Hallo zusammen,
Ich mals wieder... ;-)
Folgende Situation:
Wir haben im Januar 2011 ein rund 80 jähriges Haus gekauft.
Seit dem Sommer 2011 fällt uns nun auf, dass wir bei starkem Regen im Naturkeller immer wieder Wasserpfützen haben.
Stört uns nicht weiter, aber abgeklärt haben wir es trotzdem, schliesslich wollen wir nicht, dass das Mauerwerk ( noch ) mehr Schaden nimmt.
Es ist so, dass auf dieser Seite das Regenrohr runter geleitet wird. Nun ist ein Spezialist mit der Kamera rein und hat gesehen, dass die abführende Leitung, welche ins Haus rein ( und vermutlich dann via Kanalisation weiter) geht, nach rund zwei Metern völlig zerstört ist und darum das Wasser statt weiter in die Leitung direkt an die Mauer gedrückt wird. Seiner Meinung nach muss das sofort repariert werden. Er geht von ca 10000 Franken Kosten aus.
Dazu nun meinen Fragen:
- Habe ich da eine Chance darauf zu pochen, dass das ein ( arglistig verschwiegener ) versteckter Mangel ist ? Ich meine, ich buddle ja beim Kauf nicht das ganze Grundstück um, nur um zu sehen, ob eventuell eine Leitung kaputt ist. Normale Mängel sind vertraglich wegbedungen. Aber das hier ist ein Grenzfall oder ??
- Die Firma muss, um den Schaden zu reparieren unter der Terasse, welche etwa einen Meter über Boden ist, ca. zwei Meter tief graben, um überhaupt an die Schadensstelle zu kommen. Wir haben eine Freilegungs- Zusatzversicherung über 10000 Fr. bei der Mobiliar, übernimmt die Versicherung nun die Kosten für die oben genannte Freilegung bis zum Schaden hin ?
- Ich nehme an, falls die Versicherung die Freilegung übernimmt, weitere Kosten ( wie die eigentliche Reparatur ) werden wohl selbst zu berappen sein ?
- Ist die Annahme der Kosten: 10000 Fr. in der Gössenordnung i.O. ?
Freibuddeln der Schadenstelle ( unter der Terasse )
Ersetzen des defekten Betonrohres
Zubuddeln
Tja, shit happens....
Vielen Dank auf jeden Fall für allfällige Antworten
Gruss
Dumberlin
Ich mals wieder... ;-)
Folgende Situation:
Wir haben im Januar 2011 ein rund 80 jähriges Haus gekauft.
Seit dem Sommer 2011 fällt uns nun auf, dass wir bei starkem Regen im Naturkeller immer wieder Wasserpfützen haben.
Stört uns nicht weiter, aber abgeklärt haben wir es trotzdem, schliesslich wollen wir nicht, dass das Mauerwerk ( noch ) mehr Schaden nimmt.
Es ist so, dass auf dieser Seite das Regenrohr runter geleitet wird. Nun ist ein Spezialist mit der Kamera rein und hat gesehen, dass die abführende Leitung, welche ins Haus rein ( und vermutlich dann via Kanalisation weiter) geht, nach rund zwei Metern völlig zerstört ist und darum das Wasser statt weiter in die Leitung direkt an die Mauer gedrückt wird. Seiner Meinung nach muss das sofort repariert werden. Er geht von ca 10000 Franken Kosten aus.
Dazu nun meinen Fragen:
- Habe ich da eine Chance darauf zu pochen, dass das ein ( arglistig verschwiegener ) versteckter Mangel ist ? Ich meine, ich buddle ja beim Kauf nicht das ganze Grundstück um, nur um zu sehen, ob eventuell eine Leitung kaputt ist. Normale Mängel sind vertraglich wegbedungen. Aber das hier ist ein Grenzfall oder ??
- Die Firma muss, um den Schaden zu reparieren unter der Terasse, welche etwa einen Meter über Boden ist, ca. zwei Meter tief graben, um überhaupt an die Schadensstelle zu kommen. Wir haben eine Freilegungs- Zusatzversicherung über 10000 Fr. bei der Mobiliar, übernimmt die Versicherung nun die Kosten für die oben genannte Freilegung bis zum Schaden hin ?
- Ich nehme an, falls die Versicherung die Freilegung übernimmt, weitere Kosten ( wie die eigentliche Reparatur ) werden wohl selbst zu berappen sein ?
- Ist die Annahme der Kosten: 10000 Fr. in der Gössenordnung i.O. ?
Freibuddeln der Schadenstelle ( unter der Terasse )
Ersetzen des defekten Betonrohres
Zubuddeln
Tja, shit happens....
Vielen Dank auf jeden Fall für allfällige Antworten
Gruss
Dumberlin