Checkliste Bauabnahme

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Bei uns steht nun demnächst die Bauabnahme an. Gibt es hier im Forum oder anderswo eine empfehlenswerte Checkliste oder ähnliches?

Gruss,

Sven

 
Hallo zusammen

Mich würde interessieren ob eine Bauabnahme / Übergabe durch den Architekten zwingend ist.

Wir hatten nämlich keine...

Liebe Grüsse

Wasserschloss

 
Mich würde interessieren ob eine Bauabnahme / Übergabe durch den Architekten zwingend ist.

Wir hatten nämlich keine...
Zwingend ist hier evtl. der falsche Ausdruck... hochgradig sinnvoll auf alle Fälle.

Du hast ja mit Architekt gebaut (oder mit dem letztlich als GU?), daher ist es sehr unverständlich, weshalb er die Abnahmen nicht durchführte. Mir ist kein guter Architekt bekannt, der dies nicht machen würde..

Letzlich hast Du dann, mit Zahlung der Schlussrechnungen der jeweiligen Handwerker, quasi die Mangelfreie Abnahme bestätigt! Je nach dem vereinbarten Vertragsrecht, eine heikle Situation.

Zudem musst Du daran denken, das mit Datum der Schlussrechnung auch jeweils die Garantiefrist zu laufen begann... merke Dir also unbedingt das jeweilige Datum.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Abend, wir haben einen Architekturvertrag nach SIA 102 und Werkverträge nach SIA 118 unterzeichnet.

Z.T. sind die Schlussrechnungen bezahlt. Beim Gipser haben wir nun eine Mängelrüge erstellt da wir sehr viele Risse (innen wie aussen) haben.

Man hat zudem Bauschutt in unserer Kanalisation entsorgt weshalb eine Kanalreinigung von über sechs Stunden nötig war. Zudem wurden Beweismittel vernichtet.

Wir haben nun unsere Rechtsschutzversicherung eingeschaltet welche den Fall gleich an einen Anwalt weitergeleitet hat.

Wir sind mit der Bauleitung unzufrieden da wir die meisten Mängel selber rausfinden und bezahlen mussten und fragen uns, ob wir nicht auf eine Reduktion des Honorars bestehen können?

Grüsse

Wasserschloss

 
Nun ja, das ist natürlich noch ein völlig anderer Hintergrund... zudem auch nicht wirklich erfreulich.

Die Abnahmen sind auch Bestandteil der SIA 102... wenn er die Leistungen nicht erbracht hat (gut, evtl. kann man nun aus Deinen Äusserungen auch herauslesen warum dies nicht geschah..) dann steht ihm das Honorar dafür auch nicht zu.. das gilt gleichermassen für die anteiligen Honorarkosten zur Durchführung der 2-jährigen Abnahmen.. aber das wird der Anwalt sicher wissen.

Bist Du sicher, dass die Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt? Baurechtschutz ist eingeschlossen gewesen?

Wer hat denn die Beweismittel vernichtet? Dein Architekt/Bauleiter?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Ja, bei unserer Rechtsschutz sind Kosten von bis zu CHF 5000.00 versichert.

Sie sagten dass sie vorschlagen, diese in einen Anwalt zu investieren. Allfällige Kosten für ein umfassendes Gutachten müsste man dann wohl selbst zahlen, aber es ist einfach wichtig für und dass die Mängel korrekt behoben werden und wir eine Vertrauensperson an unserer Seite haben welche uns kompetent beraten kann.

Ich hoffe dass sich das alles zum guten wenden wird und wir uns irgendwann an unserem Zuhause freuen können.

Die Beweismittel hat ein Mitarbeiter des Baumeisters mitgenommen und uns drei Tage später den leeren Eimer zurückgebracht, mit der Aussage sie hätten dieses Material für uns entsorgt.

Zum Glück hat uns die Kanalreinigung aber nochmals etwas rausgeben können, in welchem Besitz wir noch immer sind.

Eigentlich begann alles wie ein schöner Traum... nun ist daraus aber zeitweise ein Alptraum geworden...

Grüsse

Wasserschloss

 
Hallo Wasserschloss

Schön, immerhin ein kleiner Betrag verfügbar...  wobei sich die Beratung dann aber eher auf die rechtlichen Positionen bezieht, als auf die baufachlichen Dinge. Hoffen wir, Du hast dafür zumindest einen Bau-Fachanwalt als Partner.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Umsetzung, sei es bei den Baumängeln oder in der scheinbar nicht guten Bauleitung des Architekten. Nun im Nachgang ist immer alles sehr müssig, womit dann in der Tat es auch schnell zum Alptraum werden kann... solche Probleme vermeidet man meist nur dann, wenn man von Beginn an fachliche Hilfe hinzunimmt, womit es dann doch ein schöner Traum bleiben kann.

Wie dem auch sei, sprich das mit den nicht erfolgten Abnahmen beim Anwalt an und notiere Dir die Gewährleistungsdaten, damit Du nicht benachteiligt wirst.

 
Wenn bei der Bauabnahme, nicht alle Punkte berücksichtigt worden, und der Mängel zwei Wochen später entdeckt wird, wenn soll dann ansprechen den Architekten oder die Baufirma?

 
Sende die Info vorgängig an den Architekten... der wird sie etsprechend weiterleiten.

 

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