Dringend: Anzahlung ohne Unterschift des Vertrages

limey

Mitglied
08. März 2010
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Hallo,

Wir möchten ein Haus bauen lassen. Es wurde alles berechnet und wir haben eine Rechnung mit 700000 Franken erhalten. Die Anzahlung haben wir leider bezahlt ohne dass wir den Vertrag unterschrieben haben. Kann der Auftrag überarbeitet werden sodass wir ein paar tausender mehr bezahlen müssen?

Gruss limey

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ihr habt einfach eine anzahlung ins blaue hinaus geleistet ohne irgend ein vertragsdokument in händen zu haben?

um auf deine frage zu antworten: es gibt keinen vertrag, der überarbeitet werden kann. es kann eher lediglich ein vertrag vorgeschlagen werden, der die abgemachten kosten über-, unterschreitet oder einhält.

wofür hast du denn jetzt rechnungen erhalten?

 
zuerst möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.

Es ist so. Wir haben die Rechnung "Baukosten" erhalten, indem alle Kosten wie Türen, Bad, Garage Bauland usw aufgelistet ist. Den Vorvertrag haben wir auch erhalten.

Da sie zuerst die Anzahlung verlangt haben, haben wir das Geld auch überwiessen, in der Hoffnung, dass wir den Vertrag auch endlich unterschreiben können. Nun warten wir schon über einem Monat. Heute habe ich ein Mail erhalten, indem steht, dass es eine Überarbeitung im Auftrag gegeben hat.

Da wir den Vertrag nicht unterschrieben haben, aber alle Unterlagen wie die Rechnung für Baukosten, Vorvertrag usw erhalten haben, die Erhöhung des Preises erlaubt?

Wenn sie das trotzdem machen, dürfen wir dann die Anzahlung auch zurückverlangen?

 
Hallo limey

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber was du da machst scheint mir grobfarlässig. Du hast irgendeiner Firma ohne unterschriebenen Vertrag mit Liestungsbeschreib einfach so Geld überwiesen? Haben die wenigstens den Erhalt quittiert?

Ich habe noch nie gehört dass eine Firma eine Anzahlung verlangt ohne dass ein Vertrag (oder zumindest ein Vorvertrag) besteht.

Adi 68 hat recht. Es gibt keinen Vertrag der abgeändert werden könnte und Du bist denen so ziemlich ausgeliefert... Vielleicht kann ein Jurist weiterhelfen??

Gruss

Dreale

 
Oh...

Also bei uns wars so.

Vorgespräche.

Landkauf, dh Notar bezahlt.

Dann vom Kaufpreis:

Nach Vertragsunterzeichnung 5%

Schnurrgerüstabnahme 10%

Erstellen Kellerdecke 20%

Erstellen Erdgeschoss 20%

Auufrichte 20%

Bodenbeläge 20%

Dann noch Schlusszahlung bei Fertigstellen.

Da sieht man erst Mehr und Minderkosten.

Ich finde das ein bisschen Heiss, Anzuzahlen wenn nicht mal ein Vertrag Unterzeichnet ist.

Was ist wenn derjenige sich aus dem Staube macht??

 
Hallo

ich bin kein Jurist - könnte mir aber vorstellen, dass Deine Zahlung a priori als durchaus übliche Reservationszahlung angeschaut werden kann.

Reservationsverträge haben zwingend notariell beglaubigt zu erfolgen damit diese vor Gericht gültig sind, ansonsten kann der Vertrag jederzeit beidseits aufgelöst werden und der Betrag vom Auftraggeber zurückgefordert werden.

In welcher Höhe war denn die Vorauszahlung ?

Falls also das Projekt nun aus dem Ruder gerät oder Euch einfach nicht mehr entspricht würde ich umgehend die Anzahlung zurückfordern. Und zwar per Einschreiben innert 7 Tagen mit den Hinweis dass Ihr mit Eurer Anzahlung lediglich Euer Interesse bekundet habt.

Eventuell bedarf es dann halt doch noch eines Anwaltes da nichts Schriftliches vorliegt.

Gruss

booker

 
Danke allen für die informativen Posts.

