Die Mauer an der Grenze

Hitti

Mitglied
26. Okt. 2009
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Hallo,

weiss jemand,ob es erlaubt ist ein Sockel der Mauer unterirdisch über die Grenze zu bauen? Wenn ja,wieviel cm. ?

Gruss Hitti

 
Hallo Hitti,

willkommen im Forum.

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass dies in CH erlaubt ist! Wieso musst Du das Fundament über die Grenze ziehen? Das ist doch baulich nicht nötig!

Es sein denn, Du machst mit dem Nachbarn eine gemeinsame Mauer und ihr stellt sie mittig auf die Grenze.

 
Hallo Pfälzer,

danke für die schnelle Antwort.

Der Sockel müsste ja nicht über die Grenze,aber meine fleissigen Maurer haben ein bischen zu weit betoniert:eek: und meine gute Nachbarin hat sie dabei erwischt!

Nun meinte der Polier,man darf einige cm vom Sockel unterirdisch über die Grenze gehen.

Ich persönlich denke auch, das muss weggespitzt werden,hoffe aber dennoch der Polier hat recht.

 
Hallo Hitti,

nun wenn das schon ausgeführt wurde, dann ist man natürlich immer in der etwas schlechteren Position, besonders dann, wenn sie dabei auch noch ertappt wurden.

Hat denn die Nachbarin auf den Rückbau zur Grenze bestanden...? Sie sieht es ja später nicht mehr, würde also rein optisch nicht stören.

Wenn doch, würde ich Dir raten bei der Gemeinde/Bauverwalter nachzufragen, wie es sich denn genau verhalten würde... bei den wenigen Zentimeter. Dann weißt Du zumindest definitiv bescheid und kannst passend reagieren.

Zur Not, wenn dem Maurern die Grenze bekannt war, dann ist es deren Sache (also auch kostenmäßig) das Fundament bis zur richtigen Grenzlinie abzuspitzen. Dies müsste Dir daher keine Problem bereiten.

 
...die Frage ist auch, wie du im umgekehrten Fall reagieren würdest - und jetzt mal ganz ehrlich. Also ich wäre sicher nicht erfreut... erst recht nicht, wenn alles klangheimlich gemacht worden wäre... (auch wenn du natülich nichts dafür kannst).

 
Es wird ja schon nicht in geheimer Mission gearbeitet und ich denke auch, das muss weg.

Es wurde lediglich das Thema vom Maurer aufgegriffen dass es eben möglich wäre.

Wenns weg ist,muss ich mir bei eventuelen späteren Differenzen mit dem Nachbarn keine Vorwürfe in dieser Mauergeschichte anhören./emoticons/default_additional/78.gif

 
Hallo Hitti,

ich nehme mal an, dass für die Mauer auch eine Bewilligung vorliegt..?

Darin ist wohl auch klar ersichtlich, wie die Mauer sein darf. Mir ist nicht bekannt, dass Fundamente - auch unterirdische - über die Grenze hinweg gebaut werden dürfen. Das scheint eine Ausrede des Poliers zu sein, welcher sein "Werk" nicht mehr wegspitzen will...

Wenn Du hingegen mit der Nachbarin gut auskommst, dann findet Ihr u.U. eine einvernehmliche Lösung... ich würde mal das Gespräch mit ihr führen../emoticons/default_wink.png

Wäre sie einverstanden, dann müsstest Du das unbedingt schriftlich fixieren und auch als Dienstbarkeit eintragen lassen. Sonst könnte später ein neuer Nachbar, welcher das Haus von Deiner Nachbarin erwirbt, auf Rückbau pochen.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Mir ist nicht bekannt, dass Fundamente - auch unterirdische - über die Grenze hinweg gebaut werden dürfen.
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber kürzlich habe ich mal davon gehört, dass auch unterirdische Fundamente die vorgegebenen Grenzabstände z.B. ab Grenze beidseitig 3 Meter wenn Fassade eingehalten werden müssen... Ob's wirklich so ist, weiss ich nicht... Das Bauinspektorat weiss da sicher Bescheid...

 
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber kürzlich habe ich mal davon gehört, dass auch unterirdische Fundamente die vorgegebenen Grenzabstände z.B. ab Grenze beidseitig 3 Meter wenn Fassade eingehalten werden müssen... Ob's wirklich so ist, weiss ich nicht... Das Bauinspektorat weiss da sicher Bescheid...
Würde meinen, dass Du diesbezüglich schon Recht hast... eben: Es bedarf für eine feste Mauer direkt an/auf der Grenze sowieso einer Bewilligung (jedenfalls bei uns). Somit hat die Nachbarin dies als Dienstbarkeit akzeptieren müssen... (hoffentlich:o)...
...ob das Fundament dann noch ein paar Centimeter in Ihr Land reichen darf, müsste eigentlich beim zuständigen Amt erfragbar sein.

Grüssle

Arcuos

 
Also, der Sockel wurde weggespitzt und mir ist so auch viel wohler:)

Danke an Alle für die schnellen Antworten.

 

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