Definition "Wohnbereich"

Kira2010

Mitglied
03. März 2011
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Hallo zusammen

Wir sind im Begriff, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Beim Baubeschrieb, denn wir vom Architekten bekommen haben, ist eine Definitionsfrage aufgetaucht.

Beim Punkt Lammellenstoren steht folgendes:

Verbundraffstoren VR 90 mit verstärkten Lamellen aus thermolackiertem Aluminum mit eingewalzter Kunsstofflippe. Führungsschiene aus Alu farblos eloxiert, mit Geräuschdämpfungsanlage. Bedienung mit Gelenkkurbel inkl. Kurbelhalter. Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer)

Aus meiner Sicht heisst dass, dass alle Storen motorisert sind, ausser Bad, Keller, Waschküche. Der Architekt meint jedoch, "Wohnbereich" sei nur Wohnen/Essen. Nicht die Zimmer. Das was in Klammer stehe würde sich einfach darauf beziehen, wo es überhaupt überall Storen hat.

Ist im Baugesetz irgendwo definiert, was der Begriff "Wohnbereich" beinhaltet?

Kira

 
Das ist immer die gleiche Problematik. Als Laie hätte ich das gleich wie du interpretiert. Aber: Man spricht ja auch von Wohnbereich, Schlafbereich usw. - das dürfte daher schwierig werden. Der Aufpreis ist nicht riesig und ich würde schauen, dass wirklich el. Storen montiert werden. Ihr würdet euch ansonsten masslos ärgern später.

 
Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer) - unter Wohnbereich verstehe ich den Bereich, der dem Wohnen zugeteilt ist, also die ganze Wohnung schlechthin. Wohn- und Esszimmer müssten als solche vom Architekten definiert werden.

 
Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer) - unter Wohnbereich verstehe ich den Bereich, der dem Wohnen zugeteilt ist, also die ganze Wohnung schlechthin. Wohn- und Esszimmer müssten als solche vom Architekten definiert werden.
Laut Duden:

"Teil einer Wohnung, eines Hauses, in dem sich die Wohnräume befinden."

Laut Duden gibt es keine Definition für Schlafbereich.

Daraus würde ich jetzt ableiten, dass die Schlafzimmer ein Bestandteil des Wohnbereichs sein müssten, da es ja einen eigentlichen Schlafbereicht(lt duden) gar nicht gibt.

Der Architekt wird aber sicherlich eine für ihn günstigere Definition finden.

 
Hoi Enrico

Es ist schon möglich, dass der Architekt eine für ihn günstigere Auslegung suchen wird, nur, dann soll er diese nachvollziehbar plausibilieren - nach SIA, SVIT, SIV oder OR, was ziemlich schwierig sein dürfte.

Viele Grüsse bud.

 

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