Deponiegebühren, obwohl der Aushub nicht an die Deponie ging

Noah72

Mitglied
27. März 2011
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Hallo zusammen

Unser Tiefbauer hat unseren Bauaushub ohne Absprache mit uns an die Nachbarsparzelle "übergeben" und dort Arbeiten für mehrere tausend Franken bis zur Rohplanie ausgeführt. Die Rechnung dafür stellt er uns, mit der Begründung, wir hätten sowieso soviel zahlen müssen, wäre es an eine Deponie gegangen (inkl. Deponiegebühren).

Hat auch schon jemand so einen Fall gehabt?

Konkret heisst das nämlich, dass wir unserem Nachbarn gratis seinen Hausbau mitfinanzieren. Das kann doch nicht sein!

Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte.

 
Lieber Noah

Das Problem ist offensichtlich, dass Ihr in Eurem Vertrag nicht definiert habt, wohin das Material geht.

Das zweite Problem ist, dass Euer Bauleiter offensichtlich auch nicht gewusst hat, wohin das Material gehen soll.

Wenn Du Deinem Unternehmer aber Deine Entsorgungsvariante (wie sie vorgesehen war) präsentierst, erhältst Du evtl. die Differenz zurück.

Allgemein ist es heute so, dass Du Deponiegebühren bezahlst - evtl. wird Dein Aushub aber ausgesiebt (vor dem Deponieren) und der Kiesanteil davon wieder verkauft.

Das heisst auch, dass Du dem Nachbarn NICHTS mitfinanzierst - dieser hat nämlich für das MAterial, die Schüttung, das Verdichten und Planieren ebenfalls bezahlt. Mit Garantie.

Grüess

haba

 
Lieber Haba

Vielen Dank für Deine Antwort. Da gibt es ein Missverständnis.

Nicht wir haben vorgeschlagen: den Aushub unserem Nachbar zu überlassen, der Unternehmer hat das von sich aus, einfach selber gemacht. Und, er hat nicht nur das Material auf die Parzelle gebracht, er hat auch noch eigenmächtig entschieden, dass er dort gleich noch hinterfüllt und die Rohplanie erstellt.

Konkret: er hat soviel Arbeiten für unseren Nachbarn geleistet, bis es gleichteuer wurde, wie uns eine Abfuhr an die Deponie MIT Gebühren gekostet hätte. 

Wir sind jedoch der Meinung, dass wir keine Deponiegebühren zu zahlen haben, wenn der Aushub nicht an eine öffentliche Deponie ging und er somit auch keine Leistungen für unseren Nachbarn bis in diese Höhe leisten durfte.

Die Rechnung dafür hat er nicht unserem Nachbarn geschickt, sondern uns. Wir haben ein gutes Verhältnis mit unserem Nachbarn, darum wissen wir, dass er bis heute nichts für diese Arbeiten in Rechnung gestellt bekommen hat.

Grundsätzlich stand der Tiefbauer für unser Haus in Auftrag und hätte für uns Kosten optimieren können (Wegfall der Deponiegebühren), aber statt dessen hat er nicht für uns geschaut, sondern beim Nachbar so viel gearbeitet, dass kein einziger Franken eingespart wurde. Bezahlen sollen wir, die Leistung jedoch bekam unser Nachbar.

Und der Tiefbauer muss den grössten Teil des Geldes nun auch nicht an eine Deponie weiterzahlen, sondern kann es so nun selber verbuchen.

Ist eine komplizierte Angelegenheit....

Gruss

Noah72

 
Ich bin überrascht dass er dem Nachbarn den Aushub und die Arbeit nicht auch noch verrechnet "weil er dafür ja auch hätte zahlen müssen".

 
Hallo Noah 72

Sorry, aber da glaube ich nicht ganz alles.

Nicht wir haben vorgeschlagen: den Aushub unserem Nachbar zu überlassen, der Unternehmer hat das von sich aus, einfach selber gemacht. Und, er hat nicht nur das Material auf die Parzelle gebracht, er hat auch noch eigenmächtig entschieden, dass er dort gleich noch hinterfüllt und die Rohplanie erstellt.
Der Unternehmer wird kaum eigenmächtig einfach so bei einem anderen Gebäude so mir nichts dir nichts eine Hinterfüllung mit Rohplanie ausführen. Das wurde mit dem Bauleiter und oder Nachbarn  sicher abgesprochen, das muss ja vorgängig auch terminlich abgeklärt worden sein.

