Diskussionspunkte mit GU

isa1234

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25. März 2014
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Hallo zusammen

Bin neu hier, und wir sind bereits mit den ersten kleineren/grösseren Problemen und Diskussionspunkten beschäftigt.

Haben Anfang Februar den Kaufvertrag für eine Wohnung in einem Neubauprojekt unterzeichnet.

Im Kaufvertrag ist die Eigentumsübertragung / Bezugsbereitschaft wie folgt festgehalten:

Die Eigentumsübertragung hat bei Bezugsbereitschaft zu erfolgen, welche zwischen dem 1. April 2014 und dem 30. Juni 2014 stattzufinden hat. Der definitive Bezugstermin wird die Verkäuferschaft der Käuferschaft vier Monate vor Bezug bekannt geben.

Sogar als Laie ist mir bewusst, dass mit dem aktuellen Baustand ein Bezug per 1. April nicht möglicht ist. /emoticons/default_additional/176.gif Bisher haben wir keinen Bezugstermin mitgeteilt bekommen. Da wir unsere aktuelle Mietwohnung nur auf Juni/September künden können müssten wir diese Woche noch die Kündigung machen, ansonsten verschiebt sich das ganze wieder um 3 Monate. Aus diesem Grund haben wir letzte Woche beim GU nachgefragt und wollten uns den Einzugstermin bestätigen lassen. Dieser will uns den Einzugstermin erst bestätigen, wenn wir alle Auswahlen/Offerten (Küche, Bad, Böden) unterschrieben haben. Auf diese Offerten warten wir aber schon seit 2-5 Wochen! Ich bin der Meinung, dass wir bis Ende Woche unsere Mietwohnung nicht künden können / werden, sofern wir keinen Einzugstermin bestätigt bekommen. Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage ist? Wie müssen wir weiter vorgehen?

Und der 2. grosse Diskussionspunkt betrifft das Bad, in den Plänen ist im Hauptbad jeweils 1 Waschtischmischer/Wasserhahn eingezeichnet. Da im Baubeschrieb aber 2 Waschtischmischer aufgeführt sind und gemäss Vertrag der Baubeschrieb relevant ist, wollen wir diesen 2. Wasserhahn, ohne Mehrkosten zu unseren Lasten! Gemäss ersten mündlichen Abklärungen würde diese 2.Leitung ca. 2'500.- kosten, sind wir definitiv nicht bereit zu bezahlen! Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage aussieht? Können wir auf diesen 2. Wasserhahn ohne Mehrkosten bestehen?

Vielen Dank bereits im Voraus für Erfahrungen und Kommentare!

 
Ich beschäftige mich teilweise mit ähnlichen Punkten (nur nicht so konkret wie bei dir).

Einzugstermin:

Hast Du im Vertrag irgendwelche Paragraphen bei welchem die Auswahl bzw. definition der Budgetpositionen definiert werden? Bei uns steht da, falls wir uns nicht einigen können oder nicht innert Frist entschieden haben, so entscheidet der GU nach schriftlicher Vorankündigung (irgendwie so).

D.h. der Einzugstermin kann sich nicht nach hinter schieben nur weil Optionen/Auswahlen nicht unterschrieben sind. Schon gar nicht, weil das Dokument vom GU nicht unterschriftsbereit vorliegt.

Hier würde ich folgendes machen:

- Email/Brief/Telefon an GU und anmelden, dass einen Einzug nach dem 30. Juni nicht tragbar ist und dass jeglicher entstandener Schaden dem Kaufpreis in Abzug getragen wird. Schaden würde ich kurz hochrechnen (Mehrfaches Umziehen z.b. 6000CHF, Wohnen in Hotel 280CHF/Nacht, Arbeitsausfall 4 Tage da Mehrfacher Umzug: 4200CHF, etc.).

Ggf lenkt der GU dann ein.

Falls nicht, gleiches mit einem eingeschriebenen Brief senden.

Mischer im Bad:

Baubeschrieb (sofern Bestandteil des Kaufvertrages) ist verbindlich.

Dies würde ich nochmals dem GU so mitteilen.

Falls er das nicht akzeptiert, eingeschriebener Brief mit der Erwähnung, dass der zweite Mischer im BB ist und auszuführen sei.

miso

 
Ich beschäftige mich teilweise mit ähnlichen Punkten (nur nicht so konkret wie bei dir).

Einzugstermin:

Hast Du im Vertrag irgendwelche Paragraphen bei welchem die Auswahl bzw. definition der Budgetpositionen definiert werden? Bei uns steht da, falls wir uns nicht einigen können oder nicht innert Frist entschieden haben, so entscheidet der GU nach schriftlicher Vorankündigung (irgendwie so).

