Guten Tag,
Gerne wollte ich Euch um Rat fragen und die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen.
Folgendes Problem hat sich bei der Besichtigung des Bades im Untergeschoss ergeben. Laut den Plänen sollte das Bad ca. 6 cm breiter sein, als aktuell nachgemessen (s. Anhang). Nun passt das Aufsetzwaschbecken mit 42 cm Durchmesser nur noch knapp zwischen die öffnende Türe und der ursprünglich 45 cm Tiefe Unterbau kann mit maximal 40 cm Tiefe ausgeführt werden. Dabei steht das Aufsetzwaschbecken zwangsläufig darüber hinaus. Auch bei der 130 x 90 grossen Duschwanne fehlen ca. 4 cm.
Was mich am meisten ärgert, dass der GU welcher die Bauleitung übernimmt, uns nie auf die massive Abweichung aufmerksam gemacht hat. Nun wurden bereits der Boden und die Wandplatten verlegt und alles gestrichen. Auch müsste die Türe bei einer allfälligen Änderung, welche nun natürlich sehr aufwendig wäre, versetzt werden.
Ich habe dem GU mit einer Mängelrüge gedroht und ihn gebeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation zu erarbeiten. Gehört habe ich nichts. Wir bauen nach SIA Normen und Recht.
Was für Möglichkeiten gibt es in dieser Situation ? Finanzielle Entschädigung oder Ausführung mit Änderung nach Plänen ?
Um einen guten Rat wäre ich dankbar.
DocVertigo
Bad UG.pdf
Gerne wollte ich Euch um Rat fragen und die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen.
Folgendes Problem hat sich bei der Besichtigung des Bades im Untergeschoss ergeben. Laut den Plänen sollte das Bad ca. 6 cm breiter sein, als aktuell nachgemessen (s. Anhang). Nun passt das Aufsetzwaschbecken mit 42 cm Durchmesser nur noch knapp zwischen die öffnende Türe und der ursprünglich 45 cm Tiefe Unterbau kann mit maximal 40 cm Tiefe ausgeführt werden. Dabei steht das Aufsetzwaschbecken zwangsläufig darüber hinaus. Auch bei der 130 x 90 grossen Duschwanne fehlen ca. 4 cm.
Was mich am meisten ärgert, dass der GU welcher die Bauleitung übernimmt, uns nie auf die massive Abweichung aufmerksam gemacht hat. Nun wurden bereits der Boden und die Wandplatten verlegt und alles gestrichen. Auch müsste die Türe bei einer allfälligen Änderung, welche nun natürlich sehr aufwendig wäre, versetzt werden.
Ich habe dem GU mit einer Mängelrüge gedroht und ihn gebeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation zu erarbeiten. Gehört habe ich nichts. Wir bauen nach SIA Normen und Recht.
Was für Möglichkeiten gibt es in dieser Situation ? Finanzielle Entschädigung oder Ausführung mit Änderung nach Plänen ?
Um einen guten Rat wäre ich dankbar.
DocVertigo
Bad UG.pdf