Liebe Forumsmitglieder
Wir beabsichtigen ein freistehendes Einfamilienhaus von einer privaten Person zu mieten.
Da unsere Kinder im Schulpflichtigen Alter sind ist es uns wichtig, dass wir langfristig in diesem Haus wohnen können und nicht nach kurzer Zeit das Haus wieder hergeben müssen weil der Besitzer plötzlich Eigenbedarf anmeldet.
Ist es möglich per Vertrag eine rechtsgültige Absicherung zu vereinbaren mit dem Vermieter? Oder hat vor Gericht eine solche Abmachung keine Gültigkeit?
Vielen Dank für eure Feedbacks