DRINGEND! Fragen zum Schuldbrief

Isabelle

Mitglied
26. März 2007
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Wir sitzen über dem Finanzierungsvertrag und haben Schwierigkeiten mit dem Verständnis bzgl. der Schuldbriefe hier in der Schweiz.

Folgende Situation:

Wir haben mit der Bank eine Gesamthypothekensumme ausgehandelt, davon ist ein Teil für den Kauf des Hauses, ein Teil für die Umbauarbeiten im Anschluß (ggf. etwas später).

Uns war wichtig, dass wir heute nicht nur die Kaufsumme, sondern auch die Umbaukosten sicher haben.

Nun will die Bank bei der Eigentumsübertragung Schuldbriefe in der Höhe der gesamten Hypothekensumme erstellen lassen und "an sich nehmen", obwohl beim Kauf ja noch nicht die gesamte Hypothek ausgezahlt wird. /emoticons/default_confused.png

Hat die Bank damit nicht einen "Titel"/ Foderung gegen mich in der Hand, für die ich ja (noch) gar kein Geld erhalten habe?

Nach meinem (deutschen) Verständnis müsste ich doch die Schuldbriefe über den "Differenzbetrag" halten und der Bank erst aushändigen, wenn Sie auch die Resthypothek zahlt, oder?

Die Zeit läuft .... Kann uns jemand kurzfristig aufklären? /emoticons/default_rolleyes.gif

MERCI!

 
Je nach Kanton bist du froh wenn du nur einen Schuldbrief hast, denn die Erstellung kostet Geld und je nach Kanton auch noch Notar-Gebühren.

Dass ihr momentan nur einen Teil der geplanten Gesamtschuld für den Kauf benötigt spielt ja keine Rolle, die Bank kann immer nur den Ausstand fordern.

Dadurch dass der Schuldbrief einmalig erstellt wird werden aber Zusatzkosten vermieden die ihr sonst "berappen" (zahlen) müsstet.

 
.......... die Bank kann immer nur den Ausstand fordern.
Das ist der entscheidende Satz.

Wenn ihr einen Schuldbrief von 1000 habt und diesen der Bank übergebt, könnt ihr einen Kredit in maximal dieser Höhe erhalten. Es macht also Sinn, den Schuldbrief in der Höhe zu machen, wie die Gesamtsumme dann einmal sein soll. Die Bank kann maximal Forderungen in der Höhe der gewährten Kredite (+Zins natürlich) stellen.

Ist also kein Problem mit eurem Schuldbrief, sondern genau richtig.

Martin

 
Kann mich obigen Kommentaren nur anschliessen. Die Bank hat keine Möglichkeit, nur mit dem Schuldbrief die Gesamtsumme einzufordern, sondern wirklich nur diesen Teil, den sie auch wirklich bezahlt hat.

Bei uns ist die Situation genau gleich, meine Bank hat bereits einen Schuldbrief von 500'000 aber davon wurde noch kein Franken gebraucht. Wär ja eine Schande wenn unser Rechtssystem erlauben würde, dass die Bank nun diesen Betrag einfordern könnte. Also keine Angst, Eurer Vorgehen (bzw. dasjenige Eurer Bank) ist absolut korrekt.

 
Wichtig dabei noch, der Schuldbrief muss mind. so hoch sein wie die Schuld, über die Höhe des Schuldbriefs hinaus wird keine Bank finanzieren da sie sonst den Grundpfand nicht verwerten könnte.

Aus Sicherheitsgründen macht man den Schuldbrief etwas höher (ca. 5% beim Neubau) um etwaige Kostenüberschreitungen ohne Anpassung des Schuldbriefs abfangen zu können.

 
Wichtig dabei noch, der Schuldbrief muss mind. so hoch sein wie die Schuld, über die Höhe des Schuldbriefs hinaus wird keine Bank finanzieren da sie sonst den Grundpfand nicht verwerten könnte.

