Dübellöcher in Weissputzdecke reparieren? Abgegilbte Wände streichen?

wermiselli

Mitglied
16. Apr. 2008
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Salü zusammen,

morgen steht die Uebernahme unseres neuen Zuhause auf dem Programm:p - in unserer Mitwohnung herrscht das blanke Chaos:eek:

Eben gerade haben wir in der alten Wohnung die Deckenlampen entfernt und sind jetzt am werweisen, wie wir die Dübellöcher der Esszimmerlampe an einer Weissputzdeckee beheben/reparieren sollen? An diesen zwar schönen Decken sieht man ja schon Spuren, wenn man mit dem Finger ganz sachte etwas werkelt ... wie sollen wir nun diese Dübellocker schön hinbekommen? Ist es da zwingend einen Fachmann kommen zu lassen oder ist es sogar nötig, dann die ganze Decke streichen zu lassen? Wir haben das Gefühl, wenn wir selber das Dübellock stopfen, dass man dann 100% die Weissputzdecke nicht selber so schön hinbekommt wies sein sollte?

Auch sieht man abgegilbte Stellen eines Bildes an einer Holzwand (Schiebetüre) - muss man diese nun selber streichen oder geht dies unter normaler Abnutzung durch? Eigendlich darf man ja Bilder aufhängen - ist ja nicht verboten:p

Ihr seht Fragen über Fragen und die ??? /emoticons/default_confused.png sind gross. Sind froh über jeden Tipp ganz besonders in Sachen Weissputzdecke.

Mit putzfimmeligen Grüssen aus dem Chaos,

Wermiselli

 
Ob Ihr streichen müsst oder nicht kommt nicht zuletzt darauf an, wie lange Ihr in der Wohnung gewohnt habt. Wenn ich mich richtig erinnere, geht das Streichen nach einer Mietdauer von 8 Jahren zu Lasten des Vermieters.

Dübellöcher lassen sich übrigens perfekt mit weisser Zahnpasta schliessen /emoticons/default_biggrin.png

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Mietersache: Dübellöcher mit Spachtelmasse füllen. Tube gibts im Baumarkt.

Abdrücke und Ränder von Bilderrahmen, Lampenbaldachin, Schränke usw etc. sind normale Abnützungserscheinungen. Diese müssen im Normalfall durch den Mieter nicht behoben werden.

Anders sieht es aus wenn in den Zimmern übermässig geraucht wurde. Hier kann der Vermieter einen prozentuellen Anteil für eine Neustreichung verlangen.

 
Mietersache: Dübellöcher mit Spachtelmasse füllen. Tube gibts im Baumarkt.
Hallo Lunatics

Wir werden bald das selbe Problem haben bei der Wohnungsabgabe. Bei uns sind sämtliche Wände und Decken aus Weissputz und sehen nach fast 3Jahren und zwei Kindern dementsprechend aus.

Ich habe etwas Bedenken was dein Tip angeht. Kann ich als Laie mit Spachtelmasse überhaupt genug sauber zuspachteln (weissputzfläche ist soooo heikel) so dass der Maler anschliessend nicht noch mehr Arbeit hat als wenn er dies selbst gemacht hätte?

Ich weis jezt schon was unsere Verwaltung sagen wird: "Das ist nicht fachgerecht ausgeführt, müssen wir auf ihre Kosten instand stellen"

Wie sieht das Rechtlich aus? Was kann die Verwaltung wirklich verlangen?

@Wermiselli: Sorry, hoffe das verhindert nicht die Beantwortung deiner Ausgangsfrage... Aber geht ja alles in die selbe Richtung /emoticons/default_rolleyes.gif

grüsse

SaSo

 
Hallo SaSo

Der Mieter kann nur durch eine übermässige Abnutzung haftbar gemacht werden. Für Mängel durch normalen, sorgfältigen Gebrauch, haftet der Mieter nicht.

Gut, ich weiss nicht wie deine Wände im Detail aussehen aber durch ein paar Dübellöcher, Nagellöcher pro Wand ev. Abnutzung durch Möbel wird der Vermieter keinen Schadenersatz fordern.

Für die Behebung der Mängel (das Zuspachteln der Löcher) musst du aber selber sorgen. Der Vermieter kann von dir aber nicht verlangen, dass du wegen des Farbunterschieds auch gleich noch die Wände und Decken selber streichst.

Nochmals: Besorg dir weisse Spachtelmasse aus der Tube und einen Spachtel. Entferne zuerst die Dübel. Geht am besten wenn du eine Schraube mit ein paar Windungen hineindrehst und dann vorsichtig hinausziehst. Dann füllst du das Loch mit der Spachtelmasse aus der Tube und ziehst die Lochfläche mit dem Spachtel bündig Wand ab. Die weisse Spachtelmasse bewährt sich ausserdem auch gut um kleinere Mauerschäden oder Flecken zu übertünchen./emoticons/default_biggrin.png

Wird der Vermieter Schadenersatz verlangen, dann nur aus einem Grund: Nämlich durch übermässige Abnützung. d. h. starkes Rauchen, zerkratzte Türzargen oder Tapeten, starke Flecken im Teppich, Abnützung durch Haustiere etc.

Aber auch hier zahlst du nur einen prozentualen Anteil an die Sanierung.

Noch ein Tipp: Viele Schäden werden durch die Hausratversicherung bezahlt. Bsp.: Neuer Teppich wegen Flecken etc.

Ich wünsche euch viel Glück bei der Abnahme. Das Resultat würde mich dann interessieren.

Hier noch 2 Links zum nachlesen.

ktipp.ch - Beitrag Detail

http://www.immobaden.ch/fileadmin/user_upload/Bewirtschaftung/Schadenersatzpflicht_der_Mieter.pdf

@Mirella

Den Tipp mit der Zahnpasta werd ich mir merken./emoticons/default_smile.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte nein - Zahnpasta ist optimiert für Zähne - zum Zumachen von Löchern gibt es spezielle Spachtelmasse. Hat schon mal jemand eine Wand gesehen die mit Zahnpaste zugemacht und danach drüber gestrichen wurde? Einsparung Fr. 5.- für die Spachtelamsse und Schaden im schlimmsten Fall mehere hundert Fr. wegen noch mal Spachteln und noch mal streichen. Denkt daran ihr seid in Zukunft Hausbesitzer und eventuell vermietet Ihr mal selber und dann wollt ihr auch nicht verarscht werden!

 
@lunatics: unsere abnahme vrlief erfolgreich - der mitarbeiter von wincasa war hellauf begeisert von unserer arbeit. die dübellöcher hat er garnicht bemerkt :) und die vergilbte wand ging anstandslos durch. das sei einfach normal (auch wenns ne neue wohnung war) wenn man vier jahre drin wohnt.

so endlich haben wirs hinter uns und können unseren eigenen vier wände geniessen. ein wirklich unbeschreibliches gefühl. sind einfach nur happy!!!

liebe grüsse,

wermiselli

 

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