Das altbekannte Thema "Mehr-/ Minderkostenabrechnung"

njaclogoo

New member
08. Aug. 2013
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Hallo zusammen,

wir sind so langsam in den Endzügen des Wohnungsbaues, sprich kurz vor Übergabe der Wohnung durch die Bauleitung/ GU. Das heisst auch, dass uns die Mehr- / Minderkostenabrechnung zugesenden wurde mit der Bitte um Unterschrift. Das Thema Mehr-/ Minderkosten ist ja generell ein heikles Thema, sprich die Emotionen kochen hier schnell hoch. Mehr oder weniger auch bei uns. Im Kaufvertrag ist hierzu eigentlich fast nichts geregelt, ausser das die GU einen Aufschlag von 10% auf Mehrkosten erhebt, generell fraglich bei Positionen bei deren der GU nichts für tut, aber wenn man so schaut üblich. Ansosnten wird nur generell auf die SIA-Normen verwiesen. Nun meine Fragen:

1. Wir haben Mehr-, als auch Minderkosten, im Total dann sogar Minderkosten. Ist es rechtens dass der GU dann auf die Mehrkosten 10% draufschlägt und erst dann die Minderkosten abzieht? Im Kaufvertrag ist hier nichts geregelt.

2. Bei den Sanitärartikeln sind wir doch einiges unter Budget, da wir relativ viel rausgestrichen haben, da die Preise überwiegend doppelt so teuer waren wie marktüblich. Auf die Minderkosten berechnet uns der GU 15% Rabattverluste. Wir haben den GU auf die marktunüblichen Preise hingewiesen und ihm eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und das wir andernfalls diese 15% auf die Minderkosten nicht akzeptieren werden. Hierauf kam nur die Antwort das alle Käufer gleich behandelt werden, sonst keine Antwort. Im Kaufvertrag ist hierzu ebenfalls nichts geregelt. Müssen wir das akzeptieren?

3. Nach wie vor werden uns für 3 ebenerdige Duschflächen Antirutschbeschichtungen berechnet obwohl wir diese überteuerten Beschichtungen (über 1`000 CHF) gar nicht wollen. Der Plättlileger hat im übrigen bei dieser Antirutschbeschichtung gemeint, dass diese meist gar nicht nötig sei und man diese sowieso erst nachher macht. Ausserdem kann uns der GU ja nicht zwingen anstatt mit Duschmatten mit dieser Antirutschbeschichtung zu duschen, oder sehe ich das falsch? Ich habe den GU gebeten diese Positionen zu streichen, ohne jegliche Antwort von ihm. Gestern habe ich nun dann den Plättlileger gebeten sicherzustellen keine Antirutschbeschichtung vorzunehmen. Ein Hinweis seitens GU ist sicher richtig und wichtig, aber ein Zwang diese Antirutschbeschichtung zu akzeptieren gibt es sicher nicht. Kann ich nicht glauben, zumal hier nichts im Kaufvertrag geregelt ist.

4. Wir haben ein grosses Doppelzimmer optional zu 2 Einzelzimmern gemacht, was so angeboten wurde. Im Kaufvertrag ist festgehalten "...zur Bildung von 2 Einzelzimmern". Schriftlich habe ich die Bestätigung für 2 Heizkreisläufe, als auch die Bestätigung für 2 einzelnen Storren des grossen Doppelzimmers. Für das Raumthermostat im Zimmer werden uns jetzt glaub 300 CHF berechnet. Ich denke dass das automatisch zum Standard gehört, da alle anderen Einzelzimmer auch so ausgestattet sind, ohne Mehrkosten. Und der Standard dieses Zimmers ergibt sich doch automatisch durch die anderen Zimmer, oder? Die Voraussetzungen (getrennte Heizkreisläufe) wurden ja auch geschaffen.

5. Da wir anstatt einem normalem Einzelwaschbecken (im normalen Plan so vorgesehen) ein Doppelwaschbecken geplant haben werden uns 500 CHF Plankosten berechnet. Ist das nach SIA rechtens? Finde ich etwas hoch.

6. Anstatt eines Waschturmes haben wir nun eine Dusche geplant. Hierfür wurden uns zusätzlich 1`280 CHF berechnet für deren Anschlüsse. Die Dusche ist zwar eine Rainfall-Dusche, aber Abwasser und Wasser wurde ja auch für den Standard, den Waschturm benötigt. Ist das rechtens? 5 und 6 ist vermutlich eher schwierig, da hier SIA zum Tragen kommt.

