Diebstahl auf der Baustelle

tsg

Mitglied
Hallo, bin absolut neu hier. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Wir haben unser Haus komplett vom GU bauen lassen, nur die Kueche haben wir selbst gekauft und auch eingebaut. Auf der Baustelle geht es mehr als schlampig zu. Jeden abend mussten wir auf die Baustelle und die Tueren schliessen, da sich hierfuer niemand verantwortlich fuehlte. Nachdem wir unsere Kueche eingebaut hatten sind wir wieder mal auf die Baustelle um etwas fertigzustellen. Die Tuer stand wie immer offen und all unser Werkzeug war geklaut (meiner Meinung nach von den Herren Handwerkern). Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus. Gibt es in CH nicht auch soetwas wie eine Sicherungs- und Sorgfaltspflicht des Bauleiters??? Wir haben bereits neues Werkzeug gekauft, das bis zur weiteren Abklaerung von der Endabrechnung beim GU abgezogen wurde. Naechsten Di ist nun Schluesseluebergabe und ich habe bedenken, dass er sagt Geld auf den Tisch oder ihr koennt euren Schluessel erstmal vergessen.

Danke, tsg

 
Eigentlich müsste das gestohlene Zeug ja versichert sein, aber wenn natürlich nichts abgeschlossen ist /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Wer muss hier versichert sein? Ist es nun Fehler des GU, der Bauleitung oder bleiben doch wir auf dem Schaden sitzen?

 
Ich bin der Meinung, dass dies eine Sache des GU bzw. Bauleiters ist. Er hat darauf zu sorgen, dass - wenn es schon eine Türe hat - die abschliessbar ist, auch abgeschlossen werden muss.

Es ist jedoch immer wieder ein Streitpunkt. Bei uns war es auch so, dass wir im Keller schon mit Eigenleistung anfangen wollten bzw. gewisse Dinge schon ins Haus stellen wollten. Da hat uns der Bauleiter ganz klar gesagt, dass er keine Haftung für Diebstahl oder beschädigte Ware übernimmt. Schlussendlich ist es ja schwierig zu beweisen, wer es war, da in der Schlussphase ja etliche Handwerker aus verschiedenen Firmen rumlaufen und noch was tun.

Wir haben dann schlussendlich darauf verzichtet und haben wirklich gewartet bis Schlüsselübergabe war. Es war uns schlichtweg zu riskant und wir hatten keine Lust auf Streit- und Schuldzuweisungsgespräche, die eventuell doch nicht gelöst werden.

Baut ihr in Liestal? Wir sind in Ormalingen zu hause!

 
Hi

Denke, das Du den Gu für deinen Schaden nicht haftbar machen kannst. /emoticons/default_mad.png Anders sähe es aus, wenn eine Waschmaschine oder anderes welches in seinem Lieferumfang steht geklaut worden währe.

Das auf Baustellen geklaut wird ist nichts neues.

Nicht umsonst richten sich die Handwerker bei grösseren Baustellen selber ein Magazin ein, für welches ausschliesslich der entsprechende Handwerker Schlüssel hat.

Frag doch bei deiner Versicherung nach. Diebstahl aussserhalb ist häufig in der Hausratversichung deiner jetzigen Wohnung integriert.

Turbo

 
Ich finde den Tipp, die Hausratversicherung zu prüfen, wirklich gut. Gleich mal bei der Gelegenheit auch den Selbstbehalt angucken. Denke auch kaum, dass der GU dafür aufkommen wird. Die Problematik liegt auf der Hand: Diebstähle auf Baustellen sind scheinbar Alltag. Leider.

Martin

 
Hallo, bin absolut neu hier. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Wir haben unser Haus komplett vom GU bauen lassen, nur die Kueche haben wir selbst gekauft und auch eingebaut. Auf der Baustelle geht es mehr als schlampig zu. Jeden abend mussten wir auf die Baustelle und die Tueren schliessen, da sich hierfuer niemand verantwortlich fuehlte. Nachdem wir unsere Kueche eingebaut hatten sind wir wieder mal auf die Baustelle um etwas fertigzustellen. Die Tuer stand wie immer offen und all unser Werkzeug war geklaut (meiner Meinung nach von den Herren Handwerkern). Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus. Gibt es in CH nicht auch soetwas wie eine Sicherungs- und Sorgfaltspflicht des Bauleiters??? Wir haben bereits neues Werkzeug gekauft, das bis zur weiteren Abklaerung von der Endabrechnung beim GU abgezogen wurde. Naechsten Di ist nun Schluesseluebergabe und ich habe bedenken, dass er sagt Geld auf den Tisch oder ihr koennt euren Schluessel erstmal vergessen.

Danke, tsg
Kenne mich leider nicht damit aus. Heute wird alles mitgenommen was nicht niet und nagelfest ist, ausser vielleicht alte sofa.

Mit wemm Baut Ihr denn? Bir sind auch am überlegen ob wir mit einem GU bauen sollen oder mit einem Architekten.

