Dumont Raxis

anul

Mitglied
19. Apr. 2008
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Hallo zusammen

Wir sind gerade dabei ein Haus 40 jähriges Haus zu kaufen, welches noch in seinem Urzustand ist. Nach einer Besichtigung mit einem Dachdecker kam der Entscheid, dass das Eternitwalldach neu gemacht werden muss, da es an einigen Orten undicht und spröde ist. Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass dank der Dumontpraxis man in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf die Kosten für den Umbau nur zur Hälfte den Steuern abziehen kann, wenn der Umbau als wertvermehrend eingestuft wird. Wer von euch hat da mit dieser Dumontpraxis seine Erfahrungen gemacht und kann mit weiterhelfen?

 
hallo anul

je nach kanton wird dies unterschiedlich gehandhabt: in einigen kantonen ist die regel 5 jahre, in anderen 2, und da gibt es noch ein paar kantone, wo die dumont-praxis nicht mehr praktiziert wird! am besten du fragst also bei deiner zuständigen steuerbehörde nach...

anders eingeschätzt wird es, wenn ihr das dach auch im sinne energievermindernden massnahmen renoviert...irrtum vorbehalten!

und last but not least: wertvermehrende arbeiten kannst du (vorerst) eh nicht von den steuern abziehen, sonder nur die werterhaltenden. die wertvermehrenden arbeiten kannst du später beim einem allfälligen verkauf der gewinnsteuer abziehen. gruss lefthander

 
Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich habe bereits mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen, aber nicht weitergekommen. Der Typ konnte mir im jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen, ob ein neues Dach wertvermehrend oder werterhalten sei. Er wollte sich partout nicht konkret äussern. Es kommt ja sowieso wie es kommen muss. Das Dach muss dicht sein. Dumontpraxis her oder hin. Wir lassen es auf jeden Fall machen.

Häuser, welche unter Denkmalpflege stehen sind von dieser Praxis ausgeschlossen. Ich habe nachgeschaut und herausgefunden, dass unser Haus im Bauinventar der Gemeinde unter erhaltenswert eingestuft wurde. Vielleicht lässt sich ja da was machen ( grins ).

 
Hallo Anul

Ein undichtes Dach Instand zu halten ist Werterhaltend nicht Wertvermehrend. Wenn der Typ auf dem Steueramt keine richtige Antwort geben will verlang die vorgesetzte Stelle. Du hast anrecht auf eine detailierte verbindliche Antwort. Aber pass auf das sie Dich zum wohl ihrer Kasse nicht mit irgendwelchen Geschichten abspeisen.

Gruss Sepp

 
Ich würde es mir schriftlich geben lassen. Minimum ist ein Gesprächsprotokoll.

 
Hier der Text von der Homepage des Kanton Aargaus, findest du sicher auch von deinem Wohnkanton im Netz:

"Wertvermehrungen

Nicht abzugsfähig sind die Aufwendungen für die Anschaffung oder die Wertvermehrung von Vermögensgegenständen. Dies bedeutet insbesondere, dass Auslagen für den Ausbau der Liegenschaft bzw. für den An-/Einbau von bisher nicht vorhanden gewesenen Bauteilen keine abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten darstellen, selbst wenn der Wert der Liegenschaft dadurch nicht direkt erhöht wird.

Ausgenommen davon sind Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.

"Dumont-Praxis"

Nicht abzugsfähig sind Kosten, die innert fünf Jahren seit dem Erwerb für die Instandstellung einer renovationsbedürftigen Liegenschaft anfallen (sog. "Dumont-Praxis"). Bei den Instandstellungskosten handelt es sich vorwiegend um Unterhaltskosten, die nur in grösseren Zeitabständen anfallen. Im Gegensatz dazu können die Instandhaltungskosten, d.h. Unterhaltskosten, die laufend anfallen wie z.B. Malerarbeiten, Ersatz von Bodenbelägen (Spannteppiche, Novilon) oder einzelnen Küchengeräten auch kurz nach dem Kauf einer Liegenschaft abgezogen werden. (Siehe dazu den Entscheid des Bundesgerichts vom 24.4.1997 (BGE 123 II 218) sowie den Entscheid des aargauischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2006 in Sachen G., Art. Nr. 66 [AGVE 2006, S. 113 = StE 2007, B 25.6 Nr. 55])."

Zudem gibt es im Aargau dieses Merkblatt über Lebensdauer etc.: http://www.ag.ch/steueramt/shared/dokumente/pdf/2008_luk_web2.pdf

Gruess Judith

 
Ich habe heute noch einen Bekannten darauf angesprochen, welcher die Ausbildung als Liegenschaftsverwalter gerade abgeschlossen hat. Er hat gesagt, dass die Dumont Praxis nur bei Rediteobjekten angesetzt wird. Als Privatnutzer sei man davon ausgeschlossen.

 

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