Ehevertrag bei Hauskauf

  • Ersteller Ersteller Unregistriert
  • Erstellt am Erstellt am
U

Unregistriert

Guest
Hallo zusammen

Ich habe eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Wir sind bereits verheiratet und haben bis jetzt keinen Ehevertrag. Meine Frau hat ein Vorerbe von Fr. 200000.-- bekommen. Ich werde einen Teil der Pensionskasse rausnehmen. Wie ist das nun mit dem Ehevertrag? Wir möchten es so geregelt haben, dass wenn es zur Trennung kommt, meine Frau ihren Anteil zurückbekommt und ich meinen. Wie ist es üblich, bzw. was ratet ihr mir?

Gruss Toni

 
Hallo Toni

Nur wegen dem Hauskauf benötigt Ihr keinen Ehevertrag. Wichtig ist aber, dass auch in zig-Jahren noch beweisbar ist, wie die Finanzierung erfolgt ist (d.h. aus welchen Gütermassen die Gelder stammen). Die CHF 200'000.-- sind und bleiben sog. Eigengut, die stehen bei einer Scheidung allein Deiner Frau zu. Das könnt Ihr aus Beweisgründen in einem "Zweizeiler" so miteinander festhalten und gegenseitig unterzeichnen. Anders sieht es bei der Pensionskasse (PK)aus: Bei Scheidung sieht das Gesetz (in aller Regel) eine hälftige Teilung der während der Ehe angesparten Gelder vor (nicht aber der vor der Ehe angesparten Gelder inkl. deren Verzinsung, die gehören Dir allein).

Beste Grüsse, Christian

 
wenn du schon jetzt an trennung denkst ,kauf dir keinen haus mit jetzige partnerin

 
@mirman: Doooooooooof....also so was von dooooof bist du!

@Christian: Danke für deine Antwort. Du hast mir schon weitergeholfen.

 
Hallo Toni

Wir befanden uns fast in der gleichen Situation, meine Fra hatte ein bischen Geld auf die Seite so wie ich das auch hatte, das Geld wurd noch im unverheiratetem zustand erwirtschaftet. Ich habe zur sicherheit noch bei unserem Rechtschutz angerufen und nachgefrag wie das ablaufen würde falls zwischen uns was passieren würde (Trennung).

Dieser hat uns genau das selbe wie "Christian" erzählt, was wir aber auch noch gemacht haben ist gegenseitig ein Vertrag unterzeichnet wer wieviel für den Haus-/Wohnungskauf eingebracht hat. Dies reicht völlig aus, und wir wollen bis an unser lebensende zusammen bleiben aber niemals nie sagen

Gruss

Vagabondo3.1

 
wir machen uns auch gedanken, was mal ist wenn, aber eher wenn ein partner stirbt *touchwood*. wir möchten, dass der überlebende partner solange im haus bleiben kann wie er/sie will und die kinder ihn/sie nicht aus dem haus werfen können (wir hoffen ja, sie nicht so zu erziehen, aber sobald partner dazu kommen...). aber ich glaube, wir müssten da mal einen notar besuchen, damit es dann auch wirklich "verhebt".

gruss

stoney73

 
Als Notar des Kantons Bern kann ich meinem Vorredner beipflichten: Der Hauptgrund, wieso ein Ehevertrag abgeschlossen wird, ist nicht etwa das Misstrauen gegenüber dem Ehegatten, sondern weil man den Partner im Todesfall absichern möchte. Wenn nämlich nichts geregelt ist, besteht in der Schweiz als Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung. Im Todesfall eines Ehegatten wird die ganze Errungenschaft (das Vermögen, das während der Ehe erarbeitet wurde) halbiert. Eine Hälfte erhält der Überlebende, die andere Hälfte fällt an die Erben.
Es stellt sich also die Frage, wer die Erben sind. Zum einen sind dies der überlebende Ehegatte (1/2), zum anderen die Nachkommen (1/2). Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben der Überlebende 3/4 und die Schwiegereltern 1/4.
Gerade, wenn Wohneigentum vorhanden ist, will man dies nach Möglichkeit verhindern, denn man müsste dann die anderen Erben auszahlen und schlimmstenfalls das Haus/die Eigentumswohnung zwangsverkaufen. Bei minderjährigen Nachkommen kommt ausserdem hinzu, dass sich die Kindesschutzbehörden (ex-Vormundschaftsbehörden) einmischen.
Es gibt natürlich weitere Gründe für einen Ehevertrag, etwa wenn ein Ehegatte selbständigerwerbend ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen

ich würde ohne Ehe-/Partnervertrag nie Heiraten, geschweige denn ein Haus kaufen.

