Dauer einer Mängelbehebung

xyz80

Mitglied
28. Apr. 2010
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Hallo Miteinander

Wir haben in diesem Jahr unser Haus bezogen.

Bis jetzt sind jedoch die Mängel immer noch offen. Ich spreche nicht von einigen Wochen.

Seit der Hausübergabe sind nun 135 Tage vergangen.

Kann mir jemand von euch sagen, wie lange ein GU Zeit für eine solche Mängelbehebung hat?

 
Darüber müsste es eigendlich Fristen geben.

Hier in DE. wird es jedenfalls von der VOB. geregelt.

In der Regel hat man nach Anzeige des Mangels jedoch 3-4 Wochen zeit zur Beseitigung.

Danach gibt es Nachfristen.

Dazu wird ein Teil des Hauspreises als Garantiesumme einbehalten und erst nach ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt sofern alle Mängel behoben sind.

So sollte es eigendlich auch bei euch üblich sein.

Denn immerhin verursacht ja nicht das GU. die Mängel immer selbst sondern auch dessen Nachunternehmer von dessen er auch Gelder einbehält die für Garantieleistungen verwendet werden, sofern diese wieder ihren Vertraglichen Anordnungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Xyz80

Die 1. Mängelbehebung sollte je nach Art des Mangels innert nützlicher Frist erledigt werden. Die erwähnten 135 Tage sind sicher ausserhalb dieser Frist.

Das weitere Vorgehen sieht nun so aus:

Mittels eingeschriebenem Brief an den GU die Mängel nochmals mahnen und eine angemessen Frist zur Behebung setzen. Gleichzeitig die Drohung, dass man die Mängel durch eine Drittfirma beheben lässt und die Kosten zu Lasten des GU verrechne würde mitteilen. Die Kosten können über die Beanspruchung des GU Garantiescheines wieder "reingeholt" werden. Kein GU wird es so weit kommen lassen, es schadet seinem Ruf sehr.

Dies als generelle Info.

 
Hallo Green.project

Wir haben dem GU bereits per Einschreiben eine letzte Frist gesetzt und mit der Übergabe der Mängelbehebung an eine Drittfirma. leider wurde darauf nicht reagiert.

Betreffend dem Garantieschein wurde uns vom GU mitgeteilt, dass wir kein Anrecht auf einen solchen haben.

Ich weiß nicht mehr was ich noch machen kann.

 
Hallo Xyz80

Gut, richtig gehandelt.

Es wäre noch interessant zu wissen, um welche Mängel es sich handelt. Je nach Mangel gibt es Folgeschäden / Kosten. Es würde sich dann lohnen z.B. eine Betreibung mit hohem Betrag zu machen um den GU zu zwingen und die Fristen zu stoppen.

Im GU Vertrag ist normalerweise festgehalten wie die Baugarantie (2 Jahre) abgesichert (Garantieschein, Barrückbehal u.s.w. ) wird. Entsprechend kann man handeln.

Nicht verzweifeln, konsequent weitergehen !!!! /emoticons/default_smile.png

 
Und wie soll man hier weiter gehen wenn die Gegenpartei einfach nichts mehr macht?

Gruss,

Thomas

 
Hallo Zusammen

Mitlerweilen sind es 171 Tage und die Mängel sind noch immer nicht behoben.

Zum Vergleich, das ganze Haus wurde in 213 Tagen gebaut.

Anscheinend ist es einfacher ein Haus zu bauen als die anschliessenden Mängel zu beheben.

Im weiteren. Ist es eigentlich normal, dass man auf Einschreiben keine Antwort erhält?

Wir haben vor längerer Zeit eine Letzte Frist per Enschreiben an den GU gesendet. Auf unser Schreiben haben wir keine schriftliche Antwort erhalten.

Die Frist und schon länger abgelaufen. Darf ich ohne weitere Rückfrage die Arbeit nun an eine Drittfirma vergeben?

Was geschiet mit Mängel, welche nicht mehr behoben werden können, ohne das halbe Haus um zu Bauen?

Was kann ich gegen falsche Protokolle machen? Haben dem GU gemeldet, dass das Protokoll von uns nicht angenommen wird, aber was können wir dagegen mache?

Wir diskutieren jedes mal über die selben Mägel und immer wird uns gesagt, dass diese erledigt werden. In welchen Fristen sollte man einen Termin für eine Mängelbehebung ansetzten?

An der letzten Besprechung wurden die Mängel erneut aufgenommen. Für Ein Magel muss noch eine Lösung erarbeitet werden. Diese Besprechung ist nun wieder zehn Tage her. Nach erneuter Abmahnung erhalten wir einen Terminvorschlag für die Besprechung des Mangels. Dieser ist jedoch erst in 2 - 3 Wochen.

Nun genug mit den Fragen. Habe noch immer die Hoffnung, dass alles gut wird.

Die Hoffnung stirbt am Schluss.

Gruss xyz80

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Habt Ihr den dem GU schon alle Rechnungen bezahlt? Wir sind jetzt seit einem Jahr in unserem Haus, und gewisse Mängel dauerten sehr lange bis sie behoben wurden. Wir haben aber mit Architekt gebaut und die Handwerker direkt bezahlt. Spätestens mit den jeweiligen Schlussrechnungen wurden die Mängel dann plötzlich sehr rasch behoben, da ich jeweils die letzte Zahlung mit Hinweis auf die offenen Punkte verweigert habe.