Aus Sicherheitsgründen macht man den Schuldbrief etwas höher (ca. 5% beim Neubau) um etwaige Kostenüberschreitungen ohne Anpassung des Schuldbriefs abfangen zu können.
Die Höhe des Schuldbriefes einfach so wählen, was ihr max. verbrauchen wollt. Bei uns haben wir die max. Höhe festgelegt, da wir keine höheren Kredit haben wollen..... die Sonderwünsche während des Baus haben wir demnach mit Eigenkapital zu finanzieren. Mit dem GU ist ja ein Fixpreis kalkuliert.

Ihr plant ja den Kauf und den Umbau eines Objektes: Da sollte sicher etwas Luft "nach oben" eingebaut werden, da Umbauten erfahrungsgemäss immer auch die Tendenz haben, teuerer als geplant zu sein. Gerade bei einem neuen Schuldbrief vergebt ihr euch nichts, wenn ihr den Betrag ein klein wenig höher wählt.

Martin

 
Ja, wir haben 3 Schuldbriefe.

1x CHF 300000.00 Rang 1

1x CHF 100000.00 Rang 2

1x CHF 50000.00 Rang 3

Haben aber Hyposchulden, von CHF 400000.00, dh so haben wir auch noch ne Spatzig einberrechnet. Man weis ja nie!

 
MERCI und DANKE für die vielen Antworten.

Wir hatten immer das Bild, dass die Schuldbriefe ein direkter, ausführbarer Titel wäre. /emoticons/default_rolleyes.gif

Wir lernen viel über und im Schweizer System /emoticons/default_smile.png - die Dienstleistungsmentalität und Unkompliziertheit, die wir von Banken, Behörden etc. erfahren, sind überwältigend. Da sind wir gaaaaaanz anderes aus D'land und Italien gewöhnt (und das ist jetzt keine rosarote Brille - unsere Erfahrungen mit dem Notariat schildere ich Euch am Wochenende) *klopfaufHolzfürFreitag*

Noch mal DANKE für Eure Unterstützung!

 
Hallo

Noch was - es gibt zwei Arten von Schuldbriefen. Den Inhaber- und den Namensschuldbrief. Beide bezwecken dasselbe, aber einer lässt sich leichter übertragen. Bei einem Bankwechsel fallen also nicht zwingend die ganzen Notariatskosten erneut an.

Frag mich jetzt aber bitte nicht mehr welcher, mein Onkel (ex-Grundbuch und Betreibungsbeamter) hat mich da mal aufgeklärt.

 
Da kann ich mit "aufklären" helfen. Zum Übertragen problemloser ist der Inhaberschuldbrief. Der jeweilige Inhaber ist der Berechtigte. Soweit so gut. Man muss sich einfach auch der Gefahren bewusst sein, wenn ein solcher mal in falschen Händen landet. Deshalb immer gut aufbewahren wenn er nicht bei der Bank hinterlegt ist.

Beim Namenschuldbrief handelt es sich um ein gesetzliches Orderpapier, welches mittels Indossament übertragen werden kann.

 
Hallo Mike

genau das wars - der eine kommt in den Banksafe, den andern kann die Bank ruhig haben.

Aber eben wenn man je nach Kanton die Notariatskosten anschaut, das kann bei einem Wechseln ganz schön ins Geld gehen. Viel Geld für eine Unterschrift !

 
hallo zusammen,

ich habe folgende frage:

ich möchte eine Liegenschaft von der Erbengemeinschaft meines Grossvater abkaufen. Diese finden jedoch 2 der 3 eingetragenen schuldbriefe nicht mehr. aufder liegenschaft wurde aber seit ca.15 Jahren aber auch keine zinsen mehr bezahlt, das heisst dass sie nach unseren Kentnissen schuldfrei ist.

die Liegenschaft befindet sich im kanton tessin.

weissjemand wie wir da vorgehen sollten und wielange das Verfahren dauern kann?

vielen dank für jeden Tip!!

 

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