Wir haben unser Grundstück erschlossen gekauft, im Grundbuch steht allerdings "Wiese" weil es die letzte Parzelle der ehemaligen Landwirtschaftszone war. Es steht also nirgends drin.
Nun ist es so, dass der Ingenieur für diese Gemeinde eine ziemliche Pfeife war und die eingezeichneten Werkleitungen waren entweder gar nicht oder an einem ganz anderen Ort zu finden. So hat der Bagger vergeblich 10m breit und 2.5m tief nach dem Wasseranschluss gesucht. Einen Kanalisationsanschluss gibt es nicht auf unserem Gelände.
Das EW war an einer anderen Ecke als eingezeichnet gefunden worden.
Alle anderen Häsuer an der Strasse hatten vor 10 Jahren dasselbe Problem mit der Leitungssuche, allerdings war bei ihnen das Land erschlossen.
Die Gemeinde will nun an unserer Grundstücksgrenze eine Schmutzwasserleitung erstellen. Die Entschädigung dafür ist lächerlich (ca.8Fr. / m) , wir "müssen" aber nur die Hälfte an die Anschlusskosten der Kanalisation in die Strasse zahlen. (was natürlich viel teurer ist)
Das Wasser muss auch in der Strasse gesucht werden. Neben den Baggerkosten, kommen nun auch noch das Erschliessen in die Strasse auf uns zu. Unser Budget ist erschöpft.
Ich bin der Meinung "erschlossen gekauft" muss auch erschlossen sein.
Ist das nicht Gemeindesache? Wir haben in einem Brief die Erschliessung gefordert und würden dafür auf die marginale Entschädigung für die geplante Leitung verzichten. Was meint ihr dazu?
Nun ist es so, dass der Ingenieur für diese Gemeinde eine ziemliche Pfeife war und die eingezeichneten Werkleitungen waren entweder gar nicht oder an einem ganz anderen Ort zu finden. So hat der Bagger vergeblich 10m breit und 2.5m tief nach dem Wasseranschluss gesucht. Einen Kanalisationsanschluss gibt es nicht auf unserem Gelände.
Das EW war an einer anderen Ecke als eingezeichnet gefunden worden.
Alle anderen Häsuer an der Strasse hatten vor 10 Jahren dasselbe Problem mit der Leitungssuche, allerdings war bei ihnen das Land erschlossen.
Die Gemeinde will nun an unserer Grundstücksgrenze eine Schmutzwasserleitung erstellen. Die Entschädigung dafür ist lächerlich (ca.8Fr. / m) , wir "müssen" aber nur die Hälfte an die Anschlusskosten der Kanalisation in die Strasse zahlen. (was natürlich viel teurer ist)
Das Wasser muss auch in der Strasse gesucht werden. Neben den Baggerkosten, kommen nun auch noch das Erschliessen in die Strasse auf uns zu. Unser Budget ist erschöpft.
Ich bin der Meinung "erschlossen gekauft" muss auch erschlossen sein.
Ist das nicht Gemeindesache? Wir haben in einem Brief die Erschliessung gefordert und würden dafür auf die marginale Entschädigung für die geplante Leitung verzichten. Was meint ihr dazu?