Durchfahrtsrecht

Sivle5

Mitglied
02. Sep. 2010
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Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem und bin gespannt auf Eure Meinungen:

Wir haben einen ca 100m entfernten Nachbarn, dessen Grundstück an unserer Zufahrtsstrasse endet.

Es ist nun so, dass er kurz vor Ende seines Grundstückes seinen Briefkasten aufgestellt hat. (Ist schon länger so)

Das heisst, wenn er am Morgen früh seine Zeitung bekommt, wird unser Grundstück und auch das unserer Nachbarn durchfahren,

sowie natürlich auch durch die Post. Sogar der Gärtner mit seinem Lieferwagen und Häcksler kommt durch unser Grundstück.

Interessant ist, er hat von der anderen Seite eine eigene Zufahrt, bei der er am Anfang eine Fahrverbotstafel montiert hat.

Damit er zu seinem Briefkasten kommt, muss er ca 70m laufen.

Meine Frage ist nun, wie sieht das rechtlich aus? Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, da unsere Strasse privat ist und lediglich ein Fusswegrecht besteht.

Und ein Durchfahrtsrecht für den letzten Nachbarn. Wir sind die zweitletzten an dieser Strasse.

Was meint Ihr, bin für Eure Meinungen dankbar und grüsse Euch freundlich,

Sivle5

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frage beim Grundbuchamt nach, verlange einen Auszug...ein Wegerecht ist eingetragen.

Wenn ja,...ja dann ist es dir überlassen, ob du die Baurechtler subventionieren willst....

Viel Spass bei diesem Wetter....

 
Das Fusswegrecht reicht natürlich nicht aus für Fahrzeuge etc. Dein Nachbar hat kein Recht dazu. Mach ihn freundlich darauf aufmerksam. Falls dies nicht fruchtet, sperr den Weg vor der Parzellengrenze zum Nachbar hin bis auf einen Meter ab.

Schliesslich kannst Du ein richterliches Verbot beim zuständigen Gerichtspräsidium beantragen oder weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten. Lass Dich gut beraten und versuche es zuerst bilateral in einem Gespräch. Vielleicht ist sich Dein Nachbar gar nicht bewusst, dass er nicht über ein Fahrwegrecht verfügt.

Liebe Grüsse und viel Erfolg

 
Vielen Dank für Eure Antworten!

Mir ist es grundsätzlich schon bewusst, dass er kein Recht dazu hat, unsere Strasse zu befahren.

Ich möchte natürlich auch nicht zu kleinlich sein. Das Problem ist halt, er nimmt sich dieses Recht ohne ein Gespräch zu suchen.

Spricht man ihn darauf an, reagiert er unfreundlich, dies zwingt mich dazu dementsprechend zu reagieren.

Ich habe nun den Gärtner freundlich dazu aufgefordert, unsere Strasse bei einem weiterem Arbeiten beim Nachbarn nicht mehr zu befahren.

Es kann doch nicht sein, dass gewisse Leute, wie eben unser Nachbar, auf seiner eigenen Zufahrt ein Schild montiert (Aufschrift Privatstrasse) und dafür dann unsere Strasse benutzt.

Auch ist es mir ein Rätsel, wie man einen Briefkasten an einem Ort aufstellen kann, wenn man genau weiss, dass man um ihn zu erreichen, die Strasse anderer Leute benutzen muss.

 
Hallo Sivle5

Ist es wirklich nur ein Fusswegrechte? Oft wurden früher Fuss und Karren Wegrechte erteilt. Dies würde in der heutigen Zeit das Auto schon auch einschliessen (Siehe Bundesgericht Entscheide)

Eine andere Frage, was hast du für ein Recht, deinem anderen, also nicht deinem, in deinen Augen fehlbaren Nachbarn, über sein Land zu fahren?

liebs Grüessli jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo jomazi,

wir sind allesamt 4 Parteien und jeder hat um zu seinem Grundstück zu kommen ein unbeschränktes Fahrwegrecht.

Nicht eingeschlossen eben dieser fehlbare Nachbar, der sich dieses Recht einfach nimmt.

Der wohnt nicht an unserem Strässchen. Sein Grundstück grenzt aber dann am Ende daran.

Es besteht lediglich ein öffentliches Fusswegrecht. Also nicht für andere Fahrzeuge.

Ich werde mich morgen mal beim Grundbuchamt melden, mal sehen was die darüber wissen.

Freundliche Grüsse Sivle5.

 
Ja, Grundbuchamt ist eine gute Idee, wobei welche Rechte und Pflichten (Lasten) siehst du auf dem Kauf-Vertrag selber auch den du zu deiner Zeit bekommen hast, als du dein Haus gekauft hast!

liebs Grüessli, jomazi

 
Ja genau, von da habe ich auch die oben genannten Tatsachen.

Ich erhoffe von einem Anruf beim Grundbuchamt eher, dass die mir dort eine Anlaufstelle nennen können, wohin ich mich wenden kann.

Ich hätte gerne etwas schwarz auf weiss, dass ich ihm unter die Nase halten kann. Einen richterlichen Beschluss z.B.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Sivle

Eigentlich musst Du nur den Grundbuchauszug Deines Grundstücks verlangen. Wenn sich dort keine Dienstbarkeit zugunsten Deines Nachbarn befindet, verfügt er über kein Recht. Den Auszug kannst Du dem Nachbarn unter die Nase halten. Ein zusätzlicher richterlicher Beschluss ist nicht notwendig. Ausser Du möchtest - wie bereits ausgeführt - ein richterliches Verbot aufstellen lassen.

 

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