 Wir sind jedoch der Meinung, dass wir keine Deponiegebühren zu zahlen haben, wenn der Aushub nicht an eine öffentliche Deponie ging
Das ist soweit (fast) richtig, auch in einer privaten, firmeninternen Deponie fallen heute Gebüren an. Allerdings würde ich an Deiner Stelle darauf beharren, dass fürdas Material, das er beim Nachbarn eingebaut hat, die Deponiegebühren entfallen.

Die Rechnung dafür hat er nicht unserem Nachbarn geschickt, sondern uns.
Also, ich gehe mal davon aus, dass der Unternehmer Dir die Rechnung für den Aushub des Gebäudes gestellt hat. Dazu hat er auch das Recht. Hier kannst Du dann für das in Nachbars Baugrubenauffüllung verwendete Material die Deponiegebühren in Abzug bringen. Kontrolliere mal, ob da auch das Hinterfüllen verrechnet wurde, das sollte ja detailliert aufgelistet sein. 

 Wir haben ein gutes Verhältnis mit unserem Nachbarn, darum wissen wir, dass er bis heute nichts für diese Arbeiten in Rechnung gestellt bekommen hat.
Dann hat der einen für sich guten Deal eingefädelt (oder lügt Dich brandschwarz an)

 Grundsätzlich stand der Tiefbauer für unser Haus in Auftrag und hätte für uns Kosten optimieren können
Jeder Unternehmer optimiert die Kosten -  allerdings für sich.

Es ist übrigens auch sehr vernünftig, Aushubmaterial nicht in der Gegend herumzuführen, sondern möglichs an der Ausbaustelle wieder zu verwenden. Keine sinnlose Dieselverschwendung, weniger CO2, keine LSVA etc. ...

Ansonsten kann ich da nur haba beipflichten.

 
Hallo RalphM.

Wir laden dich gerne ein, bei uns Akteneinsicht zu nehmen. Das ist tatsächlich wahr und wir glauben es ja auch nicht, dass eine solche Forderung rechtens ist. Darum suchen wir hier im Forum jemand, der gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

 
Wie ist euer Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer.

Habt Ihr eine Pauschale abgemacht? --> dann müsst ihr wohl zahlen (da hat der Unternehmer seine Arbeitsabläufe optimiert). Ihr könnt aber trotzdem mit Ihm verhandeln und eine reduktion der Pauschale anstreben. Allerdings muss der Unternehmer nicht darauf eingehen.

Habt ihr nach effektiv geleistetem Ausmass vergeben? Dann darf dir das der Unternehmer nicht verrechnen, er hat die Leistungen für Abfuhr und Deponiegebühren ja nicht ausgeführt. Für die Abfuhr und die Deponiegebühren gibt es Lieferscheine, welche bei Euch ja nicht vorhanden sein können.

Habt ihr einen Bauleiter? Klärt das mit Ihm. Der Bauleiter soll den Bauherrn vertreten und nicht den Unternehmer.

 
Lieber Noah

Natürlich hat Dich das hart erwischt. Aber... wenn ich mir das anschaue, hast Du genau kein Geld verloren. Du hast Deinen Aushub (mit Abtransport und Deponie) erhalten zu dem Preis, wie es abgemacht war.

Aber item, darum geht es Dir ja nicht.

Wirklich,sprich mit Deinem Bauleiter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nie darüber gesprochen wurde, wohin der Dreck gehen soll. (Ich nehme an, Du kennst den Witz: «Cheffe, habe LKW mit 12m² Dreck. Wohin damit?» - «Mach einfach ein Loch und hinein damit»). Der Vorschlag vom Unternehmer ist ja nicht so falsch, dass er das auf der Nachbarparzelle ausplanieren könnte.

Dein Bauleiter muss wissen, was wohin geht. Und was abgemacht ist. Der muss Dir das erklären können.