Unterschrieben haben wir ein Reservationsvertrag in Höhe von 20.000 CHF. Der Architekt hat eigentlich auch eine Kostenaufstellung für die Bank erstellt. Eine GUVertragsvorlage wurde mir auch zugesendet. Eigentlich war alles geregelt... Es fehlten nur die Zahlen im GU Vertrag und die Unterschriften darauf. Wir haben dann beide den Reservationsvertrag unterschrieben..und ich habe die 20.000 CHF überwiesen, mit der Hoffnung das alles dann ein wenig schneller läuft. Der Reservationsvertrag ist nicht noteriell beglaubigt!

Nun erhalte ich heute eine E-Mail, "das aufgrund einer Nachrechnung der Auftrag angepasst wurde...". Nun vermuten wir natürlich das schlimmste, und würden eigentlich auch austreten wollen, wenn auf einmal der Preis sich erhöht hat..oder Leistungen fehlen..

Auf dem Reservationsvertrag steht eigentlich nur kurzgefasst.. wenn wir austreten sind die 20.000 Weg...wenn Sie austreten bekommen wir das Geld zürück.

Laut diesem Bericht: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2009/wowi_2009_12/wowi_12_2009_recht_praxis_anzahlung_grundstueckkauf.pdf

Könnten wir das Geld eigentlich zürückverlangen, wenn ich das richtig verstanden habe? Weil ja der Reservationsvertrag nicht noteriell bestätigt wurde?

 
Eigentlich war alles geregelt... Es fehlten nur die Zahlen im GU Vertrag und die Unterschriften darauf.
Hallo limey,

da war dann leider nichts geregelt.. denn das wichtigste hatte ja noch gefehlt!

Nun ja, ist jetzt eh passiert.. aber zudem wäre nun überhaupt zu prüfen, was sie Dir überhaupt zusenden? Was steht darin, was passt mit dem Baubeschrieb überein... was nicht... was wurde geändert.. war dies überhaupt möglich, notwendig.. stand dies so im Vertragsentwurf drin? Wie passen die zugrundeliegenden Pläne zu Baubeschrieb und Vertrag.. zur Offerte????

Das solltest Du vorrangig überprüfen.. oder überprüfen lassen.. damit Du überhaupt eine Basis dafür hast, evtl. gegen die Vereinbarung anzugehen! Noch kennst Du keine Fakten und weisst nicht, ob nicht noch mehr "solcher Stolperfallen" bei der GU-Leistung enthalten wären...

Grundlegend hättest Du so was natürlich niemals unterschreiben oder gar anzahlen sollen!

 
Hallo limey,

da war dann leider nichts geregelt.. denn das wichtigste hatte ja noch gefehlt!

Nun ja, ist jetzt eh passiert.. aber zudem wäre nun überhaupt zu prüfen, was sie Dir überhaupt zusenden? Was steht darin, was passt mit dem Baubeschrieb überein... was nicht... was wurde geändert.. war dies überhaupt möglich, notwendig.. stand dies so im Vertragsentwurf drin? Wie passen die zugrundeliegenden Pläne zu Baubeschrieb und Vertrag.. zur Offerte????

Das solltest Du vorrangig überprüfen.. oder überprüfen lassen.. damit Du überhaupt eine Basis dafür hast, evtl. gegen die Vereinbarung anzugehen! Noch kennst Du keine Fakten und weisst nicht, ob nicht noch mehr "solcher Stolperfallen" bei der GU-Leistung enthalten wären...

Grundlegend hättest Du so was natürlich niemals unterschreiben oder gar anzahlen sollen!
Danke Pfälzer, und du hast Recht, ich würde mir auch dieselbe Antwort geben. Aber...naja wenns einem selber passiert, denkt man auch "wieso??". Ich habe irgendwie 10 oder 15 Grundrissgespräche mit dem Architekten und dem GU Vertreter gehabt.

Der Architekt hat sogar die Unterlagen (bis hin zur Fassadenfarbe) vorbereitet für die Baueingabe. Naja, noch warte ich auf die "Auftragsänderung" wie er das genannt hat... was genau jetzt anders sein wird...weiss ich ehrlich gesagt noch nicht... /emoticons/default_confused.png. Ich habe mal Panikhalber bisschen gegooglet... und nach infos gesucht...was wäre wenn... und daher meine Anfrage hier.

