Duschwand

Quattro

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18. Jan. 2007
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Hallo zusammen!

Wie würdet ihr weiter Vorgehen?

Januar 2008 - Duschwand bei einem renommierten bekannten Hersteller gekauft. Kostenpunkt CHF 4500.--. Garantie 2 Jahre.

Im Verlaufe des Jahres 2007 / 2008 diverse Mängelbehebungsversuche durch den Hersteller. Grund: von Beginn weg einen Flimmer auf Glasscheibe, Griff löste sich, Gummidichtungen wurden spröde bzw. lösten sich teilweise sowie undichte Kittfugen. Im Grossen und ganzen habe ich der Firma über 10 Mal die Chance gegeben, den Mangel zu beheben und die Duschwand in Ordnung zu bringen. Meinerseits mehr als kulant wie ich meine./emoticons/default_ohmy.png Duschwand wurde im Herbst nach weiteren erfolglosen Mängelbehebungsversuchen demontiert und im "Werk" speziell gereinigt, v.a. auch wegen des immer wiederkehrenden Flimmers auf der Scheibe, welcher nicht durch Kalk oder sonstiges enstanden ist, da wir immer die Pflegeprodukte des Herstellers benutzten. Deshalb auch die Demontage. Vor der Demontage habe ich angedroht, dass Sie am besten die Duschwand mitnehmen und mir den Kaufpreis zurückerstatten sollen oder eine komplett neue Duschwand liefern sollen, da ich logischerweise keine Nerven mehr hätte.

Mein Vorschlag wurde nicht akzeptiert, denn es käme nun aber sicher alles in Ordnung da die Duschwand im Werk ja komplett geprüft werde und ich eine Bestätigungsschrieben erhalten würde - welches im Herbst 2009 auch ausgestellt wurde, - dass ich ab Montagedatum wieder eine 2-jährige Garantie hätte.

Nun gut, die Duschwand wurde montiert und war wieder undicht. Sie mussten wieder kommen und wieder neue Silikonfugen machen. Man kann sich vorstellen: Ich war langsam genervt. Des weiteren war eine Halterung zwischen Glas und Wand nicht 100% bündig mit der Wand, sprich leider Abstand, was auch bemängelt wurde. Meine Bedenken welche ich äusserte, dass dies nie und nimmer halten wird, wurden mit der 2-jährigen Garantie welche ich ja wieder hätte "runtergespielt". OK, dachte ich mir, stimmt eigentlich.

So - Frühling 2011. Die Halterung löst sich, Duschwand ist wieder undicht und der Flimmer kommt langsam wieder. Hersteller kontaktiert, Fotos geschickt, ich solle auf Termin warten zur Besichtigung. Vorgängig gebe ich meine Meinung bekannt, dass ich keine Lust mehr hätte auf diese Duschwand, sprich Geld zurück oder neue Duschwand. O.k. - ich würde einen Termin erhalten, ich warte und warte und warte....Es kommt kein Termin sondern ein Brief, dass Sie das möglichste getan hätten. Mein Hinweis auf das Schreiben der 2-jährigen Garantie wurde erst nach mehrmaliger Intervention gefunden. Eingeschriebene Briefe von dieser Firma erhalte ich an meine Geschäftsadresse(weil man Mailkontakt hatte!) sowie an eine falsche Adresse, weiss der Geier woher die diese Adresse haben. Hinweise auf meine korrekte Privatadresse blieben erfolglos, d.h. Post kommt immer noch und immer wieder falsch...

Habe diesen Hersteller nun per Einschreiben gemahnt mit einer Frist von 3 Wochen, man solle den Verpflichtungen welche Sie zugesagt haben nachkommen.

UND WAS PASSIERT?

Es kommt eine Ablehnung, dass ich die Duschwand seit über 12 Monaten hätte benützen können und man korrekte und absolut fachgerechte Arbeit geleistet hätte und man für mein Verständnis dankt. Vom Schreiben, dass ich 2 Jahre Garantie hätte, kein Wort!!!

HALLO? Was meint ihr - muss ich tatsächlich wegen einer Duschwand einen Anwalt einschalten oder nochmals eine Frist setzen? Oh mein Gott, irgendwie fast lächerlich die Geschichte....

Danke für eure Meinungen - Tipps.

Gruss, Quattro

 
Oh mein Gott, irgendwie fast lächerlich die Geschichte....

Gruss, Quattro
...tja, kam mir beim lesen, mit leichtem grinsen im Gesichtsausdruck, auch so vor..

Hallo Quattro

Lange nichts mehr gelesen von Dir, ich hoffe es geht Dir/Euch gut?

