Dachbeschichtung

donnera

Mitglied
20. Mai 2008
17
0
0
Hallo zusammen.

Wir haben ein Haus Jg. 1974 mit 120 m2 Eternitschiferdach (asbesthaltig)

Das Dach haben wir von innen her wärmetechnsch saniert, aussen ist der urspüngliche Zustand. Das Unterdach ist in tiptopen Zustand.

Wir wollen das Dach nur aus ESTETISCHEN Gründen sanieren.

Kennt jemand die Technik der Dachbeschichtung (Reinacrylat)? Vorteile, Nachteile, Kosten?

 
Hallo donnera,

das würde ich persönlich sein lassen, oder frage erst bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Umweltstelle des Kantons an. Bei uns wäre dies verboten.

Um eine Beschichtung auszuführen, müsste man mit Sicherheit die alten Platten auf dem Dach reinigen. Ohne gäbe es ja für die Beschichtung keine ausreichende Haftung.

Mit der Reinigung setzt man jedoch die besagten Asbestfasern erst richtig frei, wobei dies aber noch vom derzeitigen Zustand der Platten leicht abhängig ist/wäre.

Zudem wird dann das ablaufend Reinigungswasser über die Dachrinne in...? abgeführt oder man muss die Fallrohre dafür trennen und diese für die Reinigung über einen Filter laufen lassen.

Zudem, wenn man danach doch die Platten entsorgen wollte/müsste, dann hast Du eine schöne Mischung aus asbesthaltigem Material zuzüglich einer Beschichtung darüber.

Da stellt sich einem doch die Frage, wie wird dies dann, zu welchen Kosten, entsorgt?

 
Auch in der Schweiz bestehen selbstverständlich stenge Vorschriften im Umgang mit asbesthaltigen Materialien.

Alles wesentliche findest du hier

Alle Sanierungen, wo Asbest betroffen ist, sind gurndsätzlich meldepflichtig.

Ich würde das Dach lassen, wie es ist, oder dann weg mit dem Zeug.

Lasst Euch doch von einem Dachdecker eine Offerte machen, was eine Neueindeckung mit umweltgerechtem Material, das Euch gefällt, kosten würde.

Wenn es nur um die Dachhaut geht und keine Zimmerer- oder Spenglerarbeiten erforderlich sind, wird es vermutlich gar nicht viel teurer. Gerüste und so weiter braucht man ja sowieso.

 
Emil,

In der Schweiz sind nicht grundsätzlich alle Sanierungen mit Asbest meldepflichtig, lediglich mit der einen Kategorie. Hier ein Auszug der Informationen aus deiner Quelle:

"(..)Für die Sanierung der gefährlichsten asbesthaltigen Bauprodukte

- jenen mit schwach gebundenem Asbest - gibt es seit

1991 Vorschriften. Sie sind im Wesentlichen in der EKASRichtlinie

6503 der Eidgenössischen Koordinationskommission

für Arbeitssicherheit niedergeschrieben.5 So wird

darin auf die Meldepflicht gegenüber der Schweizerischen

Unfallversicherungsanstalt Suva vor der Aufnahme von

Sanierungsarbeiten hingewiesen. (..)

Anders die Ausgangslage für Arbeiten mit fest gebundenem

Asbest: Hierfür gibt es keine Meldepflicht und auch nicht eine

Vorschrift, wonach im Umgang mit Asbest ausgebildete

Fachkräfte anwesend sein müssten. Es gibt aber Empfehlungen

zu einer korrekten Vorgehensweise.(..)"

Unser asbesthaltiges Dach (fest gebundene Form) haben wir selber abgedeckt (inkl. seitlichen Platten). Der Arbeitsaufwand war halt grösser, als bei einem nicht asbesthaltigen Material: Man musste nämlich alle Teil heruntertragen, anstatt sie herunter zu werfen um BEschädigungen und somit die Freisetzung zu vermeiden. Entsorgung ging dann per Mulde in die Inertstoffdeponie (lasst euch ja nicht Sondermüll aufschwatzen, falls ihr das vom Handwerker erledigen lässt!!)

Ich persönlich bin mehr als froh, dass wir mit dieser Altlast gleich zu Beginn aufgeräumt haben. Wir haben dann noch zusätzlich isoliert und unser neuer Deckbelag sind Ziegel.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.498
Beiträge
257.739
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77