 
Mit wemm Baut Ihr denn? Bir sind auch am überlegen ob wir mit einem GU bauen sollen oder mit einem Architekten.
@franzmoni

Es wäre schön, wenn du für normalen Text nicht rot wählst. Das stört beim Lesen. /emoticons/default_rolleyes.gif

Martin

 
Die Tuer stand wie immer offen und all unser Werkzeug war geklaut (meiner Meinung nach von den Herren Handwerkern). Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus. Gibt es in CH nicht auch soetwas wie eine Sicherungs- und Sorgfaltspflicht des Bauleiters??? Wir haben bereits neues Werkzeug gekauft, das bis zur weiteren Abklaerung von der Endabrechnung beim GU abgezogen wurde. Naechsten Di ist nun Schluesseluebergabe und ich habe bedenken, dass er sagt Geld auf den Tisch oder ihr koennt euren Schluessel erstmal vergessen.
Es kommt auf den Vertrag an wenn die SZ gemacht werden muss, es ist durchaus nicht unüblich einen Vorbehalt abzuziehen wenn die Arbeiten nicht 100% erledigt wurden. Der Schlüssel muss trotzdem übergeben werden, da ihr noch am Bauen seit ist die Schlusszahlung ja noch nicht fällig?Wegen der Baustelle müsst ihr dem Bauleiter Feuer unter dem Allerwertesten machen, er hat die Aufsicht und Verantwortung über die Baustelle.

Mit wemm Baut Ihr denn? Bir sind auch am überlegen ob wir mit einem GU bauen sollen oder mit einem Architekten.
Ob man nun mit Architekt oder GU baut hat mit dem Schliessen des Gebäudes nichts zu tun, bei uns haben die Landschaftsgärtner gestern auch die Kellertüre sperrangelweit aufgelassen und in der Eingangstüre in der Garage den Schlüssel stecken lassen. Zum Glück gehen wir jeden Tag auf die Baustelle... nun ja den Znüni-Batzen können sie damit aber vergessen.

 
Solange Ihr das Haus nicht offiziell übernommen habt, ist es wenn überhaupt dem Generalunternehmer sein Eigentum, d.h. es ist seine Sache dafür zu sorgen dass nichts wegkommt. D.h. es geht Euch eigentlich gar nichts an, wenn da geklaut wird - gehört ja juristisch nicht Euch. Das betrifft auch Dinge, die ins Haus gehören, also wenn jemand z.B. eine Badewanne wieder ausgebaut hat. Da Ihr Eigenleistungen vollbracht habt, habt Ihr Euer bewegliches Eigentum unbeaufsichtigt auf der Baustelle von jemand anderem rumliegen lassen. Der GU muss wohl nicht auf seine Kosten das Werkzeug seiner Auftragnehmer gegen Klau durch Dritte versichern lassen.

Gehört das Land schon Euch, so wird was fest verbaut wird dadurch juristisch Euer Eigentum. Falls Ihr nicht zufällig ne Diebstahlversicherung habt, ist da wohl wenig zu machen, ich denke nicht dass da die Hausratversicherung einspringt; es war ja nicht in Eurer Wohnung und Ihr habt durch das Herumliegenlassen am ungesicherten Ort elementare Vorsichtsregeln missachtet ... Was würdet Ihr sagen, wenn ein anderer Handwerker kommt, dem die Hilti weg ist und er möchte dass Ihr als Bauherren dafür aufkommt?

Also passt das nächste Mal besser auf!

(Natürlich ist es eine Schweinerei! Aber so ist es halt nun mal ...)

Den Verdacht, die Handwerker hätten geklaut, würde ich für mich behalten, wenns dann nicht stimmt werden hässliche Streitereien daraus.

 
ich denke nicht dass da die Hausratversicherung einspringt; es war ja nicht in Eurer Wohnung und Ihr habt durch das Herumliegenlassen am ungesicherten Ort elementare Vorsichtsregeln missachtet ...
Falsch gedacht, wie ich schon geschrieben habe, decken > 90% aller Hausratversicherungen den einfachen Diebstahl auswärts mit x tausend Franken ab. Dabei ist es egal ob im Schwimbi die Uhr oder im Auto der Schlepptop oder am Bahnhof das Mountainbike gestohlen wird...Was genau unter welchen Umständen gedeckt ist, wird durch die AGB der Hausratversicherung bestimmt.

 
um so besser; aber auch wenn die Hausratsversicherung alles bezahlt: den Ärger habt Ihr trotzdem, also auf jeden Fall besser aufpassen!

 
Hallo

Diebstahl auf der Baustelle ist wohl alltäglich. Bei uns würde übers Weekend auch das ganze Werkzeug des Fassadenbauers gestohlen. Am Montag früh hatten wir die Polizei da.

Aber wir sind halt nah an der französischen Grenze und da kommen manche böse Buben rüber.

 
Diebstahl auf der Baustelle ist wohl alltäglich. Bei uns würde übers Weekend auch das ganze Werkzeug des Fassadenbauers gestohlen. Am Montag früh hatten wir die Polizei da.

