Hallo zusammen
Wir sind im Begriff, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Beim Baubeschrieb, denn wir vom Architekten bekommen haben, ist eine Definitionsfrage aufgetaucht.
Beim Punkt Lammellenstoren steht folgendes:
Verbundraffstoren VR 90 mit verstärkten Lamellen aus thermolackiertem Aluminum mit eingewalzter Kunsstofflippe. Führungsschiene aus Alu farblos eloxiert, mit Geräuschdämpfungsanlage. Bedienung mit Gelenkkurbel inkl. Kurbelhalter. Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer)
Aus meiner Sicht heisst dass, dass alle Storen motorisert sind, ausser Bad, Keller, Waschküche. Der Architekt meint jedoch, "Wohnbereich" sei nur Wohnen/Essen. Nicht die Zimmer. Das was in Klammer stehe würde sich einfach darauf beziehen, wo es überhaupt überall Storen hat.
Ist im Baugesetz irgendwo definiert, was der Begriff "Wohnbereich" beinhaltet?
Kira
Wir sind im Begriff, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Beim Baubeschrieb, denn wir vom Architekten bekommen haben, ist eine Definitionsfrage aufgetaucht.
Beim Punkt Lammellenstoren steht folgendes:
Verbundraffstoren VR 90 mit verstärkten Lamellen aus thermolackiertem Aluminum mit eingewalzter Kunsstofflippe. Führungsschiene aus Alu farblos eloxiert, mit Geräuschdämpfungsanlage. Bedienung mit Gelenkkurbel inkl. Kurbelhalter. Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer)
Aus meiner Sicht heisst dass, dass alle Storen motorisert sind, ausser Bad, Keller, Waschküche. Der Architekt meint jedoch, "Wohnbereich" sei nur Wohnen/Essen. Nicht die Zimmer. Das was in Klammer stehe würde sich einfach darauf beziehen, wo es überhaupt überall Storen hat.
Ist im Baugesetz irgendwo definiert, was der Begriff "Wohnbereich" beinhaltet?
Kira