D.h. der Einzugstermin kann sich nicht nach hinter schieben nur weil Optionen/Auswahlen nicht unterschrieben sind. Schon gar nicht, weil das Dokument vom GU nicht unterschriftsbereit vorliegt.

Hier würde ich folgendes machen:

- Email/Brief/Telefon an GU und anmelden, dass einen Einzug nach dem 30. Juni nicht tragbar ist und dass jeglicher entstandener Schaden dem Kaufpreis in Abzug getragen wird. Schaden würde ich kurz hochrechnen (Mehrfaches Umziehen z.b. 6000CHF, Wohnen in Hotel 280CHF/Nacht, Arbeitsausfall 4 Tage da Mehrfacher Umzug: 4200CHF, etc.).

Ggf lenkt der GU dann ein.

Falls nicht, gleiches mit einem eingeschriebenen Brief senden.

Mischer im Bad:

Baubeschrieb (sofern Bestandteil des Kaufvertrages) ist verbindlich.

Dies würde ich nochmals dem GU so mitteilen.

Falls er das nicht akzeptiert, eingeschriebener Brief mit der Erwähnung, dass der zweite Mischer im BB ist und auszuführen sei.

miso
Wegen Einzugstermin:

Da die Wohnung noch nicht gekündet ist, geht es ja "nur" um die Miete für ein paar Monate welche zuviel bezahlt wird.

Du hast, so vermute ich, eine Schadenminderungspflicht. Also einfach mal Wohnung künden und dem GU die Rechnung fürs Dolder präsentieren wird nicht gehen. Zumal du ja eben schon vermutest, dass es nicht reichen wird.

Weiss der GU, dass du Probleme wegen der Wohnungskündigung hast und diese eigentlich in ein paar Tagen machen solltest?

Kannst du mit deinem Vermieter einen Ausserordentlichen Kündigunstermin ausmachen?

Wegen Wasserhahn:

Hast du dem GU schonmal gesagt, dass der zweite Hahn im Baubeschrieb ist? 

Sofern du diese Punkte nicht schon rauf und runter diskutiert hast, würde ich das nochmals klipp und klar mündlich kommunizieren und schauen, was der GU sagt. Wenn ihr euch einig werdet, schriftlich bestätigen lassen.

Ansonsten kannst du immer noch mit dem Eingeschriebenen Brief kommen.

 
Aeh 4 Monate im Voraus den Einzugstermin bekanntgeben? Das bedeutet 30.Juni 2014 minus 4 Monate ergibt den 28. Februar. Also musst du eigentlich den Temin schon haben.

Es stellt sich die Frage wieso nicht und was wer warum darum hindert? Gibt es zusätzliche Bedingungen, dass die 4 Monatige Vorausbekanntgabe nicht gemacht werden kann?

Ich hatte den gleichen Fall, einen verprochenen Einzugstermin (Fiel auf einen Kündigungstermin der Mietwohnung) der nicht gehalten werden konnte. Problem war, dass ich nun ausserordentlich kündigen musste.

Ich stellte den GU vor die Wahl:

1) Ich kündige termingerecht, so wie vertraglich ausgemahch, stelle Möbel die ein und ziehe ins Hotel mit Rechnungsempfänger GU

2) Ich komme entgegen und kündige aussterminlich. Im Gegenzug übernimmt der GU alle Kosten die mir entstehen für die ausserordentliche Suche nach einem Mieter. Also Inserate, Aufwendungen für Suche. Die zusätzlichen Mietkosten wurden hälftig übernommen.

Ihr könnt raten, was umgesetzt worden ist....

 
Eben... ich denke eine ausserordentliche Kündigung ist nicht sooo teuer. Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Einzugstermin nicht gehalten werden kann... aber da geht es max. um ein paar Monatsmieten und nicht um zügeln und einstellen usw. 

Ist ja auch für den Mieter einfacher wenn er nicht zweimal zügeln muss, den ärger bekommst du ja nicht ersetzt.

 
Ich würde den GU schriftlich anfragen und eine schriftliche Antwort verlangen mit dem Hinweis auf den Vertrag, wo der spätestes Bezugszeitpunkt der 30.6. ist:

Er sollt dir

A: den von ihm zugesichterten Bezugstermin mitteilen und

B:  angeben, wohin du die Rechnung für die zusätzliche Mietkosten ab 1.7. senden kannst.

Der Vertrag ist verbindlich. Klar hast du eine Schadensminderungspflicht - nur: In jedem Falle fallen Mehrkosten für dich an! Ergo hat die der GU zu übernehmen. Und zwar ohne Wenn und Aber!

Martin

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich nicht ganz verstehe ist wieso ein 2. Mischer Fr. 2500  kosten soll?

Es braucht hierfür doch keine 2. Leitung, sondern nur einen 2. Mischer und ein grösseres Lavabo.

 

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