Im Falle eines Falles ist so alles klar geregelt und man weiss bereits am Anfang, woran man ist.

Eine Partnerin, die einen Ehevertrag ablehnen würde, würde ich ablehnen /emoticons/default_additional/117.gif

Aber wie immer......jedem das seine....Gruss moudi

PS: Bin seit über 10 Jahren unter der Haube.

 
Die meisten Aspekte wurden schon erwähnt. Eine Schwierigkeit ist, was passiert - wenn das Haus unter Zeitdruck verkauft werden muss. In diesem Fall kann es sein, dass beide Ihr Kapital nicht (oder nicht vollständig) zurückbekommen. Allenfalls kann in einem Ehevertrag geregelt werden, wer das Haus behält und wer wen ausbezahlen muss.

 
Ich habe vor zu heiraten (mit Ehevertrag). Das Haus gehört jetzt 100% mir. Was muss ich ggf. noch beachten, ausser die Ehegattenbegünstigung?
Bitter finde ich, dass meiner Frau bei einer Scheidung MEIN Haus zugesprochen werden kann (für X-Jahre, damit Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen werden).


Gruss vom Nachbar

 
Hoi Nachbar
Wenn das Haus zu 100% dir ist, würde ich das mit einem Notar anschauen.
Kann ja nicht sein, dass du das Haus mit in die Ehe bringst und im 'worst Case' DU dann ausziehen MUSST :-(
Zumal sich die Frage stellt, ob deine Ex-Frau dann das Haus überhaupt alleine halten kann.
Gewohnte Umgebung hin oder her, das Haus gehört DIR !!!
Gruß moudi


Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo Moudi

Genau das kann dir aber passieren. Haben so einen Fall in der Nachbarschaft.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Die Rechtsprechung in der Schweiz ist im Falle einer Scheidung und Kindern klar pro Frau und contra Mann. Wenn ich jetzt böse wäre, könnte ich auch "Männer verachtend" schreiben. Darüber könnte ich Romane schreiben.....

isitom hat (leider) Recht: Genau das kann passieren! Und wenn man die Scheidungsraten anschaut, ist das Szenario nicht ganz unwahrscheinlich... Also: Unbedingt vorher klar absichern und auch festhalten, dass im Falle eine Scheidung auf das Wohnrecht verzichtet wird. Meine Erfahrungen zeigen aber, dass auch das nur sehr beschränkt nützt - es gibt Richter, die setzen sich über alles hinweg mit fadenscheinigen Begründungen.

 
Wenn ihr nur zusammenbleibt "bis sich ein besserer /eine bessere findet" dann vermiete das Haus und mietet zusammen eine Wohnung.

Wie man sein Vermögen los wird:

Mit saufen - am schönsten

Mit Börsenspekulationen - am schnellsten

Mit Bürgschaften und Kampfscheidungen - am zuverlässigsten

(nicht von mir)

 
Ich habe vor zu heiraten (mit Ehevertrag). Das Haus gehört jetzt 100% mir. Was muss ich ggf. noch beachten, ausser die Ehegattenbegünstigung? Bitter finde ich, dass meiner Frau bei einer Scheidung MEIN Haus zugesprochen werden kann (für X-Jahre, damit Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen werden). Gruss vom Nachbar
Sie haben das Haus schon vor Eheschluss erworben. Entsprechend handelt es sich um ihr Eigengut, welches im Falle einer Scheidung auch weiterhin in ihrem Vermögen verbleibt (die Unterhaltszahlungen sind ein anderes Thema und können nicht vor einer Scheidung geregelt werden, nur das Vermögen). Anders sähe es aus bei einem Haus, das erst während der Ehe aus Mitteln gekauft wird, die während der Ehe verdient wurden; dann handelt es sich um Errungenschaft, die je hälftig dem anderen Ehegatten zugewiesen würde. Dies kann durch einen Ehevertrag auf Gütertrennung verhindert werden.

In Ihrem Fall macht es aber sicher Sinn, eine Kombination aus Ehe- und Erbvertrag anzustreben, wenn Sie und Ihre Ehegattin sich gegenseitig für den Todesfall begünstigen möchten. Ansonsten würden andere Erben (Nachkommen oder Eltern, Geschwister usw.) ihren Teil vom Kuchen erhalten, was insbesondere bei einem Haus problematisch sein kann.

