Definition Erker?

Andrea

Mitglied
01. Feb. 2007
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Hallo zusammen

Ich weiss, dass die Definition eines Erkers gemäss § 260 Abs. 3 PBG (ZH) max. 1/3 der Fassadenlänge und max. 2m in den Grenzabstand reinragen darf.

Was ist jedoch mit der Höhe bzw. kann ein solcher Erker schon im UG beginnen oder muss dieser irgendwie 'überhängend' sein?

Weiss das jemand? Wenn ja, ist dies irgendwo in einem Gesetz so beschrieben?

Danke für eure Hilfe.

Andrea

 
Hallo Adrea,

ich denke nicht (wobei ich es aber nicht garantieren möchte), dass die "Höhe" von Bedeutung ist. Bei uns wäre dies nicht der Fall.

Es handelt sich, wie bei einem Blumenfenster oder einer Haustürüberdachung, um einen geringfügigen Haus-"VORBAU", womit er nicht zur Gebäudewand in diesem Sinne (Abstände) zählt.

Aber wenn Du sicher gehen möchtest, frage doch einfach bei der Baubehörde nach. Kostet Dich nur einen Anruf.

Gruß vom Pfälzer

 
Hi Pfälzer

Danke für die Antwort.

Ja, bei der Baubehörde habe ich schon angefragt; die sagen, der Erker dürfe erst ab dem OG sein (also nur im OG, da nicht ins Dachgeschoss). Da unser EG schon hängig ist, sieht das relativ ulkig aus... Die Baubehörde konnte uns aber (noch) nicht sagen, wo das gesetzlich geschrieben steht...

Grüessli

Andrea

 
Hallo Andrea,

das ist ja schon lustig, wenn die nicht wissen, wo es steht, dass dies nicht zulässig wäre? Hier solltest Du ggf. die Anwort schriftlich anfordern (falls nicht geschehen oder schon zugesagt) um evtl. mit einem Architekten vor Ort, dies nochmals bereden zu können. Ggf. kann man, wegen der Hanglage, auch eine Ausnahmegenehmigung für diesen Punkt erhalten?

Oder wäre es möglich, das Erdreich im Bereich, oder bis zum Bereich des Erkers auch anzufüllen, ggf. mit eine schönen Mauer zum unteren Teil abzugrenzen?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Danke nochmals. Ich werde diesen Punkt (Ausnahmebewilligung) beim nächsten Besuch auf dem Bauamt aufbringen.

Grüessli

Andrea

 
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit Erkern, auf beiden Seiten (Ost- und Westseite)

So schön und lichtdurchflutet der Erker ist, am ganzen Hause gab es nur Probleme mit diesen Erkern. Witterungsbedingte Probleme, Eindringen von Regen- oder Schneewasser.

Diese Probleme sind immer noch nicht gänzlich gelöst und schlagen sich auf die Kosten nieder, die wir tragen müssen. /emoticons/default_mad.png

Persönlich würde ich von einem Erker abraten.../emoticons/default_additional/95.gif

Falls Sie trotzdem einen möchten, unbedingt nachhaken, ob der dann auch richtig gemacht wird.....machen Sie Fotos von den verschiedenen Stadien des Erkerbaus...

Mit freundlichen Grüssen

Poker08 /emoticons/default_smile.png

 

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