Durchleitungsvertrag oberirdisch, ohne Grundbucheintrag

repi

Mitglied
27. Okt. 2009
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...so lautet der Titel des Vertragsformulars, welches wir zur Unterschrift erhalten haben.

Guten Abend,

der Vertrag beinhaltet eine Vertragsentschädigungspauschale von Fr.100.-

und einer Mast-Gebühr von Fr. 160.-

welche die Swissvom für die Dauer von 25 Jahren überweisen will.

Ist dies so usus?

Stimmen die Pauschalen (finde dies für 25 Jahre einen lächerlichen Betrag)?

Können bzw. müssen wir dies so akzeptieren?

Ich kenn mich darin gar nicht aus.

danke zum Voraus für eure Antworten.

Gruss Repi

 
Hallo Repi

Bin ich richtig in der Annahme, dass es sich bei dem Grundstück um Landwirtschaftsland handelt?

Sowie, bei den Masten um klassische Telefonmasten?

Ich kenne mich nur mit Funkmasten (Natel) aus und die sind aufgrund der Strahlung vertraglich ganz anderst zu handhaben.

Gruss

 
Hallo Repi, ist dafür nicht das Grundbuchamt da? Die müssten doch in diesen Sachen up-to-date sein. Wir mein Partner und ich haben nur auf den Grundstücksgrenze das Glasfaserkabel durchgehend zu den Liegenschaften hinter uns. Einen Anschluss haben wir nicht erlaubt, solange wie möglich keinen TV im Haus.

Meines Wissens nennt sich das auch ein Servitut, hab aber nie einen Einspruch erhoben wegen dem Kabel, ist ja pingelig genommen auf der Grenze.

 
Hallo cinemax,

nein es ist die Parzelle mit unserem Haus drauf betroffen.

Ja, bei dem betroffenen Masten (nur einer) handelt es sich um einen klassischen Telefonmasten.

Ich weiss nicht, soll ich nun unterschreiben und mich mit den 260.- (für 25 Jahre) zufrieden geben?

Im Prinzip stört mich der Telefonmasten überhaupt nicht, steht ja seit einigen Jahrzehnten da.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht bzw. erfolgreich insistiert?

Gruss repi

 
Hallo

Die Entschädigung wird normalerweise (wie das Wort an sich schon sagt) ausbezahlt, sofern es einen Grund gibt zu entschädigen. Bei elektrischen Freileitungen kommt jeweils dieses Dokument zum Einsatz

http://www.strom.ch/uploads/media/VSE_Entschaedigungsansaetze-Freileitungen__2011-2012.pdf

vielleicht hilft dir dieses als Anhaltspunkt. Dort siehst du auch, dass die Entschädigung sich nach Art der Nutzung unterscheidet. Ich persönlich würde sofern der Mast dir nicht heute und zukünftig hinderlich wird diesen zulassen.

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Hallo cinemax,

nein es ist die Parzelle mit unserem Haus drauf betroffen.

Ja, bei dem betroffenen Masten (nur einer) handelt es sich um einen klassischen Telefonmasten.

Ich weiss nicht, soll ich nun unterschreiben und mich mit den 260.- (für 25 Jahre) zufrieden geben?

Im Prinzip stört mich der Telefonmasten überhaupt nicht, steht ja seit einigen Jahrzehnten da.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht bzw. erfolgreich insistiert?

Gruss repi
Ich würde sofort anrufen und sagen sie sollen den Telefonmasten wieder abholen;-)

Im Ernst: wenn er dich nicht stört, dann lass es zu. Oder verzichte auf Leistungen wie Strom/Telefon/TV/Wasser welche von anderen Leuten ein Durchleitungsrecht benötigen.

 
[SIZE=medium]Hallo Repi[/SIZE]

[SIZE=medium]Ich möchte einmal klarstellen, dass es nicht darum geht ob Du selber den Dienst nutzen willst. Ich sehe es als Geschäft jemand möchte Geld damit verdienen dass er Daten von A nach B bringt, dazu brauch er ein Durchleitungsrecht,  dass er nicht gratis bekommt.[/SIZE]

[SIZE=medium]Ich finde das ganze undurchsichtig  ich versuche auch seit geraumer Zeit Licht ins Dunkle zu bringen was Durchleitungen Masten usw. betrifft.[/SIZE]

[SIZE=medium]Was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte - aber obs stimmt?[/SIZE]

[SIZE=medium]Alle „Verträge“ die in Zusammenhang mit Grundstücken stehen (Durchleitungen….) müssen Notariell beglaubigt sein, sonst sind sie ungültig. Auch alte Abmachungen müssen eingetragen sein, sonst sind Sie ungültig. Es besteht ein Unterschied zwischen Strom und Datenleitungen. (In Bezug auf Enteignung) [/SIZE]

[SIZE=medium]Das was dir die Swisscom da anbietet ist eigentlich eine Anfrage ob Du das duldest. Du könntest jederzeit aus dem“ Vertrag“ aussteigen. Meiner Meinung nach ist das ein, Witz was Sie Dir anbieten.[/SIZE]

[SIZE=medium]Rechne einmal aus wie viel Mehraufwand Du hast?[/SIZE]

[SIZE=medium]Warum machen Swissom, Cabelkom .. solche „Verträge“ weil du Ihnen nie und nimmer ein Eintrag ins Grundbuch erlaubst, oder?[/SIZE]

 
Warum hat man denn da einen Mehraufwand?

Die installieren und unterhalten ja eigentlich alles.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 

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