Hallo zusammen
Unsere Gemeinde hat unsere Terraingestaltung bei der Baueingabe beanstandet:
Gemäss BNO heisst es bei uns:
1. Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden.
2. Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur bis maximal 1.8m zulässig.
Wie auf den Plänen im Anhang ersichtlich, möchten wir das Gelände neben der Garage um 1.8m anheben, um eine grosse, gerade (Spiel-) Fläche zu erhalten (Garagendach + Wiese). Unnötig ist die Terrainänderung für und also nicht.
Weiss jemand, wie man eine unnötige von einer nötigen Terrainänderung unterscheidet? Wo ist da die Grenze zu ziehen?
Klar ist wiederum, dass wir die Stützmauer beim Wendehammer 2-stufig machen müssen, da sie ansonsten mehr als 1.8m ist.
Andererseits kann ich durch unsere Gemeinde laufen, und sehe an jedem Ecken eine Stützmauer, die 1.8m überragt. Auch neuere... Wahrscheinlich muss man da einfach die richtigen kennen...
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Gruss
seitenriss.pdf
Grundriss.pdf
Unsere Gemeinde hat unsere Terraingestaltung bei der Baueingabe beanstandet:
Gemäss BNO heisst es bei uns:
1. Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden.
2. Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur bis maximal 1.8m zulässig.
Wie auf den Plänen im Anhang ersichtlich, möchten wir das Gelände neben der Garage um 1.8m anheben, um eine grosse, gerade (Spiel-) Fläche zu erhalten (Garagendach + Wiese). Unnötig ist die Terrainänderung für und also nicht.
Weiss jemand, wie man eine unnötige von einer nötigen Terrainänderung unterscheidet? Wo ist da die Grenze zu ziehen?
Klar ist wiederum, dass wir die Stützmauer beim Wendehammer 2-stufig machen müssen, da sie ansonsten mehr als 1.8m ist.
Andererseits kann ich durch unsere Gemeinde laufen, und sehe an jedem Ecken eine Stützmauer, die 1.8m überragt. Auch neuere... Wahrscheinlich muss man da einfach die richtigen kennen...
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Gruss
seitenriss.pdf
Grundriss.pdf