Ich würde es mal auf die einfachere Tour versuchen...also wie im Bau üblich... nochmals E/R mit Kopie der neuen Gewährleistung (bzw. der entspr. Verlängerung) mit eindeutigem, neuen Termin, sowie dem netten Hinweis auf Ausführung durch Dritte, auf deren Kosten...falls nicht...

Wenn das nichts brachte, nochmals ein E/R, inkl. Beilage der Unterlagen zuvor, inkl. Kopie der Rüge vom letzten Mal, mit dem neuen, letzten Termin, sowie dem netten Zusatz, dass Du nach fruchtlosem verstreichen der letzten Frist, eine weitere Mangelbehebung ablehnst und damit/direkt einen Dritten beauftragst, zu Lasten des Verursachers.

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deine Antwort. Geht uns bestens, sind allerdings immer noch auf der Suche....habe Dich aber nicht vergessen.../emoticons/default_rolleyes.gif

Da ich momentan viel um die Ohren habe, frage ich erst jetzt wieder nach.

Dein Vorschlag über den Ablauf ist mir grundsätzlich bekannt, nur wird es schwierig werden, dass ein anderer Duschwandhersteller gewillt sein wird diese Sache auszubaden. Lieber verkaufen die doch eine neue Duschwand....

Meinst Du hätte ich nicht das Recht - da die Mängelbehebungsversuche alle zwecklos waren - auf kompletten Umtausch oder sogar Rücktritt vom damaligen Vertrag, d.h. Duschwand abmontieren - Geld zurück?

Gruss, Quattro

 
Hallo Quattro

Schön zu lesen, dass es euch bestens geht.

Ich bin nun keine Schweizer Rechtsexperte..weiss also nicht, ob sich dies "so einfach umsetzen" liesse? Du hast noch immer diese verlängerte Gewährleistungsgarantie..dazu muss das Unternehmen auch grundsätzlich stehen. Diese beinhaltet in Regel auch alle inhaltlich zugesicherten Eigenschaften der Duschanlage...also die Qualität des Glases..und selbstverständlich deren Stabilität sowie die Dichtheit der Anlage. Wobei die Silikonfugen als solche ja meist von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

Auch wenn ein Dritter die Arbeiten ausführen würde, könnte sich daraus ein notwendiger Austausch der Anlage ergeben, da die alte einfach nicht reparabel wäre. Wobei ich diese ja nicht persönlich kenne, gesehen habe. Für den fachgerechten Einbau ist natürlich vorrangig der damalige Handwerker verantwortlich, falls dies nicht auch durch das Unternehmen selbst ausgeführt wurde.

Eine Wandlung des Kaufvertrages wäre, nach Inanspruchnahme der immer noch gültigen Gewährleistungszusage, sicher auch denkbar. Hier würde man dann allerdings, was die ja so ähnlich schon erwähnt hatten, eine Nutzungspauschale sich anrechnen lassen müssen... Du hast sie ja bislang "benutzt".

Wenn sie sich aber weiterhin querstellen, oder die Ausführung nun als ausreichend ansehen (das könnte man ja aus deren letztem Schreiben fast so entnehmen...), also damit auch quasi "zugeben" nicht wirklich zu wissen wie sie den Schaden beheben können, dazu nicht in der Lage, oder überhaupt gewillt wären... dann sollte man hier ggf. einmal ein Schreiben durch einen Anwalt erstellen lassen.

 
Danke Pfälzer, für die interessanten Hinweise! Werde die Sache nach dem Sommerferien mal angehen.../emoticons/default_additional/100.gif

Gruss, Quattro

 
Hallo zusammen. Das Procedere ist schon richtig gewesen mit der Mängelbehandlung. Steht auch so im OR. Auch SIA WerkverträgE MIT Garantiebenennung dürfen icht schlechter sein als das OR, bzw. ZGB.

Offenbar spielt der Lieferant auf Zeit - oder hat keine Lust mehr zur "Kundenbetreuung". = Einschreiben mit allen Vertragsbestandteilen und Absprachen senden und Frist zur letzen Behebung einreichen, z. B bis zum 30.7. 0000 dann aber zum Anwalt, oder wenn Du hast zum Rechtsschutz. Auch schon wegen der Info, wer nun welche Kosten tragen muss. Das kann dann noch knifflig werden. Aber such Dir nen "bissigen" Anwalt sonst dauert die Sache unter umständen Jahre. Auch fragen ob Du die Duschwand - rechtlichgesehen ausbauen darfst, weil dies eine veränderung der garantiesache in einem noch offenen Fall ist.

Zuerst den Brief mit "schmackes" - wennkeine Reaktion, dann Anwalt.

 

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