Dringende Hilfe / Vorgehen bei schlechter Ausführung

jfk

Mitglied
12. Sep. 2007
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Hallo Zusammen

Wollte mich mal erkundigen, wie Ihr hier vorgehen würdet.

Bei uns wurde bei Ausführung der Terrasse scheinbar ehrebliche Fehler gemacht.

Ausführungspläne waren klar, es mussten mind. 6 cm berücksichtigt werden um einen Holzrost ( 3 cm Holz + 2-3 cm Unterkonstruktion) darauf legen zu können.

Nun die Ausführung ist, dass 1. die Terrasse nach der Dammung (Teil der Terrasse Geschossdecke) nicht eben ist und das es Stellen gibt vo wir mal 2 cm einmal 4 cm zur Verfügung haben.

Nach der Absprache mit dem Bauleiter, meint er dass wir halt etwas basteln müssen. Basteln? Ich habe ein neues Haus gebaut und nicht ein altes erworben. Weiter meint er, dass es trotz Ausführungspläne immer schwierig ist es so auszuführen wie auf den Plänen.....ein Joke meines Erachtens.

In der Zwischenzeit habe ich mich mit dem Flachdachbauer in Kontakt gesetzt, weil er für die Dämmung zuständig war. Er hat damals den Bauleiter darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der Dämmung keinen Lattenrost auf die Terrasse gesetzt werden kann. Um zumindest etwas zu helfen hat der Flachdachbauer eine hochwertigere aber dünnere Dämmung genommen (60 mm). Tortzdem war Ihm bewusst, dass wir erhebliche Probleme haben werden.

Trotz mehrmaligem Hinweisen (den Flachdachbauer dem Bauleiter) hat der Bauleiter entschieden er soll diese einfach dicht machen /emoticons/default_eek.png/emoticons/default_additional/54.gif.

Der Flachdachbauer hat mir gesagt, dass der Beton vorher hätte abeschliffen werden müssen, weil dieser nicht eben war.

Wie würdet Ihr am besten vorgehen. Ich möchte mich nicht einfach so abspeisen lassen. ICh will, dass diese Terrasse nochmals geöffnet wird, abgeschliffen und wieder gedämmt wird. Ich will für diesen Fehler a.) kein Geld in die Finger nehmen und b.) nicht für diesen Fehler gerade stehen.

Weitere Probleme werden sich ergeben wenn ich mal nicht mehr einen Latten rost will sondern eine Bodenplatte. Dies ist nämlich nicht möglich wenn man bedenkt dass noch Kies als Boden gelegt werden muss.

Hoffe Ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit helfen.

Grüsse JFK

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo JFK,

wenn im Baubeschrieb steht, dass Ihr eine Holzbeplankung für die Terasse wünscht und dies so festgehalten wurde und jetzt nicht so ausgeführt werden kann, dann ist dies natürlich ein massiver Mangel und der Vertrag kann so nicht erfüllt werden. In diesem Falle würde ich den Bauleiter/Vertragspartner per Einschreiben abmahnen, dass dies in Ordnung gebracht werden muss und Du auf diese Art Ausführung bestehen würdest.

Der Bauleiter wird versuchen die Sache rauszuzögern, denn nach Übergabe will kein Bauherr noch gerne Dreck und Umtriebe... also eine Frist setzen...

Ist denn dieses "Holz" Vertragsbestandteil...?

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Arcuous

Besten Dank für deinen Beitrag. Es wurde bereinbar, dass der Holzrost bauseitig in eigenleistung erbracht wird. Ich wollte es mit einem Schreinerkollege selbst machen.

Dieser aber wurde durch die starken Unebenheiten überrascht uns somit hat er mir empfohlen nochmals mit dem Bauleiter zu sprechen. Resultat siehe mein erster Beitrag.

....Musst etwas basteln und hobeln am Holz.....

Ich dachte an einen unabhänigen Bauexperten der mich in dieser Angelegenheit vertritt.

Den als Laie kann man mir erzählen was man will, so könnte man mich vertreten.

Was meinst du?

Grüsse JFK

 
Hallo JFK,

wenn im Baubeschrieb genau definiert wurde, wie der Boden beschaffen sein sollte (um dann selbst in Eigenleistung die Beplankung zu machen) und der Bauunternehmer sich nicht daran hält, dann muss er nachbessern.

Es ist oftmals schwierig bei solchen Fällen den Schuldigen zu finden. Daher sind die schriftlich gemachten Vorgaben das einzig "Verbindliche".../emoticons/default_wink.png

Du schreibst aber, dass der Boden "uneben" ist und "Buckel" aufweist. Das brauchst Du nicht zu akzeptieren. Problematisch ist nur, dass der Flachdachbauer trotzdem seine Dämmung darauf gebaut hat. Dieser wird sich (vermutlich) nicht schriftlich auf Deine Seite schlagen, da er dann in der Verantwortung ist, wenn er auf einen schlechten Untergrund aufbaut, obschon er dies festgestellt hat...

Wurde denn genau definiert (im Baubeschrieb ersichtlich) wieviel cm usw. der Unterbau messen muss, damit Du darauf aufbauen kannst?

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Arcuous

Der Flachdachbauer hat dann aufgrund des Entscheides des Bauleiters die

Arbeiten ausgeführt. Er hat mir gestern gesagt, dass er dies auch so weitergeben würde. Also denke er ist auf meiner Seite. Vermutlich will er sich mit dieser Aussage schützen. Er hat mir gesagt, dass er sogar einen Zeugen hat!

In den Ausführungsplänen steht genau das folgende:

Holschälung Lärche 30 mm

Unterkonsturuktion Holzrost 30 mm

Distanzhalter PVC 10 mm

Schutzvlies 2 mm

Abdichtung Polymerbitumenbahnen 2 lagig 5 mm

Thermische Dämmung XPS im Gefälle 80mm **

Dampfsperre 1 mm

Decke Stahlbeton 210mm

** Hier ist zu erwähnen, dass der Flachdachbauer absichtlich selber dann eine 60mm Dämmung genommen hat weil sonst die Niveauunterschiede noch drammatischer ausgefallen wären.

Die Ausführungspläne sprechen doch für sich? Der Bauleiter hat mir gesagt, dass es Abweichungen geben kann zu dem Ausführungsplan.

Ist doch alle ein JOke

 

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