Definition Weg, Strasse bei Abständen in § 267 PBG

altbaumieter

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20. Feb. 2013
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Hallo

Ich bin auf den Artikel  § 267 PBG des Kantons ZH gestossen, der wie folgt lautet:

"Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen und Plätze sowie für öffentliche Wege und erscheint eine Festsetzung nicht nötig, so haben oberirdische Gebäude einen Abstand von 6 m gegen- über Strassen und Plätzen und von 3,5 m gegenüber Wegen einzuhalten, sofern die Bau- und Zonenordnung keine anderen Abstände vorschreibt"

Kennt jemand die genaue Definition des darin verwendeten Begriffs "Weg"? Oder besser gesagt der Unterschied des Begriffs "Weg" zu "Strasse" ?

Gruss      Altbaumieter

 
Welches PBG hast du dir angeschaut? LINK?

Wenn ich das PBG von Zü¨rich suche und $267 anschaue finde ich dies hier:

§

267.

1

Unter Strasse ist das ganze St

rassengebiet einschliesslich

der Trottoire und Schutzstreifen zu verstehen.

2

Ist eine Strasse noch nicht de

m Planungsrecht entsprechend aus

-

gebaut, ist die voraussichtliche spätere Strassengrenze massgebend.




Prinzipiell müsste der Begriff auch irgendwo definiert stehen - üblicher Weise nicht weit weg von dem Gesetz dass du dir anschaust.

Prinzipiell würde ich behaupten habe aber keine Definition dazu gefunden

Strasse - Auto

Weg - Fussgänger

Hier wäre etwas zu Fuss und Wanderwegen

https://www.admin.ch/ch/d/sr/7/704.de.pdf?noredirect=1

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kantonswege sind Wanderwege oder Radwege. Gilt wohl sinngemäss auch für eine Gemeinde. (Gesetz über Strassen und Wege)

 

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