Darlehen von Eltern als Schenkung deklarieren

camster

Mitglied
12. Okt. 2009
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Hallo zusammen,

Wir sind drauf und dran eine ETW zu kaufen. Unser Eigenkapital stammt zum Teil von einem zinslosen Darlehen von meinen Eltern. Ich nehme an, die Bank wird die Rückzahlung dieses Darlehen bei der Berechnung der Tragbarkeit mit einbeziehen. Die Tragbarkeit wäre zwar in Ordnung, wir überlegen uns aber, das Darlehen bei der Bank als Schenkung zu deklarieren, damit die Tragbarkeit besser aussieht.

Was denkt Ihr, ist das problematisch? Hat die Bank Möglichkeiten das zu überprüfen?

Gruss

Camster

 
Bei einer Schenkung müsstest du Steuern zahlen. Dem Steueramt müsstest du sagen es ist ein Darlehen und der Bank es sei eine Schenkung. Ich würde da mit offenen Karten spielen. Wenn es heraus kommt dass du Falschangaben gemacht hast wird das nicht lustig sein.

 
Alternativ kann man auch einen richtigen Darlehensvertrag mit den Eltern machen in dem z.B. für die ersten 5 Jahre kein Zins fällig wird, danach 1/2 Libor, und auch die Amortisation geregelt wird.

 
Wieso etwas beschönigen?

Die Bank möchte mit der Tragbarkeitsrechnung nur ermitteln, ob du dir euer Eigenheim auch wirklich leisten kannst. Es ist auch in deinem Interesse, diese Wohnung längerfristig finanzieren zu können ohne dass du bei Zinserhöhungen in Zahlungsschweirigkeiten gerätst...

 
Mit solche Aktionen riskiert man die fristlose Kündigung der Hypothek und obendrein ein Zivilverfahren!!

Eine sehr sehr dumme Idee!

 
Und was willst du damit bezwecken? Das Darlehen musst du ja dann auch zurückbezahlen, also musst du das in die Tragbarkeitsrechnung miteinbeziehen. Wenn du das nicht machst, dann betrügst du dich nur selber (Und gegen das Gesetz, bezüglich Wahrheitsgetreue Angaben).

Entweder kriegst du tatsächlich eine Schenkung, dann deklariere es auch so, oder ist ein zinsloses Darlehen, dann mache auch die Tragbarkeitsrechnung korrekt.

 
Bei uns war es der Bank egal ob privates Darlehen oder eigenes EK, da sie sowieso die grössten Gläubiger sind. Wir spielen bei der Bank mit komplett offenen Karten.

 
Wie haben unser Darlehen auch schriftlich festgehalten. Darin steht, dass der Betrag nicht zurückbezahlt werden muss und mit dem Erbe verrechnet wird. Somit rechnet die Bank das voll an und nimmt dies auch nicht in die Berechnung auf. Selbstverständlich könnt ihr das zurückbezahlen und den Vertrag auflösen... so seit ihr aber rechtlich auf der sauberen Seite.

 
Erstens, in der Schweiz kann man der Bank ohne Risiko sagen, was man dem Steueramt vielleicht nicht gerne sagt.

Zweitens, vorgezogenes Erbe von Eltern an Kinder ist in den meisten Kantonen steuerfrei. Es ist hingegen relevant, wenn die Eltern auf Kosten der Allgemeinheit pflegebedürftig werden. Man kann es deklarieren und sollte das auch, die Rückfrage des Steuerbeamten, woher das Geld für den Hausbau komme (Hypo plus Eigenkapital gleich 250'000 weniger als Schätzwert, bringen Sie die Schlussabrechnung des Architekten bei und erklären sie, wie Sie die Differenz finanzieren) ist sonst ziemlich sicher.

Drittens macht es Sinn, wenn sich die Eltern dadurch nicht einschränken müssen. Es ist jedenfalls besser, als Hypothekarzinsen zu bezahlen und das Geld, das man einmal erben wird, liegt irgendwo auf einem Konto. In dem Fall sollte man das allerdings mit den Geschwistern diskutieren, damit es später beim Erben deswegen nicht zu Streitigkeiten kommt.

 

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