Hallo,
wir sind sieben Parteien, die in einem 7-Parteien-Haus vom Promotor jeweils Stockwerkseigentum gekauft haben. Auf den Kaufpreis aufgeschlagen wurden jeweils 25 000 CHF für die Dienstbarkeit eines überdachten Parkplatz 1 bis 7, welcher sich auf dem Grundstück befindet (in meinem Fall als "le droit cessible d'usage exclusif de la place de parc no 7, constitué sous forme de servitude personnelle cessible en faveur de la venderesse, selon plan spécial et contrat...).
Diese 7 überdachten Parkplätze, sind voneinander nicht streng baulich getrennt. Es gibt zwei weitere ungeschützte "Besucherparkplätze" Nummer 54 und 55 auf unserem Grundstück, die als Parkbucht entlang des Zufahrtswegs in den Garten gebaut sind. Interessanterweise wurden sie vom Promoter ebenfalls über eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen :
Servitudes
Droit cessible d'usage exclusif des places de parc nos 54
et 55 selon plan spécial, avec convention d'entretien, en
faveur de xxx (Promotorname), à xxx (Ort des Firmensitzes).
Nachdem nun alle 7 Stockwerkseigentumseinheiten vom Promotor verkauft worden sind (jede mit einem überdachten Parkplatz), ist der Promotor nicht mehr Teil der Eigentümergemeinschaft. Was mit den Plätzen 54 und 55 passiert, ist uns nicht klar. Erstaunt waren wir, als plötzlich diese beiden intern als "Besucherparkplätze" bezeichneten Parkplätze vom Verwalter ohne unser Wissen vermietet worden sind.
Ist die Dienstbarkeit noch gültig, obwohl der Promotor nicht mehr Teil der Eigentümergemeinschaft ist?
Wenn ja, müsste sich der Promotor dann bezüglich der anfallenden Reinigungskosten (Schneeräumen, Salzen) beteiligen? Wir haben eine Firma beauftragt, welche ohnehin schon die Zufahrftsstrasse des Viertels mit einem Fahrzeug reinigt, nun fährt sie auch bis auf unser Grundstück, wodurch unter anderem der Zugang zu allen Parkplätzen schneefrei geräumt wird (allerdings nicht die Parkplätze selber). Die Firma berechnet dafür einen Stundensatz von 120 Franken, der momentan vom Verwalter nur auf die 7 Stockwerkseigentümer umgelegt wird, d.h. der Promotor bleibt aussen vor, kassiert aber für die beiden Aussen-Parkplätze 120 Franken Miete pro Monat... und dies wohl für die nächsten 100 Jahre. Ist das rechtens?
Grüsse,
Dierk
PS: habe das hier noch gerade gefunden:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a765.html
wir sind sieben Parteien, die in einem 7-Parteien-Haus vom Promotor jeweils Stockwerkseigentum gekauft haben. Auf den Kaufpreis aufgeschlagen wurden jeweils 25 000 CHF für die Dienstbarkeit eines überdachten Parkplatz 1 bis 7, welcher sich auf dem Grundstück befindet (in meinem Fall als "le droit cessible d'usage exclusif de la place de parc no 7, constitué sous forme de servitude personnelle cessible en faveur de la venderesse, selon plan spécial et contrat...).
Diese 7 überdachten Parkplätze, sind voneinander nicht streng baulich getrennt. Es gibt zwei weitere ungeschützte "Besucherparkplätze" Nummer 54 und 55 auf unserem Grundstück, die als Parkbucht entlang des Zufahrtswegs in den Garten gebaut sind. Interessanterweise wurden sie vom Promoter ebenfalls über eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen :
Servitudes
Droit cessible d'usage exclusif des places de parc nos 54
et 55 selon plan spécial, avec convention d'entretien, en
faveur de xxx (Promotorname), à xxx (Ort des Firmensitzes).
Nachdem nun alle 7 Stockwerkseigentumseinheiten vom Promotor verkauft worden sind (jede mit einem überdachten Parkplatz), ist der Promotor nicht mehr Teil der Eigentümergemeinschaft. Was mit den Plätzen 54 und 55 passiert, ist uns nicht klar. Erstaunt waren wir, als plötzlich diese beiden intern als "Besucherparkplätze" bezeichneten Parkplätze vom Verwalter ohne unser Wissen vermietet worden sind.
Ist die Dienstbarkeit noch gültig, obwohl der Promotor nicht mehr Teil der Eigentümergemeinschaft ist?
Wenn ja, müsste sich der Promotor dann bezüglich der anfallenden Reinigungskosten (Schneeräumen, Salzen) beteiligen? Wir haben eine Firma beauftragt, welche ohnehin schon die Zufahrftsstrasse des Viertels mit einem Fahrzeug reinigt, nun fährt sie auch bis auf unser Grundstück, wodurch unter anderem der Zugang zu allen Parkplätzen schneefrei geräumt wird (allerdings nicht die Parkplätze selber). Die Firma berechnet dafür einen Stundensatz von 120 Franken, der momentan vom Verwalter nur auf die 7 Stockwerkseigentümer umgelegt wird, d.h. der Promotor bleibt aussen vor, kassiert aber für die beiden Aussen-Parkplätze 120 Franken Miete pro Monat... und dies wohl für die nächsten 100 Jahre. Ist das rechtens?
Grüsse,
Dierk
PS: habe das hier noch gerade gefunden:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a765.html
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