Differenz Verkehrswert / Kaufpreis als EK?

Rüya

Mitglied
27. Juni 2011
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Hallo zusammen

Ich glaube mich daran zu erinnern dass ich im Internet gelesen habe, dass die Differenz vom Verkehrswert zum Kaufpreis als Eigenkapital gezählt wird. Ist dies korrekt? Wenn also z.B. der Verkehrswert einer Liegenschaft bei 400'000 liegt, wir diese jedoch für 320'000 kaufen können, dann zählen die 80'000 zum Eigenkapital?

Vielen Dank :)

Liebe Grüsse

Rüya

 
Hallo zusammen

Ich glaube mich daran zu erinnern dass ich im Internet gelesen habe, dass die Differenz vom Verkehrswert zum Kaufpreis als Eigenkapital gezählt wird. Ist dies korrekt? Wenn also z.B. der Verkehrswert einer Liegenschaft bei 400'000 liegt, wir diese jedoch für 320'000 kaufen können, dann zählen die 80'000 zum Eigenkapital?

Vielen Dank :)

Liebe Grüsse

Rüya
Ähm nö. Durch das, dass du für 320 kaufst, ist der Verkehrswert ja neu 320. Ausser es ist ein Kauf innerhalb der Verwandschaft. Dann sind die 80 aber als Schenking oder Erbvorbezug zu deklarieren ubd allenfalls zu versteuern.

 
Mmhhh, aber dann wäre der aktuelle Verkehrswert ja 250'000, denn für so viel hat die Gemeinde das Haus einer alten Frau abgekauft...

Ich hab's wieder gefunden: http://www.haus-forum.ch/finanzierung-rechtliches-und-amtliches/4474-haus-kaufen-ohne-eigenkapital.html

Zitat: Die Preisreduktion von 20tausend Franken sind schon eine Eigenkapitaleinlage. Es ist nur eine Frage des verkaufens, oder ob du die Bank überzeugen kannst.

Für die Bank ist aber wichtig wie viel das Obiekt Wert ist. Falls es tiefer verkauft wird als eben dessen, von einem Spezialst ermitelten Wert, schenkt dir der Hausbesitzer so quasi Geld und das ist eben Eigenkapital!

Ist das nun korrekt oder nicht?

 
Grundsätzlich ist die Aussage falsch. Der Verkehrswert ist der erzielbare Preis am Markt. Und da so etwas wie eine Börse fehlt ist mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit der erzielbare Wert am Markt auch gleichzeitig maximal der letzte Kaufpreis - sprich das, was du bezahlst.

Ausnahmen sind wie gesagt Schenkungen und Erbvorbezüge (versteuerbar). Oder natürlich du geratest per Zufall an eine völlig inkompetente Bank mit kriminell lausigem Risikomanagement, dass dir eine Hypothek auch mit ungenügend EK gewährt und das intern mit juristischen Winkelzügen begründet.

 
Grunzsätzlich sind die 20% EK etwas wovon eine Bank abweichen könnte wenn sie denn überzeugt ist dass die Immobilie wirklich viel mehr Wert ist als was bezahlt wird. Nur wie kann man die Bank davon überzeugen? Zudem wir die Bank neben EK und Tragbarkeit noch weitere Faktoren in Betracht ziehen. Wenn das Haus vor wenigen Monaten tatsächlich für 250'000.- gehandelt wurde kann ich mir vorstellen dass die Bank die 250'000.- (so sie denn davon weiss) als Wert annimmt und davon dann 80% finanziert, unbesehen davon was der Käufer dafür zu zahlen bereit ist.

 

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