Da es keinen Anspruch auf Bewilligung ausserhalb der Bauzonen gibt - insbesondere da eine Wohnflächenvergrösserung in der LWZ an einem Gebäude, dessen Nutzung zonenfremd ist, zonenwidrig ist - , ist die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der Antrag auf Vergrösserung abgelehnt wird.
Es gibt ein paar Bundesgerichtsentscheide hierzu.
Also erst planen, wenn Du die Bewilligung hast.