EFH mit Einliegerwohnung im 2.OG

huberei

New member
11. Feb. 2019
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Hallo zusammen,

wir planen aktuell ein 3 geschossiges Holzbau-EFH bei dem die 3.5ZI-Einliegerwohnung im Dachgeschoss untergebracht werden soll.

Mir bereitet die Integration der Einliegerwohnung etwas Kopfzerbrechen. Namentlich die Schallisolation.

Auf den angehängten Skizzen könnt ihr die Idee für den Eingang der ELW im 1. OG via Carport/Balkon sehen.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man diesen Entree-Bereich brauchbar schallisolieren kann, so dass der Schlafbereich ungestört bleibt. natürlich immer ohne, dass man 50cm Wände bauen muss...  ;)

Hat von euch jemand eine Idee, wie man die Einliegerwohnung kostengünstig erschliesen könnte?

Gruss

Anhang anzeigen Skizze.pdf

 
Hallo huberei

Ich würde den Zugang, in der angedachten Form nicht empfehlen.

Du kannst (solltest) ihn auch ausschliesslich von Aussen einplanen.... oder, je nach Restgrundrisswünschen auch innerhalb des Hauses vorsehen, kpl. abgeschottet von den restlichen Räumen/Geschossen.

Lasse Dich entspr. beraten und Vorschläge erarbeiten.... Du hast ja noch entspr. Zeit im Rahmen der Vorprojekte.

 
Danke für deine Einschätzung.

Die ursprüngliche Idee war, dass man mit der Doppelnutzung des Carports sowie dem Wohnungseingang über selbigen halt am sparsamsten den Eingang in die ELW kriegt ohne gleich ein Treppenhaus oder dergleichen anbauen zu müssen. Zudem sind würde so die ELW nicht noch mehr Fläche verlieren, welche durch den zusätzlichen Eingangsbereich im 2.OG wohl verloren ginge. Habe mal die aller ersten Rohpläne des Vorprojekts hochgeladen.

Freue mich auf jedes Feedback dazu.

Anhang anzeigen 20190211172819.pdf

 
Danke für deine Einschätzung.

Die ursprüngliche Idee war, dass man mit der Doppelnutzung des Carports sowie dem Wohnungseingang über selbigen halt am sparsamsten den Eingang in die ELW kriegt ohne gleich ein Treppenhaus oder dergleichen anbauen zu müssen.
Ja, das war mir schon klar...  aber man kann natürlich auch den 2. Lauf bis ins DG, vom Carport aus starten lassen..  dann entfällt im OG der "verlorene" Treppenraum und Du hast mehr Platz für Dich.  Das würde im OG bedeuten, dass da rund 8-9 m² mehr Platz wäre. Im DG kann man direkt die Wohnung betreten, oder besser mit einem kleinen Windfang....da reichen rund 2m² schon aus..  und alle hätte "mehr" davon.

 
Ja, das war mir schon klar...  aber man kann natürlich auch den 2. Lauf bis ins DG, vom Carport aus starten lassen..  dann entfällt im OG der "verlorene" Treppenraum und Du hast mehr Platz für Dich.  Das würde im OG bedeuten, dass da rund 8-9 m² mehr Platz wäre. Im DG kann man direkt die Wohnung betreten, oder besser mit einem kleinen Windfang....da reichen rund 2m² schon aus..  und alle hätte "mehr" davon.
danke für den hinweis, irgendwie wurde eine aussentreppe nicht wirklihc in betracht gezogen. werde das bei der nächsten besprechung einbringen.

bin jetzt mal auf die erste kostenschätzung gespannt, dann können wir dann endlich konkreter weiterplanen.

 
ein kleines update:

wir haben einiges an feedback verarbeitet und sind jetzt kurz vor einer ersten kostenaufstellung.

was haltet ihr davon?

eigentlich hätte ich gerne beim verandadach ein schrägdach mit ziegeln gehabt, aber das macht das ganze etwas klobig...  hätte da noch jemand eine idee?

finde flachdächer einfach doof.   ^^'

Anhang anzeigen 72576_Projekt_14-03-2019.pdf

 
Ein Wintergarten mit Schiebetüren war nie ein Gedanke? Würde ich heute machen, mit Schiebetüren gegen Wind und kühlere, aber sonnige Tage in der Zwischensaison.
Oder ein schräges Glasdach mit Sonnestoren...
Oder ein Schrägdach mit Solarmodulen, leicht transparent und trotzdem schattig...

 
Ein Wintergarten mit Schiebetüren war nie ein Gedanke? Würde ich heute machen, mit Schiebetüren gegen Wind und kühlere, aber sonnige Tage in der Zwischensaison.
Oder ein schräges Glasdach mit Sonnestoren...
Oder ein Schrägdach mit Solarmodulen, leicht transparent und trotzdem schattig...
Danke, aber eine Wintergarten wollen wir nicht unbedingt und budgetmässig sind wir schon ziemlich am Limit. Weshalb wohl auch die anderen beiden Varianten eher wegfallen dürften. Aber wir werden es mal ansprechen. Besonders die Option Solarmodul dürfte interessant sein...

 
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Mir  gefällts eigentlich ganz gut. Ein Nachteil wäre sicherlich, dass der Weg zur Einliegerwohnung direkt am grossen Fenster zur Ankleide vorbei geht. Aber vieleicht könntet  ihr dafür etwas mehr Miete verlangen ;-)

 
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Bevor Ihr euch weiter Gedanken macht, dürft Ihr dort auch sicher in dieser Höhe bauen?

