Hallo
Ich bin auf den Artikel § 267 PBG des Kantons ZH gestossen, der wie folgt lautet:
"Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen und Plätze sowie für öffentliche Wege und erscheint eine Festsetzung nicht nötig, so haben oberirdische Gebäude einen Abstand von 6 m gegen- über Strassen und Plätzen und von 3,5 m gegenüber Wegen einzuhalten, sofern die Bau- und Zonenordnung keine anderen Abstände vorschreibt"
Kennt jemand die genaue Definition des darin verwendeten Begriffs "Weg"? Oder besser gesagt der Unterschied des Begriffs "Weg" zu "Strasse" ?
Gruss Altbaumieter
Ich bin auf den Artikel § 267 PBG des Kantons ZH gestossen, der wie folgt lautet:
"Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen und Plätze sowie für öffentliche Wege und erscheint eine Festsetzung nicht nötig, so haben oberirdische Gebäude einen Abstand von 6 m gegen- über Strassen und Plätzen und von 3,5 m gegenüber Wegen einzuhalten, sofern die Bau- und Zonenordnung keine anderen Abstände vorschreibt"
Kennt jemand die genaue Definition des darin verwendeten Begriffs "Weg"? Oder besser gesagt der Unterschied des Begriffs "Weg" zu "Strasse" ?
Gruss Altbaumieter