Deutlich abweichende Abmessungen Bad

DocVertigo

New member
29. Juli 2013
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Guten Tag,

Gerne wollte ich Euch um Rat fragen und die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen.

Folgendes Problem hat sich bei der Besichtigung des Bades im Untergeschoss ergeben. Laut den Plänen sollte das Bad ca. 6 cm  breiter sein, als aktuell nachgemessen (s. Anhang). Nun passt das Aufsetzwaschbecken mit 42 cm Durchmesser nur noch knapp zwischen die öffnende Türe und der ursprünglich 45 cm Tiefe Unterbau kann mit maximal 40 cm Tiefe ausgeführt werden. Dabei steht das Aufsetzwaschbecken zwangsläufig darüber hinaus. Auch bei der 130 x 90 grossen Duschwanne fehlen ca. 4 cm. 

Was mich am meisten ärgert, dass der GU welcher die Bauleitung übernimmt, uns nie auf die massive Abweichung aufmerksam gemacht hat. Nun wurden bereits der Boden und die Wandplatten verlegt und alles gestrichen. Auch müsste die Türe bei einer allfälligen Änderung, welche nun natürlich sehr aufwendig wäre, versetzt werden.

Ich habe dem GU mit einer Mängelrüge gedroht und ihn gebeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation zu erarbeiten. Gehört habe ich nichts. Wir bauen nach SIA Normen und Recht. 

Was für Möglichkeiten gibt es in dieser Situation ? Finanzielle Entschädigung oder Ausführung mit Änderung nach Plänen ? 

Um einen guten Rat wäre ich dankbar.

DocVertigo

Bad UG.pdf

 

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Lieber Doc

Evtl. gibt es «gar kein Problem».

Unbedingt genau hinschauen. Die Vermassung scheint nach Deinem Anhang auf die rohe Wand zu gehen. Da kommen noch die Plättli drauf (Annahme je 1cm für Mörtel plus Plättli, beide Wandseiten). Dann ist die Bautoleranz (Genauigkeit, wo die Wand ist) bei ca. 2cm. Es dürfte also auf jeder Seite 2cm falsch sein.

Die Differnenz von 6cm beim Brünneli finde ich viel. Zu viel.

Mängelrüge:

Du musst dem GU nicht mit der Rüge drohen, sondern Rüge den Mangel und zwar schriftlich. Hier im Forum findest Du diverse Threads dazu.

Du musst ihm sagen, worin die Abweichung zu Deiner Bestellung (bzw. zu seiner Zusicherung, das Werk so zu erstellen) liegt.

«es passt nur knapp hinein» dürfte kaum ein Mangel darstellen

«die Türe geht nicht mehr richtig auf» eher schon.

Und ich würde auch gleich dazuschreiben, dass, wenn Deine Bestellung gar nicht möglich wäre (wegen Wandaufbau), es seine Verantwortung als erfahrener Planer (i.Ggs zu Dir als Baulaie) Dir vor Ausführung mitzuteilen.

An und für sich sollte der "Plattenbau" für die Leitungen usw. notfalls auch etwas weniger mächtig ausführbar sein. Bemerke bitte den Konjunktiv: Ob das mit dem Einbauspülkasten funktioniert... bin ich nicht sicher.

Möglichkeiten: Der Unternehmer hat (primär) die Wahl (nicht Du), ob er das Werk richtig stellen will, vom Vertrag zurücktreten will oder Dir eine Minderung zugestehen will.

Wenn Du Dich wunderst, dass ein GU-Bauleiter Dich auf so eine minime Abweichung (lediglich ein paar cm...) nicht hinweist, bist Du entweder ... ähm, lassen wir das - es bringt Dich nicht weiter.

Grüsse

Haba

 

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