Eigenbedarf bei Hausvermietung ausschliessen oder befristen möglich?

bluesky2000

New member
19. Mai 2014
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Liebe Forumsmitglieder

Wir beabsichtigen ein freistehendes Einfamilienhaus von einer privaten Person zu mieten.

Da unsere Kinder im Schulpflichtigen Alter sind ist es uns wichtig, dass wir langfristig in diesem Haus wohnen können und nicht nach kurzer Zeit das Haus wieder hergeben müssen weil der Besitzer plötzlich Eigenbedarf anmeldet.

Ist es möglich per Vertrag eine rechtsgültige Absicherung zu vereinbaren mit dem Vermieter? Oder hat vor Gericht eine solche Abmachung keine Gültigkeit?

Vielen Dank für eure Feedbacks

 
 
 
Lieber blauer Himmel

Zum einen dürfte es schwierig werden, den Vermieter davon zu überzeugen. Zum anderen, grundsätzlich sollte ja ein Vertrag kündbar sein, darum gibt es Kündigungsfristen. Wennschon müsstest Du dann direkt einen befristeten Vertrag für 15Jahre anstreben. Was irgendwie auch komisch ist.

Grundsätzlich sollte ein Vertrag ja irgendwie gleichberechtigt sein. Wenn Du künden kannst, kann der Vermieter auch künden. Alles andere scheint mir unsinnig.

Konkret würdest Du hier einen Vertragsrechtler oder Mietrechtler brauchen. ich würde mich für etwas, das Dir so wichtig scheint nicht auf Meinungen aus dem Internet abstützen. Aber... evtl. weiss hier ja einer mehr. Und sonst: poste doch, was sich für Dich ergeben hat, das wäre spannend.

Haba

 
Wieso sollte ich als Vermieter einen langfristigen Vertrag mit mir unbekannten Leuten abschliessen?

Nur dann, wenn das Objekt schwer vermietbar ist, d.h. wenn ich keine anderen finde.

 
Das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarf scheint mir doch um ein vieles Kleiner als das dass ich selber wieder kündigen muss.

Veränderungen beruflich oder in der Familie!

Dann wären dann Sie in der Verantwortung, und das kann unter Umständen teuer kommen.

 
 
Vielen Dank für eure Inputs.

Inzwischen hat mit der Vermieter folgenden Vertragsvorschlag betreffend Mietdauer / Kündigung unterbreitet:

Mietdauer: unbestimmte Dauer

Kündigung: 12 Monate im voraus auf die ortsüblichen Kündigungstermine, jedoch frühestens auf 30.11.2021

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn wir aus unerwarteten Gründen vor dem 30.11.2021 kündigen müssten?

Müssten wir einen Nachmieter präsentieren und 12 Monate im voraus kündigen? Oder gemäss OR innert 3 Monate mit einem Nachmieter kündigen?

Danke für eure Inputs.

 
Hallo Newbie

Mitdauer unbestimmt früheste Kündigungsmöglichkeit 30. 11.2021 ? in 7 jahren?

Kündigungsfrist 12 Monate

Ich glaube da braucht man nicht zu überlegen Finger weg.

Natürlich könnte man, was ja nicht zu hoffen ist, auf einen Nachmieter  setzen.

Frage wär nur ob noch einmal jemand so naiv ist einen solchen "Knebelvertrag" zu unterschreiben.

Womit meine Meinung ja bereits klar geläutert wäre.

Liebe Leute und Forumsmitglieder. Was ich immer wieder in meinem Tagesgeschäft feststelle.

Verträge unterschreiben ohne gross zu überlegen kann sehr teuer werden. darauf zu hoffen das man, wenn notwendig

schlüpfen kann ist sehr sehr naiv.

Private Vermieter die solche Knebelverträge aufsetzen sind gebrannte Kinder, sprich die haben schlechte Erfahrungen gemacht.

Finger weg, wenn da etwas schief geht wird da sehr teuer.

 
Klar handelt es sich um einen "Knebelvergrag", aber man beachte, dass es eigentlich genau das ist, was Bluesky2000 wollte.

Bei seiner Anfrage hat er wahrscheinlich die negativen Folgen eines solchen Vertrags ausgeblendet oder dachte vielleicht, dass die lange Verpflichtung nur eine einseitige Wirkung habe...

Ich weiss es nicht, würde mich aber ebenfalls hüten diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Gruss

Tom

 
Geschäftslokale werden oft auf 10 Jahre fest mit Kündigung 1 Jahr gemietet.

Wenn der 7-Jahres-Vertrag für Bluesky stimmt und alle Details bezüglich Kosten (Heizung, Pflege des Umschwungs, Gebühren etc), Mietzinsanpassung (indexiert?) und was bei ausserterminlicher Kündigung vorzukehren ist, vertraglich festgelegt ist, kann er sich darauf einlassen.  Nicht vergessen, den Vertrag im Grundbuch eintragen zu lassen (Handänderung)!

 
Hallo Buxer

Danke für deinen Beitrag.

Muss der Vertrag vom Vermieter ins Grundbuch eigetragen werden? Und wieso?

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo Bluesky

Im Grundbuch eingetragen werden Dienstbarkeiten wie zum Beispiel Wohnrechte oder Nutzungsrechte.

Miet-oder Pachtverträge sind keine Dienstbarkeiten. Dienstbarkeiten können nicht geändert werden, Mietverträge schon.

Vielleicht solltet Ihr mal professionelle Unterstützung zuziehen.

 
Langfristige Mietverträge lässt man im GB eintragen, damit sie bei einer Handänderung (Verkauf, Erbschaft...) nicht gegenstandslos werden. Den Inhalt des Mietvertrags können Mieter und Vermieter bei beidseitigem Einverständnis jederzeit ändern.

Bluesky tut sicher gut daran, den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Fachmann (Jurist...) prüfen zu lassen. Das Honorar ist bestimmt gut angelegt /emoticons/default_additional/136.gif

 
Ich kann Buxer's Aussabe bestätigen. Wenn ein allfällig neuer Eigentümer die Liegenschaft selbst benutzen möchte, kommt es ihn ziemlich teuer, weil er auf die Begünstigten (Mieter) angewiesen ist, um die Nutzungsbeschränkung im GB zu löschen. /emoticons/default_additional/159.gif

 

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