Zum anderen. Ihr habt einen Vertrag mit dem Unternehmer. Was steht da drin? (Weder Ralph noch ich möchten zu Dir kommen um Akteneinsicht zu nehmen. Wenn Du willst, kopier den Vertrag in ein PDF und lad es hoch.) Der Vertrag ist massgebend. Natürlich zusammen mit OR, ABB, SIA xxx usw.

Selbstverständlich muss der Aushub irgendwo wieder abgeladen werden. Und wenn da im Vertrag nichts definiert ist, zwingst Du den UN eine Lösung zu suchen, die er Dir (ausserhalb vom Vertrag, natürlich) in Rechnung stellen muss.

Ausmass: Nun, auch wenn der Unternehmer dir sagt, er könne es zwar beim Nachbarn gratis deponieren, aber dafür müsse er die Rohplanie damit machen (Einbaukosten) hast Du wenig in der Hand.

Grundsätzlich ist es ungünstig, wenn man erst hintendrein darüber spricht.

Viel Erfolg

Haba

 
Hallo zusammen

Die Verträge wurden von unserem GU mit dem Tiebauer gemacht, alle nach Ausmass und Preise fest. Alles, was dort vereinbart wurde, haben wir sofort und anstandslos bezahlt.

Die aktuelle Forderung vom TB sind Mehr-Kubaturen, die er über die vertraglichen Ausmasse abgeführt, bzw. an NB weitergeleitet hat. Und wie gesagt: ohne uns zu informieren. Auch unser GU hat uns zum Zeitpunkt der Mehr-Abfuhr nicht informiert. 

Geld verloren, haben wir in der Tat bis jetzt (noch) nicht, da wir diese Forderung bestreiten.Vom TB und vom GU haben wir eine Stellungnahme verlangt: Wer hat die Mehr-Abfuhr in Auftrag gegeben und mit welcher Begründung. Bis heute haben wir von beiden Parteien darauf keine verbindliche Antwort erhalten. Sie gehen nicht drauf ein. Beim TB haben wir zusätzlich die entsprechenden Belege und Ausmass-Protokolle eingefordert, mehrmals und sogar per Einschreiben. Auch darauf haben wir bis heute keine Reaktion bekommen.

Darum haben wir uns nun entschlossen, einmal abzuwarten und schauen, was der TB unternehmen wird.

In der Zwischenzeit jedoch, wollten wir uns einfach mal hier im Forum informieren, ob es ähnliche Fälle gibt, damit wir, falls es ernst wird, gewappnet sind. Resp. ob wir Chancen haben, im schlimmsten Fall auf eine Reduktion der Deponiegebühren bestehen zu können, wenigsten für den Teil, der an den NB ging.

Grüsse

Noah72

 
Verstehe ich das richtig: Du hast mit einem GU gebaut bzw. ein schlüsselfertiges Haus gekauft und Aushub/Abfuhr/Deponie waren im Werkpreis inbegriffen? Die Mehrabfuhr ist nicht auf nachträgliche Aenderungen deinerseits zurückzuführen?

Dann weiss ich nicht, was du überhaupt mit dem Unternehmer diskutierst... Du hast einen Werkvertrag mit dem GU und darin ist das Endprodukt definiert. Wenn der GU nicht fähig ist, den Aushub korrekt zu berechnen und ihm dadurch Mehrkosten entstehen, dann ist das sein Problem...

Gruss, Dani

 
Hallo Dani

Ja klar, du hast völlig Recht. Und nachträgliche Änderungen haben wir keine machen lassen. Wir haben uns wohl vom TB etwas einschüchtern lassen, weil er die Rechnung direkt uns geschickt hat und wir plötzlich so viel Geld zu zahlen hätten.

Wir haben unseren GU informiert, der sieht sich dafür aber nicht mehr zuständig und meinte, dass hätten wir selber zu klären.

Wir machen jetzt erst mal gar nichts . Sollte sich der TB nochmals bei uns melden, verweisen wir ihn an den GU. Soll er doch dort versuchen, etwas zu bekommen.

Mal schauen, was passiert.

Viele Grüsse

Noah72

 

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