Und wieder eine neue kleine Überraschung während unserem Baubprojekt.
Heute hat es uns unverhofft einen Brief von der CKW ins Haus geschneit mit einem Dienstbarkeitsvertrag für die Erstellung von 0.4/20kV Kabelleitungen quer durch unseren Garten.
Dazu gibt es eine Bepflanzungsbeschränkung nach ART 676 ZGB.
Diese Zuleitung dient nicht der Erschliessung unseres Hauses, sondern scheint eine Vorbereitung für die an unsere Grundstück grenzende Landwirtschaftszone zu sein, die wahrscheinlich in ein paar Jahren eingezont wird.
Ein paar Fragen an euch Spezialisten:
- Muss ich einen solchen Dienstbarkeitsvertrag kommentarlos akzeptieren?
- Falls nein, wie oder besser wo fechte ich diesen an?
- Was bringt eine Bepflanzungseinschränkung konkret mit sich?
Danke für eure Hinweise.
Euer genervter
Code
Heute hat es uns unverhofft einen Brief von der CKW ins Haus geschneit mit einem Dienstbarkeitsvertrag für die Erstellung von 0.4/20kV Kabelleitungen quer durch unseren Garten.
Dazu gibt es eine Bepflanzungsbeschränkung nach ART 676 ZGB.
Diese Zuleitung dient nicht der Erschliessung unseres Hauses, sondern scheint eine Vorbereitung für die an unsere Grundstück grenzende Landwirtschaftszone zu sein, die wahrscheinlich in ein paar Jahren eingezont wird.
Ein paar Fragen an euch Spezialisten:
- Muss ich einen solchen Dienstbarkeitsvertrag kommentarlos akzeptieren?
- Falls nein, wie oder besser wo fechte ich diesen an?
- Was bringt eine Bepflanzungseinschränkung konkret mit sich?
Danke für eure Hinweise.
Euer genervter
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