Dienstbarkeitsvertrag CKW Kabelleitung

codegen

Mitglied
02. März 2007
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Und wieder eine neue kleine Überraschung während unserem Baubprojekt.

Heute hat es uns unverhofft einen Brief von der CKW ins Haus geschneit mit einem Dienstbarkeitsvertrag für die Erstellung von 0.4/20kV Kabelleitungen quer durch unseren Garten.

Dazu gibt es eine Bepflanzungsbeschränkung nach ART 676 ZGB.

Diese Zuleitung dient nicht der Erschliessung unseres Hauses, sondern scheint eine Vorbereitung für die an unsere Grundstück grenzende Landwirtschaftszone zu sein, die wahrscheinlich in ein paar Jahren eingezont wird.

Ein paar Fragen an euch Spezialisten:

- Muss ich einen solchen Dienstbarkeitsvertrag kommentarlos akzeptieren?

- Falls nein, wie oder besser wo fechte ich diesen an?

- Was bringt eine Bepflanzungseinschränkung konkret mit sich?

Danke für eure Hinweise.

Euer genervter

Code:eek:

 
Moment ...

ein Vertrag ist eine gemeinsame Willenserklärung zweier Parteien, irgend etwas irgendwie regeln zu wollen. D.h. wenn Du nicht etwas mit der CKW geregelt hast, kann es zwischen Dir und denen keinen Vertrag geben.

Einen Vertrag kann man deshalb nicht zugeschickt bekommen.

Was genau hast Du bekommen? Einen Vertragsentwurf? D.h. die wollen, dass Du mit etwas einverstanden bist? Oder bestand so ein Vertrag mit dem Vorbesitzer des Landes/der Liegenschaft und Ihr habt den unwissentlich mit übernommen?

Anfrage auf der Gemeinde dürfte erstmal weiter helfen, weil es für solche Anlagen wahrscheinlich eine öffentliche Planauflage gibt. Gemäss OR oder ZGB (weiss nicht mehr genau, wo es steht) sind solche Leitungen zu dulden, wenn sie nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand anders geführt werden können und die übliche Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt wird, d.h. konkret, wenn Dich das Kabel durch den Garten nicht beim Wohnen stört.

Wichtig ist vor allem, dass Du Dich bezüglich der Nutzungseinschränkungen (Bepflanzungsauflage) klar wirst, denn die dürfen Dir nicht einfach eine baumfrei zu haltende Schneise quer durch den Garten legen, so wie es für sie am bequemsten ist - sie werden es aber versuchen. Wer die Dienstbarkeit oder Nutzungseinschränkung beansprucht, hat sie so vorzunehmen, dass es den zur Duldung verpflichteten möglichst wenig beeinträchtigt.

Allerdings will heute jeder immer mehr Strom für WP, Wohnen, Multimedia usw., und der kommt halt durch Kabel, die irgendwo sein müssen. Besser als die Strommasten, die man früher einfach grosszügig in die Gegend gepflanzt hat, sind Erdkabel allemal.

 
Ja, wir haben denen den Auftrag für die Stromzuleitung zu unserem EFH erteilt.

Darin ist aber keine Rede davon, eine "Reserve" Leitung für die angrenzende LW Zone zu erschliessen.

Diese Leitung geht quer durch den Garten, da wo wir eigentlich für die Zukunft einen Schwimmteich, Gartenterasse etc. planen.

Na ja, werde am Dienstag gleich mal anrufen und die Sache klären. Bin ja mal gespannt!

 
So, nach einem Telefonat mit dem sehr verständnisvollen Herrn am Ende der Leitung konnten wir uns auf ein Weglassen der überflüssigen Stromleitung einigen. /emoticons/default_biggrin.png.

**erleichtert**

 

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