In ein paar Tagen wird unsere Unterschrift unter die Mehr-/ Minderkostenabrechnung (im Total Minderkosten zu unseren Gunsten) erwartet. Ein Rechtsanwalt unserer Rechtschutzversicherung kann nun natürlich auch nicht so schnell reagieren. Wie würdet ihr die einzelnen Positionen beurteilen? Sollen wir unterschreiben mit einer Vorbehaltsklausel mit den aufgeführten Positionen, so dass wir das noch rechtlich prüfen lassen können? Die GU verfährt derzeit die Strategie auf unsere Anliegen nicht mehr zu reagieren, geht vermutlich davon aus das wir klein beigeben und ruhig bleiben, wenn er nicht reagiert. Das letzte Schreiben hat sich auf jeden Fall so angehört, wenn wir nicht unterschreiben wird kein Notartermin gemacht und wir hätten die Verspätung verursacht. Und das obwohl wir ja im Total Minderkosten haben. Bei Mehrkosten wäre es ja klar, da das auch im Kaufvertrag steht, das diese vor Übergabe beglichen werden müssen.

Merci vielmal für Euer Feedback und schönes Wochenende!

LG

Sandy

 
Liebe Sandy

Da tönt schon einiges etwas merkwürdig. Ich kann dir aber ohne Prüfung aller Unterlagen kein Feedback geben, ohne Mutmassungen anzustellen.

Ich rate dir aber, auf keinen Fall irgendetwas zu unterschreiben! Das muss jemand anschauen, der das auch versteht.

Nach meinem Erachten muss hier entweder die Rechtsschutzversicherung die Sache innert Frist abklären oder die Versicherung beauftragt einen Anwalt, der entsprechende Abklärungen vornehmen kann. In dringenden Fällen sollte dies innert zwei Wochen möglich sein.

Lieber Gruss

Mic

 
Lieber Mic

Keine Beratung ohne Honorar? Klar, Anwälte arbeiten nicht gratis.... /emoticons/default_additional/145.gif :145: /emoticons/default_additional/145.gif

Schönes Weekend, Urs

 
Abgesehen davon, dass man diese Dinge vor Vertragsabschluss im Detail festhält und dann in den Vertrag schreibt (wo nur habe ich solche Hinweise immer wieder gelesen - Stichwort Stolpersteine beim Bauen mit GU):
Rechnet mal überschlagsweise die Summe um die es geht, d.h. Differenz Ansicht GU zu was ihr als korrekt empfindet. Davon könnt ihr realistischerweise die Hälfte rausholen, wenn der Anwalt gut ist. Dafür will der aber Honorar, und zwar deutlich mehr als was die Kassiererin bei der Migros kriegt. Und deine Zeit stiehlt die Sache sowieso.

Wenn es also nicht ganz offensichtlich ist, dass das Anwaltshonorar sehr deutlich niedriger ist als was er realistischerweise rausholen kann ... dann lass es.

Der GU hat immer Mehraufwand, wenn Positionen geändert werden, d.h. wenn sich die Mehr- und Minderkosten aufheben, ist es deswegen noch lange nicht kostenneutral.

 
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Liebe Sandy

Emil hat recht. Sobald geändert wird generiert dies Aufwand. Das ist nun mal so. Und streiten? Das ist natürlich das Business der Anwälte. Und deren Ansätze beginnen beim Doppelten, wo unsere Ansätze aufhören. Mic! könnte Dir diese angeben. Aber eben, nicht gratis.....

Ein Besuch beim Gericht ist für uns Laien belastender als der ganze Bau. Aber auch der GU möchte sicher nicht dorthin. Also legt ihm am Tisch Eure Sicht der Dinge dar. Ein Kompromiss sollte mit einem Schweizer GU dann möglich sein. Mit einem Teutonischen eher weniger. Aber ds hätte Euch Thomas Jordan noch einen Discount von 15% auf den Restbetrag beschert. Weihnachten im Januar? Vielleicht haben die Orthodoxen ja doch recht mit ihrer Zeitrechnung....

Gruss, Urs

 
Hallo zusammen,

erst einmal merci vielmal für Eure Antworten und die damit verbundene Zeit, die ihr investiert.