Nur ein Handwerker will die Mängel einfach nicht beheben und verzichtet bis anhin auf ein paar tausend Franken... Dem werden wir bald eine letzte Frist setzen. Danach wird es an eine Drittfirma vergeben und die Kosten mit den noch offenen Forderungen verrechnet.

Um noch auf Deine Frage zu Antworten: Ja, es gibt Firmen/Handwerker, die sämtliche Anfragen (auch eingeschriebene) unbeantwortet lassen... Das einzige was dort wohl nützen würde, wäre ein persönlicher Besuch - was jedoch nicht immer sehr angenehm ist.

Gruss

chrimel

 
Hallo chrimel

Nein, wir haben noch nicht alle Rechnungen bezahlt. Wir haben auch bereits eine letzte Frist gesetzt. Alles bis jetzt ohne Erfolg:mad:

Gruss xyz80

 
Naja, dann habt ihr es wenigstens finanziell in der Hand. Wir haben seit über einem Jahr ein provisorisches Schloss an der Hauseingangstüre... Und die Fenster müssten gerichtet werden (eines kann man schon gar nicht mehr öffnen). x-Mahnungen abgesetzt - ohne Erfolg! Es nervt - aber wenn ich hier im Forum die Probleme der anderen lese, könnte es durchaus auch schlimmer sein...!

 
Hallo zusammen

nun sind bereits Über zwei Jahre vergangen und die Mängel sind noch immer nicht behoben.

Ich weiss schon gar nicht mehr wie mann in einer so verfahrenen Situation weiter kommt.

Im weiteren habe ich noch offene Forderungen gegen Swisshaus, welche Sie natürlich auch nicht bezahlen wollen.

Nach mehreren Mahnungen wird halt nun, nach Ablauf der letzten Frist, gegen die Firma Swisshaus die Betreibung eingeleitet.

Ich hoffe, dass ihr alle bessere Erfahrungen mit den Mängelbehebungen macht.

Gruss xyz80

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Denk dran, dass du nach 5 Jahren deine Mängelrechte verlierst ohne Verjährungsunterbrechung (Einredeverzicht von Swisshaus oder gerichtliche Klage).

Gruss Baumanger

 
Ohne Rückmeldung von Swisshaus bis am Montag, geht das Dossier zum Rechtsanwalt. Das nötige Kleingeld habe ich auch schon auf die Seite gelegt.

Gruss xyz80

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Hallo Zusammen

Kann hier im Forum jemand aus Erfahrung mit Mängelbehebungen durch dritte Auskunft geben?

Musste von euch schon jemand zu diesem Schritt greifen?

Darf ich den Betrag ohne Voranmeldung beim GU eintreiben?

Danke für eure Erfahrungen

Gruss xyz80

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Hallo xyz80

Da Du ja bereits einen Rechtsanwalt hast (gehe bei der vorherigen Einstellung mal davon aus) würde ich dies mit ihm zuerst abstimmen. Wir kennen im Detail nicht den bisherigen Verlauf und Schriftverkehr zwischen Dir und dem GU. Nicht, dass hier ein Formfehler vorhanden wäre.

Das Mangelbehebungsrecht hat im Prinzip immer der Verursacher, bis dies klar und deutlich verwirkt wäre. Also korrekt gesetzte Termine nicht eingehalten wurden und die Vergabe an Dritte auch angedroht wurde... eben der übliche, schriftliche Weg. Auch sollte klar, und später nachweisbar, ein Mangel vorliegen. Spätestens wenn es zum Rechtsvorschlag nach Erhalt Deiner Betreibung kommt, wäre dies letztlich auf einer anderen Ebene  zu klären. Daher sollten die Mängel auch klar als solche anerkannt werden können...also wirklich solche sein! Ob dies so wäre, wissen wir hier aus der Ferne natürlich nicht. Dein Anwalt sollte Dich da entsprechend beraten können wenn er Bau-Fachanwalt ist, oder für entsprechende Unterstützung durch externe Personen sorgen können.

 
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Wenn der Unternehmer auf einmalige Aufforderung zur Mängelbehebung nicht reagiert kann der Auftrag an eine Drittfirma vergeben werden. Diese Drittfirma wird jedoch die Kosten beim Auftraggeber - also beim Hausbesitzer - einfordern und dieser Betrag kann dann vom Hausbesitzer beim Unternehmer eingefordert werden. Wie einfach dies ist oder eben nicht muss jeder selber erwägen können, ebenso das Belegen dass es sich effektiv um einen Mangel nach SIA handelt. 

 
Danke euch für die Antworten.

ich informiere mich nur gerne, bevor ich etwas mach. Da das Dossier erst am Montag zum Rechtsanwalt geht, kann er mir im Moment auch keine Auskunft geben.

Betreffend der Betreibung mache ich mir eigentlich keine Sorgen, da der Mangel belegt wurde und der Betrag auf mehrere Weisen, nach Norm, nach Effektiven Kosten usw. belegt werden kann.

Gruss xyz80

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Wichtig, die Verjährungsfrist kann nur mittels einer Klage unterbrochen werden. Also nicht hinhalten lassen. Im Bau lassen sie dich gerne warten. Vielleicht löst sich das Problem von selber oder eben die Verjährungsfrist läuft ab.

2 Jahre für nicht verdeckte Mängel

5 Jahre für verdeckte Mängel

10 Jahre für verschwiegene Mängel (sehr schwierig zu beweisen)

Hier ein interessanter Artikel vom HEV Aargau: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2008/wowi_2008_09/wowi_2008_9_recht_praxis_fristen_baurecht_teil_2.pdf

 

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