Weil ja im schlimmsten Fall der Preis nach oben hin angepasst wird oder diverse Leistungen (Kuchenbudget, Bodenbudget...) angepasst werden. Also wie gesagt, ist nur die schlimmste vermutung...villeicht hat er ja ganz was anderes gemeint.

 
Hallo limey,

eine Auftragsänderung... oder Vertragsanlage... sind jeweils ergänzenden Dinge, die zum eigentlichen Vertrag hinzu kommen.. damit dies so kommt, bedarf es ebenfalls der Unterschrift beider Parteien.... also auch Deiner!

Immer vorausgesetzt, es handelt sich auch um eine solche.. und es wurde hier nicht nur der Begriff, weil schöner klingend.., gewählt.

Also lass es kommen... und prüfe!

 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde ja bisher "nur" der reservationsbetrag gezahlt. also 20.000 CHF. und der reservationsvertrag ist nicht notariell beglaubig.

auch wenn im reservationsertrag steht, dass ihr bei rückzug aus dem projekt kein geld zurück bekommt, dann ist das nicht gültig. sie dürfen dir nur alle bisherigen kosten verrechnen (für die ca 15 sitzungen und die baueingabe vorbereiten, etc.) den rest müssen sie dir zurück bezahlen. im schlimmsten fall müsstest du halt vor gericht daum kämpfen, aber da gibt es ja schon etliche musterfälle dazu.

im weiteren verlauf des baus wirst du noch mitbekommen, dass nichts schneller von statten geht, wenn du zahlst. eher im gegenteil. wenn du ihrendwas beanstandest, wird das normalerweise viel rascher behoben, wenn du die zahlung zurück hälst.

 
vorab: damit ein vertrag zu stande kommt, braucht es eine übereinstimmende willensäusserung. diese übereinstimmende willensäusserung würde für das damals besprochene projekt mit den besprochenen kosten allenfalls konstruiert werden können - auch wenn dies nur mündlich erfolgt wäre (ich gehe davon aus, dass du bezüglich kosten etwas dokumentiert bist, damit du in bezug auf diese deinen willen nachweisen könntest).

käme nun eine neue kostenschätzung des architekten, die wesentlich höher als die bisherige ist, käme das m.e. einer vertragsänderung gleich, die von dir erst mal akzeptiert werden müsst. ansonsten müsstest nicht du, sondern der gu vom vertrag zurück treten, was für dich sicherlich keine kosten verursachen dürfte.

spinnen wir die geschichte mal weiter: du könntest ja mal grundsätzlich auf ausführung gemäss derjenigen kostenmitteilung des gu's bestehen, die grundlage für deine anzahlung war. der gu müsste ja dann fast behaupten, dass ihr gar keinen vertrag hattet. dies würde wiederum bedeuten, dass die reservationszahlung grundlos erfolgt ist. somit wäre deine zahlung irrtümlich erfolgt und du kannst sie umgehend zurückfordern /emoticons/default_cool.png

 
spinnen wir die geschichte mal weiter: du könntest ja mal grundsätzlich auf ausführung gemäss derjenigen kostenmitteilung des gu's bestehen, die grundlage für deine anzahlung war. der gu müsste ja dann fast behaupten, dass ihr gar keinen vertrag hattet. dies würde wiederum bedeuten, dass die reservationszahlung grundlos erfolgt ist. somit wäre deine zahlung irrtümlich erfolgt und du kannst sie umgehend zurückfordern /emoticons/default_cool.png
Gutes Votum. Ich würde es auch so versuchen.

Falls Du wie weiter oben beschrieben die 20'000 zurückverlangst und mit nicht notariell argumentierst, dann werden sie Dir eine Rechnung über 20'000 präsentieren für ihre Aufwände. Oder noch mehr und dann den Kulanten raushängen wollen. Dann wird es kompliziert.

 
Danke für die hilfreichen Informationen:)

Die Antworten klingen natürlich sehr beruhigend.

Ich hoffe nun, dass alles noch gut geht.