Was das Thema angeht so bin ich bei Euch und es ist mir auch bewusst das jede Änderung Aufwand generiert und somit Geld kostet. Generell beobachte ich bei den GU's jedoch derzeit nur die reine Geldgier, anders kann man es leider nicht mehr nennen. Und das habe ich nun bei 3 GU's von Bekannten beobachten können. Für Leistungen, die bezogen werden muss gezahlt werden, ganz klar, gar keine Diskussion. Wenn aber GU und Sanitär vorher zusammensitzen und für Ihre Kunden spezielle Preislisten entwerfen, da sie ja dort aussuchen müssen, ist das meines Erachtens nahe an Abzocke. Oder wie lässt sich es erklären das ein Sanitärartikel normal rund 1800 CHF kostet und beim vom GU vorgeschriebenen Sanitär dann 4100 CHF und dieser dann noch die Frechheit besitzt zu behaupten man bekäme einen günstigeren Sonderpreis aufgrund der Menge? Und wenn dann der GU noch die Arroganz besitzt auf diese Anliegen nicht einmal zu reagieren werde ich ehrlich gesagt hässig. Ja und dann bringe ich das Geld doch lieber einem guten Anwalt, der für dieses Geld dann auch etwas tut, denn der GU macht nichts für das Geld, ausser zu hoffen das wir wie alle 'Ja und Amen' sagen und zahlen. Gute und faire GU's sind heute leider rar :-(

Liebe Grüsse

Sandy

 
Liebe Sandy

4100 für einen Artikel der sonst 1800 kostet? Das ist ein ziemlicher Aufschlag. Wenn das belegbar ist, wäre es wirklich eine Abzocke erster Güte! Da sollte sich der GU schämen und Du musst Dich nicht scheuen, seinen Namen zu nennen!

Gruss, Urs

 
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Ich möchte nicht die GU-Zunft verteidigen, aber bevor man mit denen geschäftet, sollte man versuchen, ihr Geschäftsmodell zu verstehen.

Da wir in freier Marktwirtschaft leben und ein GU kein Wohltätigkeitsverein zu Gunsten finanzknapper Bauherren ist, will der GU möglichst viel Geld für den Bau, oder möglichst wenig Bau für den Endpreis liefern. Du als Bauherr willst das Gegenteil, nämlich möglichst wenig für das Gebotene bezahlen.

Da hilft nur, sich VORHER über die Zunft zu informieren, mit der man Werkverträge über mehrere hunderttausend Franken machen will, und genaue und detaillierte Verträge abzuschliessen. Die Punkte, die regelmässig Ärger machen, und wo man im Vertrag drauf achten muss, werden in jedem Artikel zum Thema genannt: Nachträgliche Änderungen, nicht inbegriffene Leistungen, Insolvenz des GU, Handwerkerpfandrecht, Mängelbehebung ...

Wenn du den Vertrag abgeschlossen hast, bist du gebunden, und der GU hat keine Motivation, besonders günstig zu sein oder Rabatte, die ER mit SEINEN Lieferanten aushandelt, weiterzugeben - warum auch.

Irgendwie verstehe ich es nicht: Bevor man ein Auto kauft, informiert man sich lang und breit über alles mögliche - beim Hausbau, wo es um die zwanzigfachen Beträge geht, macht man einfach mal.

Die "Abzocke" läuft übrigens bei Markenartikeln noch viel extremer. Was glaubst du, was die Markenturnschuhe oder Handtaschen den Lieferanten kosten?

Falls du mal über ein Arbeitsvermittlungsbüro arbeitest, bleibt bei denen auch etwa gleichviel hängen, wie du in deiner eigenen Lohntüte findest.

Vom Preisaufschlag, in deinem Beispiel von 1800 auf 4100, lebt der Sanitär, der damit seine Firma, den Lohn seiner Angestellten, seine Betriebsinvestitionen usw. bezahlen muss, und der GU, der damit das Gleiche tut. Beide weil sie Geld verdienen wollen und nicht weil sie dich nett finden. Da wird halt dort gemäht, wo es Gras hat, und das ist beim Kunden, der in der Wahl seiner Lieferanten nicht frei ist, weil er an seinen GU-Vertrag gebunden ist.

Die Bedingungen für Änderungen dürften übrigens in den AGBs des GU-Werkvertrags geregelt sein, allerdings nicht zu Deinen Gunsten. Wenn einem die nicht passen, muss man vor Vertragsabschluss feilschen.

Du kannst ja das Klo weglassen und einen Sani neben dem GU vorbei nach der Bauabnahme mit Lieferung und Montage beauftragen.

 
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Liebe Sandy

An und für sich gibt es zu emils zweitem Posting (10:41) nix mehr zuzufügen.

Ein paar Details zu Deinem ersten Posting oben.

1. Wir haben Mehr-, als auch Minderkosten, im Total dann sogar Minderkosten. Ist es rechtens dass der GU dann auf die Mehrkosten 10% draufschlägt und erst dann die Minderkosten abzieht? Im Kaufvertrag ist hier nichts geregelt.
Nicht geregelt ist wäre immer ein Problem.

Wenn irgendwo steht, dass auf Mehrkosten 10% draufgeschlagen wird, steht das aber dort. Und dann macht er das ja auch so... Letztendlich wäre das ja auch logisch, dass wenn er auf Mehraufwand etwas zu gute hat, das einzieht, oder?

Auf die Minderkosten berechnet uns der GU 15% Rabattverluste. Wir haben den GU auf die marktunüblichen Preise hingewiesen
Minderkosten: Wenn die Rabattverluste tatsächlich nicht wenigstens in den AGB des GU geregelt sind, hat er gepennt. Dann nicht bezahlen. (Ehrlich, ich glaube nicht daran).

marktunübliche Preise: Siehe auch emils Posting.

Was ist denn schon marktüblich? üblich in der Marktwirtschaft ist, dass Preise mit Kosten, Drittpreisen usw. nichts zu tun haben. Preise sind das, was Kunden bereit sind dafür zu zahlen. Und sich mit einem Knebelvertrag zu binden heisst immer (und ich meine IMMER), dass die Preise dann höher sind.

Der Plättlileger hat im übrigen bei dieser Antirutschbeschichtung gemeint, dass diese meist gar nicht nötig sei und man diese sowieso erst nachher macht.
Das ist nicht mein Gebiet.

Grundsätzlich muss der GU seine Arbeit Normkonform abgeben. Und wenn die Plättli nach Norm zu glatt sind (sprich rutschgefahr besteht) kann es sein, dass er nach Norm gezwungen ist, "irgend etwas" dagegen zu tun. Ob dann irgendwelche Matten genügen... keine Ahnung. Hier kannst Du Dir ja auch die Norm zeigen lassen.

Ich denke dass das automatisch zum Standard gehört, da alle anderen Einzelzimmer auch so ausgestattet sind, ohne Mehrkosten. Und der Standard dieses Zimmers ergibt sich doch automatisch durch die anderen Zimmer, oder?
Leider kann Dein Denken vom Kaufvertrag und dem Denken des GU abweichen. "Automatisch" ist halt ein dehnbarer Begriff, er kann auch bedeuten, dass zwar die Möglichkeit aus "2 mach 1" vorhanden ist, aber dann automatisch alle entsprechenden Zusatzaufwändungen fällig werden. Oder?

statt einem normalem Einzelwaschbecken ein Doppelwaschbecken geplant haben

500 CHF Plankosten berechnet.

Ist das nach SIA rechtens?
Zusätzliche Plankosten sind in Deinem Vertrag geregelt und nicht nach SIA.

Natürlich finde ich den Aufwand etwas hoch... aber eben, sollte in Deinem Vertrag, den AGB, wasauchimmer geregelt sein.

Dusche: Hierfür wurden uns zusätzlich 1`280 CHF berechnet für deren Anschlüsse. Die Dusche ist zwar eine Rainfall-Dusche, aber Abwasser und Wasser wurde ja auch für den Standard, den Waschturm benötigt. Ist das rechtens? 5 und 6 ist vermutlich eher schwierig, da hier SIA zum Tragen kommt.
Auch hier kann ich keinen direkten Bezug zu einer SIA-Norm erkennen.

Sicher ist, dass das Abwasser für Waschtürme in der Regel in der Wand sind, für eine Dusche aber im Boden. Da ändert doch einiges.

Ob es rechtens ist... steht in Deinem Vertrag.

Apropos überhöhte Marge. Hatte irgendwann im Ausverkauf ein paar Schuhe für 80 statt 380 Stutz erworben. Und bin mir seeeeehr sicher, dass der Verkäufer zwar nicht viel verdient, aber auch nicht draufgelegt hat (sonst wären sie vorher direkt im Kübel gelandet!)

Haba

PS. Nachtrag.

Für alle, die auch bauen.

Normalerweise fragt man bei ALLEN Änderungen, welche man zu machen gedenkt. Vorher:

1. geht das? Bis wann muss die Bestellung ausgelöst sein, damit sie gebaut werden kann?

2. was für Kosten werden dadurch ausgelöst?

3. was von den Kosten ist im Vertrag schon enthalten?

4. welche Kostenersparnis ergibt sich und wie wird sie verrechnet?

5. was sind die Auswirkungen auf die Termine?

6. gibt es technische Nebenwirkungen / auswirkungen auf andere Gewerke?

und das fragt man nicht beiläufig, es wird entweder min. per Mail gemacht, sicher aber in einem Protokoll festgehalten.

Ja, das kenn' ich auch aus meinem Anteil Bauwelt: Es gibt Momente, wo man die Antworten zu 2 bis 6 nicht im Voraus sicher festlegen kann. Dann kann man auch das protokollieren. Ggf muss dann ein Planer (gegen Honorar halt, falls nicht pauschal) diese Antworten abklären.

 
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Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die vielen informativen Antworten. Ja was AGB' s angeht so gibt es keine. Kaufvertrag, Baubeschrieb etc., that's it. Ich habe definitiv alles 3x durchgelesen bevor ich unterschrieben habe, als auch jetzt auch nochmals. Das habe ich im Kaufvertrag unterschrieben:

"Mehrkosten für individuelle Ausbauwünsche der erwerbenden Partei, abweichend vom heute vorliegenden Baubeschrieb, gehen allein zu deren Lasten und sind anlässlich der Eigentumsübertragung an die veräussernde Partei zu vergüten. Minderkosten werden der erwerbenden Partei gutgeschrieben oder mit allfälligen Mehrkosten verrechnet. Über Mehr- und Minderkosten wird zwischen den Parteien separat abgerechnet (vgl. auch Zusatzregelung im Baubeschrieb "Änderungen")

Dort ist wiederum festgehalten:"Änderungen, aufgrund besonderer Wünsche der Käuferschaft, sind nur mit gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung möglich. Mehr- und Minderkosten werden mit dem Kaufpreis am Antrittstag verrechnet. Auf reinen Änderungen wird ein Bearbeitungszuschlag erhoben (GU-Zuschlag für Plan- und Vertragsanpassungen, Bauleitungsmehraufwand, Administration Änderungswesen). Zusammen mit den Anschlussgebühren wird ein Total von 10% auf alle Veränderungen aufgerechnet.

Das ist alles hierzu, also nichts mit 15% Abzug auf deren Rabattverluste. Bezüglich Antirutschbelag hat der GU im übrigen sogar selbst mal schriftlich als Sparrmassnahme vorgeschlagen diese wegzulassen, sofern de Unternehmer (meint er hier den Plattenverleger?) diese ausführt (SIA Bestimmungen). Der Plattenleger hat auf jeden Fall gemeint das er diese erstmal weglassen würde.

Ich bin mir schon auch bewusst das ein GU leben muss, als auch Sanitär... aber definitiv nicht mit Aufschlägen von über 200%, zumal das ja auch nur der eine Artikel war. Sorry, das einfach so rechtfertigen finde ich etwas einfach und ist schon fast Rechtfertigung zur Abzocke! Also das sehe ich doch ein wenig anders, zumal ich auf diese Mehrkosten dann auch nochmals 10% GU-Aufschlag hätte zahlen müssen. Welche Änderungen hat denn überhaupt der GU, wenn ich anstatt einem normalem einen goldenen, oder anstatt eines Standard- einen Markenwasserhahn einbauen möchte? Einbauaufwand, Verrechnung etc. ist der gleiche... oder sehe ich das falsch?

Merci vielmal und liebe Grüsse

Sandy

 
Bitte mach nicht noch einen weiteren Fehler:
Du baust mit GU. d.h. alles läuft über den GU.

Mit den einzelnen Handwerkern hast du keinen Vertrag. Wenn du jetzt am GU vorbei mit denen irgendwelche Änderungen abmachst, kriegst du wieder Probleme.

Mindestens alles schriftlich und vom GU mit Kostenfolge bestätigen lassen, erst dann ausführen lassen.

Wer schreibt, der bleibt ...

Gemäss Änderungsklausel im von Dir zitierten Vertragstext würden wegfallende Kosten mit 90% gutgeschrieben, zusätzliche Kosten mit 110% verrechnet.

Also Wasserhahn Gold (500 Listenpreis) statt Silber (250 Listenpreis):

Silber 250 weniger, Gutschrift 90% == 225

Wasserhahn Gold mehr, Preis 500.-, Mehrkosten 110% == 550

d.h. der Spass kostet dich nicht 250 mehr, da gleicher Montageaufand, sondern 550 - 225 = 325 mehr.

 
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Hallo Emil,

merci vielmal für Dein Feedback. Also das mit den 90% auf die Minderkosten habe ich jetzt glaube ich nicht wirklich verstanden. Aus welcher Formulierung liest Du das genau? Auf jeden Fall wären es demnach 10% und keine 15%, wie er das nun getan hat.

Tja, was das "direkte" mit dem Handwerker angeht, so wurden wir hierzu ja regelrecht genötigt, da der GU fast nichts tut. Bsp. die Küchenanschlüsse waren total falsch, wobei wir diese aber richtig geliefert haben. Vermutlich haben die Handwerker Pläne verwechselt. Wir haben dies dem GU mitgeteilt (welcher auch die Pläner hat). Die einzigste Antwort von ihm war, dass wir dies doch direkt mit dem Elektriker anschauen sollen. Wie sind jetzt hier die 10% genau gerechtfertigt? Denn er tut ja nichts...

Merci vielmal und liebe Grüsse

Sandy

 
Ich bin kein Jurist, aber wenn du den von Dir zitierten Vertragstext mal so liesest, wie wenn du der GU wärst, der möglichst viel Geld rausholen will, kommst du vielleicht selbst drauf. Musst halt nachverhandeln - was immer die schlechtere Position ist, als vorher verhandeln.

Das muss nicht Beutelschneiderei sein. Oft gibt es im Geschäftsleben Usanzen, die von den Profis als selbstverständlich gehalten werden, auf die der Laie - und das ist jeder Bauherr beim ersten Mal - aber nicht kommt.

Das Zweite ist "Delegierung von Bauführer - und Architektentätigkeit an den Bauherrn". Spart ihm ja Aufwand und wenns nachher immer noch nicht oder schon wieder nicht passt, hast du den Schwarzen Peter.

Ich glaube nicht, dass er Dir Änderungsaufschläge aufgrund der Nachbersserung falsch ausgeführter Arbeiten aufgrund falsch gezeichneter oder falsch verstandener Pläne macht. Das wäre denn doch etwas stark.

In jeder Bauherrenberatung, Seminar oder Buch, wird dir geraten, wie man mit dem Thema "nachträgliche Änderungen" umzugehen hat. Das sollte unmissverständlich in den Verträgen festgehalten werden, die man mit den Unternehmern abschliesst. Es ist im Interesse beider Parteien, sich da fair zu verhalten und zu wissen, woran man ist.

 
Hallo Emil,

doch die Änderungen aufgrund der falsch gesetzten Anschlüsse wurden uns in Rechnung gesetzt. Da hatten wir allerdings gleich interveniert, so dass er diese dann auch rausgenommen hat. Aber allein der Versuch ist schon nicht vertrauenserweckend.

Ja, mittlerweile sehe ich schon einige Dinge, die wir schlichtweg vorher hätten regeln müssen, das aber aus Nichtwissen nicht taten, oder zumindest ungenügend. Nunja, ich werde jetzt mal sehen was der Jurist sagt und dann werden wir hoffentlich zu einer Lösung kommen. Immerhin geht es jetzt um keine 5stelleigen Beträge, so dass wir uns da vermutlich noch glücklich schätzen könnten. Aber eine undurchsichtige Geldmaschinerie ist es dennoch, welche sich wohl in dem Masse keine andere Branche leisten könnte. Manches ist dann doch recht nahe an der Abzocke...und das bewusst! Und genau das finde ich das Schlimme! Sanitär und GU wissen nämlich beide das der Kunde dort beim Sanitär aussuchen muss....ja und die meiste sagen eh "Ja und Amen", das sind leider Gottes die wenigsten Kunden, die hier intervenieren...

Merci vielmal und Gruss

Sandy

 
Liebe Sandy

Deine Worte:

Auf reinen Änderungen wird ein Bearbeitungszuschlag erhoben. Zusammen mit den Anschlussgebühren wird ein Total von 10% auf alle Veränderungen aufgerechnet.
Die Berechnung von Emil ergibt sich daraus.

Haba

 

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