 
Guten Abend Notar_Thomas_Winkler

Wir haben vor Jahren, noch vor unserem Hausbau, ebenfalls einen Ehevertrag inkl. Testament abgeschlossen. Soweit ich mich erinnern kann, konnte mit dieser Massnahme der Pflichtanteil für die Erben auf 1/4 verkleinert werden - was bedeutet, dass bei meinem Ableben andere Erben maximal 1/8 erhalten. Ist das richtig so?

 
Guten Tag, mpaxx

Um Ihnen eine konkrete Antwort geben zu können, müsste ich den Vertrag bzw. das Testament sehen, aber allgemein kann ich Ihnen kurz die erbrechtlichen Ansprüche aufzeigen.

Sofern Nachkommen und ein Ehegatte vorhanden sind, haben beide einen erbrechtlichen Anspruch von 1/2 am Nachlass. Der Pflichtteil von diesem 1/2 beträgt bei den Nachkommen 3/4 (sie erhalten dann also noch 3/8 vom Nachlass) und bei Ehegatten 1/2 (sie erhalten dann noch 1/4 vom Nachlass).

Sind statt den Nachkommen nebst einem Ehegatten nur Eltern vorhanden, beträgt deren Anspruch grundsätzlich 1/4 vom Nachlass. Der Pflichtteil hiervon beträgt wiederum 1/2. Somit erhalten die Eltern nur noch 1/8 vom Nachlass, wenn sie auf den Pflichtteil gesetzt wurden.

Durch den Ehevertrag kann der Nachlass auf das Eigengut beschränkt werden, so dass der überlebende Ehegatte nebst dem erbrechtlichen Anteil vorweg das gesamte Errungenschaftsvermögen beider Ehegatten erhält (sofern keine nichtgemeinsamen Nachkommen vorhanden sind).

Allenfalls macht es Sinn, dass Sie Ihr Testament oder Vertrag auf dessen Aktualität überprüfen (dies sollte man alle 5 Jahre oder bei neuen Familienverhältnissen ohnehin tun).

 
Um die Verhältnisse bez. Wohneigentum zu regeln, kann auch einfach ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden (geht auch ohne Notar, was die Notare wiederum nicht so gerne sehen ...). Darin kann bez. dem Wohneigentum festgehalten werden, wer wieviel für das Wohneigentum eingebracht hat und wer wieviel beim Verkauf wieder erhält, usw.

So hat man alles Schwarz-auf-Weiss und muss im Fall-der-Fälle nicht zuerst mühsam ermitteln, wie das damals doch war, als man es gekauft hat.

Einen Ehe/Erbvertrag braucht man meist, wie schon geschrieben wurde, wenn man einerseits die Aufteilung der Errungenschaft anders als 50/50 regeln möchte und/oder den Nachlass anders als "per default" vorgegeben regeln möchte (d.h. die anderen Erben auf den Pflichtteil setzen. Nicht aus bösem Willen, sondern um sich selbst vor Problemen zu schützen).

 
Ein Gesellschaftervertrag und ein Ehe- und Erbvertrag sind jedoch zwei Paar Schuhe: Es ist zwar sicher gut und richtig, dass man alles dokumentiert, wer wie viel für eine Wohnung oder ein Haus beigesteuert hat, jedoch ändert dies nichts an der güter- und erbrechtlichen Stellung.

Im Falle einer Scheidung oder im Todesfall wird geschaut, was Eigengut und was Errungenschaft ist. Das Eigengut bleibt bei der betreffenden Person, während die Errungenschaft -- ohne Ehevertrag -- von beiden Ehegatten hälftig dem anderen zugewiesen wird (Bsp. A hat Fr. 1'000'000.- Errungenschaft, B hat Fr. 500'000.- Errungenschaft. Beide erhalten aus dem Pot Fr. 750'000.-). Mit dem Ehevertrag kann für den Todesfall eine abweichende Regelung getroffen werden, so dass der Überlebende die gesamte Errungenschaft erhält und der Nachlass des Verstorbenen nichts davon (solange nicht die Pflichtteile von nichtgemeinsamen Nachkommen verletzt werden).

Mit einem Ehevertrag auf Gütertrennung hingegen kann für den Scheidungsfall vorgesorgt werden, dass es nicht zu einer Teilung und Umvertreilung des Vermögens der Ehegatten kommt.

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad