Hallo zusammen,
wir sind so langsam in den Endzügen des Wohnungsbaues, sprich kurz vor Übergabe der Wohnung durch die Bauleitung/ GU. Das heisst auch, dass uns die Mehr- / Minderkostenabrechnung zugesenden wurde mit der Bitte um Unterschrift. Das Thema Mehr-/ Minderkosten ist ja generell ein heikles Thema, sprich die Emotionen kochen hier schnell hoch. Mehr oder weniger auch bei uns. Im Kaufvertrag ist hierzu eigentlich fast nichts geregelt, ausser das die GU einen Aufschlag von 10% auf Mehrkosten erhebt, generell fraglich bei Positionen bei deren der GU nichts für tut, aber wenn man so schaut üblich. Ansosnten wird nur generell auf die SIA-Normen verwiesen. Nun meine Fragen:
1. Wir haben Mehr-, als auch Minderkosten, im Total dann sogar Minderkosten. Ist es rechtens dass der GU dann auf die Mehrkosten 10% draufschlägt und erst dann die Minderkosten abzieht? Im Kaufvertrag ist hier nichts geregelt.
2. Bei den Sanitärartikeln sind wir doch einiges unter Budget, da wir relativ viel rausgestrichen haben, da die Preise überwiegend doppelt so teuer waren wie marktüblich. Auf die Minderkosten berechnet uns der GU 15% Rabattverluste. Wir haben den GU auf die marktunüblichen Preise hingewiesen und ihm eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und das wir andernfalls diese 15% auf die Minderkosten nicht akzeptieren werden. Hierauf kam nur die Antwort das alle Käufer gleich behandelt werden, sonst keine Antwort. Im Kaufvertrag ist hierzu ebenfalls nichts geregelt. Müssen wir das akzeptieren?
3. Nach wie vor werden uns für 3 ebenerdige Duschflächen Antirutschbeschichtungen berechnet obwohl wir diese überteuerten Beschichtungen (über 1`000 CHF) gar nicht wollen. Der Plättlileger hat im übrigen bei dieser Antirutschbeschichtung gemeint, dass diese meist gar nicht nötig sei und man diese sowieso erst nachher macht. Ausserdem kann uns der GU ja nicht zwingen anstatt mit Duschmatten mit dieser Antirutschbeschichtung zu duschen, oder sehe ich das falsch? Ich habe den GU gebeten diese Positionen zu streichen, ohne jegliche Antwort von ihm. Gestern habe ich nun dann den Plättlileger gebeten sicherzustellen keine Antirutschbeschichtung vorzunehmen. Ein Hinweis seitens GU ist sicher richtig und wichtig, aber ein Zwang diese Antirutschbeschichtung zu akzeptieren gibt es sicher nicht. Kann ich nicht glauben, zumal hier nichts im Kaufvertrag geregelt ist.
4. Wir haben ein grosses Doppelzimmer optional zu 2 Einzelzimmern gemacht, was so angeboten wurde. Im Kaufvertrag ist festgehalten "...zur Bildung von 2 Einzelzimmern". Schriftlich habe ich die Bestätigung für 2 Heizkreisläufe, als auch die Bestätigung für 2 einzelnen Storren des grossen Doppelzimmers. Für das Raumthermostat im Zimmer werden uns jetzt glaub 300 CHF berechnet. Ich denke dass das automatisch zum Standard gehört, da alle anderen Einzelzimmer auch so ausgestattet sind, ohne Mehrkosten. Und der Standard dieses Zimmers ergibt sich doch automatisch durch die anderen Zimmer, oder? Die Voraussetzungen (getrennte Heizkreisläufe) wurden ja auch geschaffen.
5. Da wir anstatt einem normalem Einzelwaschbecken (im normalen Plan so vorgesehen) ein Doppelwaschbecken geplant haben werden uns 500 CHF Plankosten berechnet. Ist das nach SIA rechtens? Finde ich etwas hoch.
6. Anstatt eines Waschturmes haben wir nun eine Dusche geplant. Hierfür wurden uns zusätzlich 1`280 CHF berechnet für deren Anschlüsse. Die Dusche ist zwar eine Rainfall-Dusche, aber Abwasser und Wasser wurde ja auch für den Standard, den Waschturm benötigt. Ist das rechtens? 5 und 6 ist vermutlich eher schwierig, da hier SIA zum Tragen kommt.
In ein paar Tagen wird unsere Unterschrift unter die Mehr-/ Minderkostenabrechnung (im Total Minderkosten zu unseren Gunsten) erwartet. Ein Rechtsanwalt unserer Rechtschutzversicherung kann nun natürlich auch nicht so schnell reagieren. Wie würdet ihr die einzelnen Positionen beurteilen? Sollen wir unterschreiben mit einer Vorbehaltsklausel mit den aufgeführten Positionen, so dass wir das noch rechtlich prüfen lassen können? Die GU verfährt derzeit die Strategie auf unsere Anliegen nicht mehr zu reagieren, geht vermutlich davon aus das wir klein beigeben und ruhig bleiben, wenn er nicht reagiert. Das letzte Schreiben hat sich auf jeden Fall so angehört, wenn wir nicht unterschreiben wird kein Notartermin gemacht und wir hätten die Verspätung verursacht. Und das obwohl wir ja im Total Minderkosten haben. Bei Mehrkosten wäre es ja klar, da das auch im Kaufvertrag steht, das diese vor Übergabe beglichen werden müssen.
Merci vielmal für Euer Feedback und schönes Wochenende!
