Definition "Aussentüre" in Kombination mit Tiefgarage

ChrisL

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08. Mai 2016
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Salü zusammen,

gemäss unserem Baubeschrieb haben wir für die "Aussentüren aus Holz" folgende definition:

Eingangstür
Eingangselement raumhoch aus Holz gestrichen. Element bestehend aus 1-flügliger Drehtüre mit
Sichtspion oder Glaseinsatz und 3-Punkteverschluss Drückergarnitur und Zylinder. Ausführung entsprechend
den Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz.


Wir sind eine Überbauung aus mehreren EFH, welche direkt Zugang zu der Tiefgarage haben. Der Zugang bei uns ist wie folgt:

- Türe mit Kaba Türschloss

- "Vorraum", mit 2 Türen, eine davon ein einfacher Zugang zu unserem Keller/Waschküche inkl. der gesamten Technik, eine weitere, ins Treppenhaus, wiederum mit Kaba Türschloss

Nun, diese beiden Türen mit dem KabaSchloss sind "etwas bessere" - wenn überhaupt - Türen als die Stinknormalen Innentüren zu den Zimmern, halt einfach mit einem Kabaschloss...

Gleichzeitig haben wir bei der Schliessanlage folgende definition:

KABA Star Schliessanlage, 1-Schlüsselsystem für Hauseingang im Erd- und Untergeschoss, Garagentor
und Briefkasten. Pro Haus 5 Schlüssel.
Pro Parkplatz in der Tiefgarage: 1 Handsender


Hier wird meiner Meinung nach ganz klar aufgezeigt, dass die Türe im Untergeschoss welche in die Tiefgarage führt, ebenfalls ein "Hauseingang" ist, und somit eigentlich gemäss Definition "Eingangstür" ausgeführt sein müsste - ist es aber nicht...

Bin ich hier völlig auf dem Holzweg, oder hat man hier einfach gesparrt und gehofft es merkt niemand? Man kann ja schon sagen, "ja aber da ist ja schon die abgeschlossene Tiefgarage" - nun, ich betrachte eine Tiefgarage in genau einem Fall als "abgeschlossener Raum", nämlich ausschliesslich, wenn diese nur via z.B. einen AutoLift Zugänglich - nicht jedoch ein 6m breites Schiebetor hat, sowie 4 "Fluchttüren" aus Gitter, welche man mit einfachsten Mittel - z.B. einem Stück Holz - von aussen öffnen kann...

Wie sieht ihr das? Meiner Meinung haben wir anrecht auf eine Türe in der Ausführung analog der Zugangstüre im EG mit 3-Punkteverschluss...

 
Hier wird meiner Meinung nach ganz klar aufgezeigt, dass die Türe im Untergeschoss welche in die Tiefgarage führt, ebenfalls ein "Hauseingang" ist, und somit eigentlich gemäss Definition "Eingangstür" ausgeführt sein müsste - ist es aber nicht...

Bei unserer Überbauung ist dem nicht so, ist wohl nur dein "Bauchgefühl"?

Hast du die rechtliche Situation bei dir abgeklärt?

 

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