Gruss pit

 
Mir  gefällts eigentlich ganz gut. Ein Nachteil wäre sicherlich, dass der Weg zur Einliegerwohnung direkt am grossen Fenster zur Ankleide vorbei geht. Aber vieleicht könntet  ihr dafür etwas mehr Miete verlangen ;-)
das ist noch etwas das zu einem normalen fenster geändert wird. ;)

 
Bevor Ihr euch weiter Gedanken macht, dürft Ihr dort auch sicher in dieser Höhe bauen?

Gruss pit
verlasse mich da momentan auf den architekten, da ich die zahlen gerade nicht auswendig kenne, aber da es in der 3geschossigen Gewerbe und Wohnzone ist, sollte es eigentlich kein Problem sein.

 
verlasse mich da momentan auf den architekten, da ich die zahlen gerade nicht auswendig kenne, aber da es in der 3geschossigen Gewerbe und Wohnzone ist, sollte es eigentlich kein Problem sein
Das kannst, wenn du dir sicher bist, das dies auch alles richtig ist was er annimmt. Sonst gibt es für "Umplanungen" gerne einmal einen 5 stelligen Betrag auf die Offerte. 13 Meter bis zum First sollte für dein Gebäude ausreichen (gem. Bau.- und Zonenrelement) Es gibt aber noch Ergänzungsbestimmungen, die man genauer ansehen muss. Bzw. du benötigst ggf. einen Nachweis.. In deinen bisherigen Beiträgen habe ich nichts davon gelesen, dass es noch einen gewerblich nutzbaren Bereich geben soll

Art. 15 Gewerbe- und Wohnzone GW 3 / Gewerbe- und Wohnzone GW 2
1
In der drei- und zweigeschossigen Gewerbe- und Wohnzone dürfen reine Gewerbebauten (Bauten
für Arbeitsnutzungen) gebaut werden. Reine Wohnbauten sind zulässig, wenn der Nachweis erbracht
wird, dass die spätere Nutzung des Gebäudes oder der Restparzellenfläche für die verbleibenden
zulässigen Arbeitsnutzungen möglich bleibt.

2
Im Rahmen von Quartierplänen nach Art. 39 ff kann der maximale Wohnanteil erhöht werden.
3 Die Wohnnutzungen und die gewerblich genutzten Bauteile sind so anzuordnen, dass die Wohnungen bestmöglich vor Immissionen der eigenen und der Nachbarparzellen geschützt werden.


Gruss pit

Anhang anzeigen Bau-_und_Zonenreglement.pdf

 
Das kannst, wenn du dir sicher bist, das dies auch alles richtig ist was er annimmt. Sonst gibt es für "Umplanungen" gerne einmal einen 5 stelligen Betrag auf die Offerte. 13 Meter bis zum First sollte für dein Gebäude ausreichen (gem. Bau.- und Zonenrelement) Es gibt aber noch Ergänzungsbestimmungen, die man genauer ansehen muss. Bzw. du benötigst ggf. einen Nachweis.. In deinen bisherigen Beiträgen habe ich nichts davon gelesen, dass es noch einen gewerblich nutzbaren Bereich geben soll

Art. 15 Gewerbe- und Wohnzone GW 3 / Gewerbe- und Wohnzone GW 2
1
In der drei- und zweigeschossigen Gewerbe- und Wohnzone dürfen reine Gewerbebauten (Bauten
für Arbeitsnutzungen) gebaut werden. Reine Wohnbauten sind zulässig, wenn der Nachweis erbracht
wird, dass die spätere Nutzung des Gebäudes oder der Restparzellenfläche für die verbleibenden
zulässigen Arbeitsnutzungen möglich bleibt.

2
Im Rahmen von Quartierplänen nach Art. 39 ff kann der maximale Wohnanteil erhöht werden.
3 Die Wohnnutzungen und die gewerblich genutzten Bauteile sind so anzuordnen, dass die Wohnungen bestmöglich vor Immissionen der eigenen und der Nachbarparzellen geschützt werden.


Gruss pit

Anhang anzeigen 51688
:D danke fürs raussuchen!

insgesamt müssten ca. 180m2 fürs gewerbe ausweisbar sein. wir werden das sicher noch mit der gemeinde anschauen, aber so wies aktuell aussieht sollte die ELW dafür ausgewiesen werden können. und von den ca. 330m2 gartenfläche könnte man auch noch etwas weiter bebauen oder entsprechend nutzen. das dürfte also kein problem werden. aber das ist definitiv ein wichtiger punkt auf der agenda, den will ich geklärt haben. nicht dass da ein schlecht gelaunter bauamtler plötzlich probleme macht.

 
so, inzwischen sind wir etwas weiter und habe heute die bestätigung der baubewilligung erhalten.?

jetzt müssen wir am freitag noch glück haben bei der baugrundbegutachtung (hoffentlich kein pfählen nötig) und dann kanns im oktober losgehen.

 
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ok, nun habe wir eine erste meinung vom ingenieur zum untergrund und er empfiehlt die pfählung fürs fundament.

das definitive gutachten steht aber noch aus.

da wir ziemlich an unseren budgetgrenzen sind, wäre es für uns noch wichtig, was das kosten wird.

mir ist klar, dass das sehr individuell ist, aber kann mir trotzdem jemand einen ungefähren rahmen nennen, mit was man da etwa rechnen muss?

 

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