Eigene Änderungen möglich bei GU?

Homy

Mitglied
30. Nov. 2011
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Hallo zusammen,

wir haben ein DEFH gekauft, welches von Allreal gebaut wird. Nun haben wir die Küchenplanungen erhalten, jedoch erst sehr grob wo und wie sie stehen soll und was beim Standart dabei ist. Vertrag ist noch nicht unterschrieben, dennoch wollen wir uns informieren, ob man auch auf eigene Faust eine Küche aussuchen kann, welche nicht standartmässig vom GU eingebaut wird? Wie sieht das rechtlich aus, darf der GU diesen Vorschlag ablehnen? Hat jemand Erfahrung?

Ich hoffe auf eure Hilfe /emoticons/default_confused.png

 
Hallo Homy

In den meisten Fällen ist dies möglich....allerdings mit passendem Preisabschlag den der GU einfach einbehält. Trotzdem kann es sich durchaus, je nach Fall und Budget, lohnen.

Bei diesem GU würde ich das aber auf alle Fälle vorher klären, bevor irgendwelche Verträge unterzeichnet würden! Dort ist man auf spätere Änderungen etwas träge...bishin zum "geht nicht" und fertig!

 
Hallo Homy

Wir sind auch gerade mit der Allreal am bauen. Wichtig ist nach meiner Erfahrung:

- Wenn möglich vor Vertragsunterzeichnung bestimmen.

- Wenn nicht mehr möglich wird es schwer.

Bei uns war es so, dass ich mir das mit eigenleistungen überlegt habe. Als ich aber ein bis 2 Minderpreise gesehen habe, haben wir das ganz schnell wieder verworfen.

 
Sorry zu früh abgeschickt :)

Weil die Minderpreise eher ein Witz sind. Z.b. für eine 100m2 Wohnung streiche gibt es Fr. 650.-- für den Küchen Minderpreis kriegt man nicht mal in Deutschland etwas Ähnliches und zudem darf man die Einbauten erst nach Wohnungsübergabe eratellen.

Lg Sternli71

 
sowas wäre für mich ein absolutes no go gewesen.

Wir konnten bei unserem GU die Küche, oder das Bad völlig selbständig einkaufen.

Und das ohne Verlust. Der volle Wert bekamen wir zurückerstattet.

Entscheidend ist, was im GU Vertrag steht. Wir haben ihn entsprechend angepasst.

 
@ Pippen

Bei uns war der Ansturm auf die Wohnungen recht gross und wir hatten nicht gross die Möglichkeit zu verhandeln :-(.

Bei uns war es so, dass wir den Nettoeinkaufswert vom GU und dann noch 15% Gu-Abzüge gutgeschrieben bekamen. Das heisst zum Beispiel bei Waschmaschiene/Tumbler wären das noch ca. 35% vom offiziellen Verkaufspreis.

Wir haben eingach alles was irgendwie ging das Budget ausgenutzt und die Zusätze dann dazu gekauft ohne GU.

Lg Sternli71

 
Wir hatten nun ein Gespräch mit dem GU und man hat uns gesagt, wir könnten die Küche woanders beziehen jedoch werde uns 15% vom Budget abgezogen und wir dürften die Küche dann auch erst nach Schlüsselübergabe ei bauen lassen...

 
Gibt es irgend einen Grund, warum es genau dieser DU sein muss? Wenn ja (z.B. weil der das Bauland besitzt und nur an eigene Kunden verkauft), wird man es wohl so akzeptieren müssen.

Wenn man hingegen das Land schon ohne Verpflichtung hat und der GU Vertrag boch nicht unterschireben ist, sollte doch grade sowas wie ein Termin, zu dem die Küche eingebaut wird, etwas flexibler verhandelbar sein. Zumundest wenn von Seite KUnden klar gemacht wird, dass das wichtig ist betreffend Vertrag oder kein Vertrag.

 
So nun hat uns der GU mitgeteilt, dass er uns 8000.- auszahlt, falls wir die Küche woanders beziehen. Bei diese Summe ist man doch gezwungen, den Standart zu nehmen oder was meint ihr?

 
Hallo

8'000.-- ist nicht sehr viel. War bei uns in etwa ähnlich.

Wir haben die Küche dann über den GU bezogen und haben einen "riesen" Mehrpreis bezahlt.

Im Nachhinein, würde ich wahrscheinlich die Küchenschränke durch den GU erstellen lassen und Geräte, ev. Rückwand und Abdeckung selber bringen.

Meine Empfehlung wäre die Küche nach Wunsch offerieren lassen und dann mal schauen mit einem anderen Anbieter, was selber gebracht werden kann, so dass das Budget ausgenutzt wird und Mehrleistungen günstiger gekauft werden können.

Lg Sternli 71

 

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