 
Da schrillen bei mir gleich alle Alarmglocken... Zuerst abklären wie seriös der Vertragspartner ist, eventuell bei den Banken, Kontrolle Betreibungen etc., dann bei Unsicherheit den Vertrag mit einer Fachperson oder Anwalt prüfen lassen usw.

Ueberhaupt: Vorsicht bei Reservationsverträgen und Anzahlungen... es gibt immer mehr sog. Baubetrüger...!

Nehme gerne als private Nachricht entgegen, welcher GU so arbeitet...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Leute,

nochmals danke für die Infos. Ich hatte heute dann doch ein Gespräch mit dem GU Chef. Die genauen Änderungen hat er nicht genannt, er meinte nur das er ein wenig Zoff mit dem Architekten hatte. Es ging da mehr um den Vertrag zwischen denen.. Naja noch habe ich ja nicht den GU Vertrag...da warte ich ja noch.

Aber wie Ihr schon sagt, würde ich auch die Argumente

- Mündliche Vereinbarung

- Mailverkehr mit Zahlen

- Bankberater Finanzierung mit Kostenaufstellung für Schlüsselfertiges Haus

- Und natürlich, das der Reservationsvertrag keine noterielle Beglaubing hat.

Das mit der noteriellen Beglaubing ist eigentlich im Nachhinein einleuchtend und logisch, weil der Notar würde mit seiner Erfahrung und den Vorgaben sagen...hey stopp..in dem Vertrag steht ja garnicht um welchen Gesamtvertrag es sich handelt.

 
Ich würde in jedem Fall die Verträge durch eine Fachperson prüfen lassen. Selber erlebte ich schon, dass Notar und Landverkäufer sehr gute Freunde waren und ein Vertrag zum Nachteil der kaufenden Partei ausgefertigt wurde, sei es nur "im Kleinen" mit Dienstbarkeiten oder Näherbaurechten. Kürzlich erlebte ich, dass eine wichtige Dienstbarkeit dem Käufer überhaupt nicht dargelegt wurde, er wusste überhaupt nicht was damit gemeint ist und hatte doch den Vertrag unterzeichnet.

Also immer vorsichtig sein!!!!

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Leute, die aktuelle Situation ist nun leider so, dass der Architekt nicht mehr für die GU den Auftrag übernimmt. Mir reicht es nun und ich will vorerst meine Anzahlung zürück.

Kann mir evtl. jemand ein Tipp geben wie ich da am besten vorgehe wenn die GU sagt "nein ihr kriegt nichts zürück..sonder müsst warten bis wir einen neuen Architekten finden..usw..usw"?

Giebt es so ne art Beratungstelle (Konsumentenschutz, etc.) für solche Fälle? Oder soll ich direkt einen Anwalt aus dem Telefonbuch kontaktieren?

Danke für die Infos, im voraus.

 
Hallo

Du kannst gemäss Art. 404 OR das Vertragsverhältnis kündigen. Wurde noch keine Leistung erbracht so verlangst Du das Geld zurück. Du kannst dann sofort beim Friedensrichter Klage einreichen (Formulare gibt es in der Regel auf der Internetseite der Friedensrichter). Nicht zu lange warten, sondern jetzt mit einem eingeschriebenen Brief s o f o r t Druck machen. Du hattest einen Vertrag und Dir ist eine Leistung geschuldet. Wir die geschuldete Leistung nicht erbracht so kannst Du vom Vertrag zurücktreten und eine Anzahlung od. Reservationszahlung, muss umgehend zurück erstattet werden. Hast Du zB. für Bauland eine Anzahlung geleistet, so gilt so oder so nur der notariell beglaubigte Vertrag.

Also mach vorwärts...

Gruss

Bauexperte

 
Schwiegereltern wollten eine Eigentumswohnung kaufen.

Baueingabe war schon erfolgt.

Also Vorvertrag war Unterschrieben und Anzahlung auch geleistet.

Es gab dann Verzögerungen vom Baubeginn.

Schwiegereltern konnten aber nicht mit längeren Verzögerungen warten, da sie aus der alten Wohnung mussten.

Vertrag wurde gekündigt und voller Anzahlungsbetrag zurückerstattet.

Das gab es keine Probleme.

 

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