht auf dem Umstand aufmerksam gemacht hättest.

Anders ist es, wenn du Änderungen am Auftrag vornimmst, dann darf er dir die Mehrkosten natürlich in Rechnung stellen (war aber hier nicht der Fall).

Viele Handwerker (und Kunden) glauben noch heute, dass man auf die Offerte ja noch bis 10% draufschlagen kann. Ist aber nicht so. Das mit den 10% gilt nur für Offerten, die eine grobe Kostenschätzung beinhalten (was als solche gekennzeichnet werden muss). Dann musst du auch noch bis ca. 10% Mehrkosten akzeptieren (gängige Gerichtspraxis). Aber bei Offerten mit einem festen Preis gibt es keine Toleranz. Mein Elektriker hat das auch versucht und hat ohne Begründung eine Rechnung genau 10% über der Offerte erstellt. Er musste dann nach einem deutlichen Telefonanruf zurückkrebsen und die Rechnung gemäss Offerte ausstellen.

Das mit der Grundstückgrenze ist möglicherweise etwas schwieriger. Hat er gewusst, dass der Carport an der Grundstückgrenze liegt? Falls ja, muss er die Zusatzkosten auf jeden Fall tragen. Falls nein wäre evtl. noch die Frage, ob der Carport gemäss den Plänen erstellt wurde (Ort und Abmessungen des Carports). Falls nein, muss er die Zusatzkosten sowieso tragen, da das Werk nicht gemäss Vereinbarung erstellt wurde. Falls ja, dann bin ich nicht sicher, ob es in eurer Verantwortung gewesen wäre, anhand der Pläne abzuklären, ob der Carport noch vollständig auf eurem Grundstück ist oder nicht.

 
Hallo sirupflex

Als Bauherr habe ich ihn auf das Grenzbaurecht hingewiesen und ihn beauftragt den Carport gemäs gültigem Baurecht der Gemeinde AUF die Grundstücksgrenze zu setzen !

Wo genau diese Grundstücksgrenze verläuft, muss er schon selber ausmessen. Markpunkte sind bei benachbarten Grundstücken genügend vorhanden.

Er hat sich aber diese Arbeit gespart und hat die Strassenmitte als Bezugspunkt genommen und prompt falsch gemessen.

Er behauptet nun, er hätte den Carport nach meinen Vorgaben erstellt.

Meine Vorgabe war aber: AUF und nicht ÜBER die Grundstücksgrenze zu bauen. Den Unterschied zwischen AUF und ÜBER muss er schon selbst ERMESSEN !

Gruss moudi

 
Na dann ist der Fall für mich klar: Der Carport-Bauer muss auch hier für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Er soll dir doch mal zuerst nachweisen, dass deine Vorgaben waren, auf das Nachbarsgrundstück zu bauen. Das dürfte ihm doch relativ schwer fallen.

 
"Auf" ist bei Grundstückgrenzangelegenheiten meistens eine schwierig zu interpretierende und oft unglückliche Formulierung, denn wie du heute bemerkst steht er ja auch tatsächlich auf der Grenze... /emoticons/default_rolleyes.gif Ganz richtig wäre wohl die Aufforderung mit dem kleinen und feinen Unterschied "an" die Grundstückgrenze zu bauen, gewesen... und auch in diesem Fall würde ich einen Sicherheitsabstand von 10 cm zur Grenze immer wahren!

Aber dieses Problem wird schon dein Handwerker ausbügeln müssen!

Wurden die Fundamente auch durch den Carportbauer erstellt?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Anmerkung: Das ist jetzt schon der dritte Handwerker aus der Region, mit dem wir Probleme haben. Soll sich keiner wundern, wenn die Bauherren über den Tellerrand schauen !
Ja, wir hatten auch Probleme mit den Handwerkern aus der Region. Zum guten Glück hatten wir nicht mehr davon genommen, weil diese meistens eine unverschämte Offerte abgegeben haben. Quasi, der nimmt schon mich, ist ja fast mein Nachbar.

Dabei sollten doch diese erst recht sorgfältiger arbeiten. Schliesslich geht es um ihren Ruf in der Region. Aber anscheinend stört sie das nicht, weil genügend Arbeit vorhanden.

Das sind Sachen die ich nicht verstehe. Aber das scheint in der Baubranche üblich zu sein. Niemand mehr da, der Stolz auf sein Handwerk ist. Hauptsache Kohle stimmt.

Gruss

Ritchie

 
"auf" ist bei grundstückgrenzangelegenheiten meistens eine schwierig zu interpretierende und oft unglückliche formulierung, denn wie du heute bemerkst steht er ja auch tatsächlich auf der grenze... /emoticons/default_rolleyes.gif Ganz richtig wäre wohl die aufforderung mit dem kleinen und feinen unterschied "an" die grundstückgrenze zu bauen, gewesen... Und auch in diesem fall würde ich einen sicherheitsabstand von 10 cm zur grenze immer wahren!

Aber dieses problem wird schon dein handwerker ausbügeln müssen!

Wurden die fundamente auch durch den carportbauer erstellt?
ja !

 
Hallo zusammen

nachdem ich 2 Monate nichts gehört habe. Habe ich nun vom Carportbauer eine Mahnung erhalten mit der Aufforderung den Restbetrag zu bezahlen, ansonsten wird er rechtliche Schritte einleiten.

....Ich bin nun seit 2 Monaten dran mit dem Landbesitzer eine einvernehmliche Lösung zu finden (via Überbauungsrecht, Nachbar hat das selbst angeboten ! ).

Während dieser Zeit habe ich vom Carportbauer nix gehört und nun schickt dieser A..... eine Mahnung mit Drohung......gleich platze ich /emoticons/default_additional/209.gif.... T`schuldigung, das musste raus.

Ich bleibe dabei und zahle den Restbetrag nicht ! Zumal meine Kosten (Einigung mit Nachbarn) höchstwahrscheinlich den zurückbehaltenen Betrag leicht übersteigen werden.

Wenn der Fall erledigt ist, Poste ich den Namen des Holzbauers.

Gruss moudi

 

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