Aber wir sind halt nah an der französischen Grenze und da kommen manche böse Buben rüber.
Vor allem weil da drüben die Bricoleure ihre Häuser fast alle selber bauen, aber was wollen die mit Fassadenwerkzeug, da stehen die Häuser ja Jahrelang ohne rum /emoticons/default_tongue.png
so, genug über die ehemaligen Nachbarn gelästert /emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo, hier nun die Aufklaerung unseres speziellen Falles. Wir haben ziemlichen Aerger beim GU (Formbau AG Liestal) gemacht mit dem Erfolg, dass sie es ihrer Versicherung angemeldet haben und wir den Betrag solange schonmal von der Endrechnung abgezogen haben. Falls dies nicht funktioniert so hat sich auf jeden Fall auch unsere private Haftpflicht bereit erklaert den Schaden zu uebernehmen. Bin aber der Meinung, dass der GU das uebernehmen soll;-)

Baut ihr in Liestal? Wir sind in Ormalingen zu hause!
Ja, wir sind quasi von Liestal nach Liestal gezogen;-) Letzte Woche war Umzug:)
 
Die Privathaftpflicht? Doch eher die Hausratversicherung, die Haftpflicht ist für Schäden die ihr an fremdem Eigentum anrichtet nicht für Diebstahl der eigenen Habe.

Wenn ihr beides bei der gleichen Versicherung habt wäre die Verwechslung verständlich.

 
Diebstahl auf Baustellen ist leider ein alltägliches Thema.

Ich spreche wie einige von Euch aus Erfahrung, da wir zum "Opfer" einer professionellen Bande geworden sind. Nicht nur das geklaute Gut sondern der Sachschaden der beim Einbruch verursacht wurde, vorallem die Verzögerung des Bauvorhabens durch fehlende Materialien und Baumaschinen erzielte ein sehr hohen Schaden. Eine Versicherung einer Großbaustelle kommt leider wegen den noch höheren Kosten nicht in Frage, vorallem da wir einen Sicherheitsdienst auf diesem Bau hatten. Doch dieser bemerkte von diesem Vorfall nichts, aus welchen Gründen auch immer. Wir machten uns einige Gedanken um solche Situationen zukünftig zu vermeiden und sind wie bei der Bausicherheit mit der Zeit gegangen. Gefunden haben wir eine Sicherheitsfirma welche sich auf intelligente Bewachungssysteme spezialisiert hat. Die Firma Leitner bewacht Baustellen mit Hilfe von Videokameras ohne Personal vor Ort. Beim Betreten der Baustelle wird ein Alarm in der Zentrale ausgegeben und diese reagieren sofort auf dieses Geschehen. Nicht nur die Sicherheit wird großgeschrieben, sonder auch die Kostenreduzierung gegenüber den herkömmlichen Wachpersonal vor Ort.

(Link gelöscht durch Admin - Bitte keine Werbung!)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der einfache Diebstahl auswärts ist meistens eine aufpreispflichtige Zusatzversicherung, welche im Basisprodukt einer Hausratversicherung einzuschliessen ist. Je nach Gesellschaft wird die Produktekombination natürlich varieren. Evtl. habe gewisse Gesellschaften die eine oder andere Minimaldeckung im Basisprodukt eingeschlossen.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine "Deckung", welche eine definierte Versicherungssumme (meistens zwischen 1'000 - 5'000) auswärts versichert. Meistens (Erfahrungswerte) handelt es sich dann um gestohlene Fahrräder oder Einbruchdiebstählen aus dem Motorrfahrzeug (was die Versicherung gemäss AVB oft nicht als Einbruchdiebstahl, sondern als einfachen Diebstahl deklarieren... *grins*.. immer schön AVB lesen).

Im Widerspruch zum Geschriebenen (bzw. Anwendung zuhause d.h. der versicherte Standort) ist ein einfacher Diebstahl abzugrenzen zum Einbruchdiebstahl (Spuren durch Aufbrechen etc.) und dem klassischen Raubüberfall (Bedrohung, Gewaltanwendung).

Item, auf jedenfall hat es in den AVB (allgemeinen Versicherungsbestimmungen) der Versicherungen - ja, das ist das Kleingedruckte, aber auch nebst der Police das wesentliche - relativ viel Sorgfaltspflichten, welche dem Versicherten "auferladen" werden. Und da kann es Kürzungen oder Leistungsverweigerungen geben, wenn das Zeugs nicht ordentlich verwahrt bzw. abgeschlossen wurde. Eigentlich auch klar, sonst könnte ich ja meinen Fernseher ne Woche auf ne Wiese stellen und dann auf Kosten der Versicherung nen Neuen bestellen.

Da wir uns hier aber (Hausratversicherung) im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) befinden, kann die Versicherung die Produkte mehr oder weniger selber definieren.

Deshalb mein Tipp;

Bei Risiken oder Nebenwirkungen lesen Sie die AVB oder fragen sie den Schadenspezialist ihrer Versicherung.

Mit versicherten Grüssen

Buddy

 

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