Dauer einer Einsprache

lukas_ch

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05. Mai 2007
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Salü zusammen

Weiss jemand von euch, ob es gesetzliche Fristen gibt für die Abhandlung/Reaktion der Gemeinde bei einer Einsprache?

Auf unserem Nachbargrundstück soll gebaut werden, Baugesuch lag schon länger auf der Gemeinde auf, wir haben Einsprache gemacht. Nun haben wir aber ca. 2 Monate nichts gehört....Bauprofile stehen noch, begonnen wurde noch nichts, aber eben auch keine Reaktion. Gibts hier Fristen, in der die Gemeinde das ganze abhandeln muss/darf?

Betrifft Kt. AG.

Gruss Lukas

 
Hallo Lukas

Da wir wohl selber eine Einsprache am Hals haben werden, habe ich gerade im PGB folgendes gefunden:

§339 1: Rechtsmittel gegen eine baurechtliche Bewilligung hindern den Baubeginn und den Baufortgang nur soweit, als der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung beeinflussen kann.

2: Über den Umfang der aufschiebenden Wirkung entscheidet auf Gesuch einer Partei oder von Amtes wegen der Präsident der Rekurs- oder Beschwerdeinstanz endgültig.

§339 a 1: Die kantonalen Behörden entscheiden über ein Rechtsmittel innert sechs Monaten nach dessen Eingang.

2: Ist für das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung, ein Gutachten oder die Mitwirkung von Bundesstellen erforderlich, so entscheiden sie innert sieben Monaten.

Gruss von VanTor

 
Salü

Aber das ist doch erst nachdem die Baubewilligung durch die Gemeinde bereits erfolgt ist oder nicht?

Lukas

 
Hallo Lukas

Also zumindest mal eine Eingangsbestätigung müssten sie dir schon schicken, wenn denn das Verfahren / die Prüfung deiner Einsprache längere Zeit in Anspruch nimmt.

§ 37 Abs. 1 ABauV

Der Gemeinderat entscheidet über das Baugesuch und die dagegen

erhobenen Einsprachen nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung der

Einsprecher sowie der von Auflagen und Bedingungen direkt betroffenen

Dritten.

Ruf doch mal bei der zuständigen Bauverwaltung an und erkundige dich, ob da allenfalls noch Stellungnahmen der Bauherrschaft oder von weiteren Betroffenen ausstehen. Abgesehen davon, dass du eine Bestätigung des Eingangs deiner Einsprache erwarten dürftest, kann's dir ja Wurscht sein, wenn die Bewilligung noch aussteht.

Wünsch' dir einen langen Atem und Geduld bei der Geschichte.

 

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