LG
Sandy
wir sind so langsam in den Endzügen des Wohnungsbaues, sprich kurz vor Übergabe der Wohnung durch die Bauleitung/ GU. Das heisst auch, dass uns die Mehr- / Minderkostenabrechnung zugesenden wurde mit der Bitte um Unterschrift. Das Thema Mehr-/ Minderkosten ist ja generell ein heikles Thema, sprich die Emotionen kochen hier schnell hoch. Mehr oder weniger auch bei uns. Im Kaufvertrag ist hierzu eigentlich fast nichts geregelt, ausser das die GU einen Aufschlag von 10% auf Mehrkosten erhebt, generell fraglich bei Positionen bei deren der GU nichts für tut, aber wenn man so schaut üblich. Ansosnten wird nur generell auf die SIA-Normen verwiesen. Nun meine Fragen:
1. Wir haben Mehr-, als auch Minderkosten, im Total dann sogar Minderkosten. Ist es rechtens dass der GU dann auf die Mehrkosten 10% draufschlägt und erst dann die Minderkosten abzieht? Im Kaufvertrag ist hier nichts geregelt.
2. Bei den Sanitärartikeln sind wir doch einiges unter Budget, da wir relativ viel rausgestrichen haben, da die Preise überwiegend doppelt so teuer waren wie marktüblich. Auf die Minderkosten berechnet uns der GU 15% Rabattverluste. Wir haben den GU auf die marktunüblichen Preise hingewiesen und ihm eine Frist zur Nachbesserung gesetzt und das wir andernfalls diese 15% auf die Minderkosten nicht akzeptieren werden. Hierauf kam nur die Antwort das alle Käufer gleich behandelt werden, sonst keine Antwort. Im Kaufvertrag ist hierzu ebenfalls nichts geregelt. Müssen wir das akzeptieren?
3. Nach wie vor werden uns für 3 ebenerdige Duschflächen Antirutschbeschichtungen berechnet obwohl wir diese überteuerten Beschichtungen (über 1`000 CHF) gar nicht wollen. Der Plättlileger hat im übrigen bei dieser Antirutschbeschichtung gemeint, dass diese meist gar nicht nötig sei und man diese sowieso erst nachher macht. Ausserdem kann uns der GU ja nicht zwingen anstatt mit Duschmatten mit dieser Antirutschbeschichtung zu duschen, oder sehe ich das falsch? Ich habe den GU gebeten diese Positionen zu streichen, ohne jegliche Antwort von ihm. Gestern habe ich nun dann den Plättlileger gebeten sicherzustellen keine Antirutschbeschichtung vorzunehmen. Ein Hinweis seitens GU ist sicher richtig und wichtig, aber ein Zwang diese Antirutschbeschichtung zu akzeptieren gibt es sicher nicht. Kann ich nicht glauben, zumal hier nichts im Kaufvertrag geregelt ist.
4. Wir haben ein grosses Doppelzimmer optional zu 2 Einzelzimmern gemacht, was so angeboten wurde. Im Kaufvertrag ist festgehalten "...zur Bildung von 2 Einzelzimmern". Schriftlich habe ich die Bestätigung für 2 Heizkreisläufe, als auch die Bestätigung für 2 einzelnen Storren des grossen Doppelzimmers. Für das Raumthermostat im Zimmer werden uns jetzt glaub 300 CHF berechnet. Ich denke dass das automatisch zum Standard gehört, da alle anderen Einzelzimmer auch so ausgestattet sind, ohne Mehrkosten. Und der Standard dieses Zimmers ergibt sich doch automatisch durch die anderen Zimmer, oder? Die Voraussetzungen (getrennte Heizkreisläufe) wurden ja auch geschaffen.
5. Da wir anstatt einem normalem Einzelwaschbecken (im normalen Plan so vorgesehen) ein Doppelwaschbecken geplant haben werden uns 500 CHF Plankosten berechnet. Ist das nach SIA rechtens? Finde ich etwas hoch.
6. Anstatt eines Waschturmes haben wir nun eine Dusche geplant. Hierfür wurden uns zusätzlich 1`280 CHF berechnet für deren Anschlüsse. Die Dusche ist zwar eine Rainfall-Dusche, aber Abwasser und Wasser wurde ja auch für den Standard, den Waschturm benötigt. Ist das rechtens? 5 und 6 ist vermutlich eher schwierig, da hier SIA zum Tragen kommt.
In ein paar Tagen wird unsere Unterschrift unter die Mehr-/ Minderkostenabrechnung (im Total Minderkosten zu unseren Gunsten) erwartet. Ein Rechtsanwalt unserer Rechtschutzversicherung kann nun natürlich auch nicht so schnell reagieren. Wie würdet ihr die einzelnen Positionen beurteilen? Sollen wir unterschreiben mit einer Vorbehaltsklausel mit den aufgeführten Positionen, so dass wir das noch rechtlich prüfen lassen können? Die GU verfährt derzeit die Strategie auf unsere Anliegen nicht mehr zu reagieren, geht vermutlich davon aus das wir klein beigeben und ruhig bleiben, wenn er nicht reagiert. Das letzte Schreiben hat sich auf jeden Fall so angehört, wenn wir nicht unterschreiben wird kein Notartermin gemacht und wir hätten die Verspätung verursacht. Und das obwohl wir ja im Total Minderkosten haben. Bei Mehrkosten wäre es ja klar, da das auch im Kaufvertrag steht, das diese vor Übergabe beglichen werden müssen.
Merci vielmal für Euer Feedback und schönes Wochenende!
LG
Sandy